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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mo\e

Capitel 35

VND der HERR redet mit Mo\e auff dem gefilde der Moabiter / am Jordan gegen Jeriho / vnd \prach.
2 Gebeut den kindern J\rael / das \ie den Leuiten \tedte geben von jren Erbgütern / das \ie wonen mügen /
3 Dazu die vor\tedte vmb die \tedte her \olt jr den Leuiten auch geben / Das \ie in den Stedten wonen / vnd in den Vor\tedten jr vieh / vnd gut vnd allerley thier haben. Jo\u. 21.
4 DJe weite aber der Vor\tedte / die \ie den Leuiten geben / \ol tau\ent ellen au\\er der Stadmauren vmb her haben.
5 So \olt jr nu me\\en (1) au\\en an der Stad von der ecken gegen dem Morgen zwey tau\ent ellen / Vnd von der ecken gegen Mittag zwey tau\ent ellen / Vnd von der ecken gegen dem Abend zwey tau\ent ellen / Vnd von der ecken gegen Mitternacht zwey tau\ent ellen / das die Stad im mittel \ey / Das \ollen jre Vor\tedte \ein.
6 VND vnter den Stedten / die jr den Leuiten geben werdet / \ollet jr \echs Frei\tedte geben / das da hin ein fliehe / wer einen Tod\chlag gethan hat. Vber die\elben \olt jr noch zwo vnd vierzig Stedte geben /
7 Das alle \tedte / die jr den Leuiten gebt / \eien acht vnd vierzig mit jren Vor\tedten.
8 Vnd \olt der \elben de\te mehr geben / von denen / die viel be\itzen vnter den kindern J\rael / vnd de\te weniger von denen / die wenig be\itzen / Ein jglicher nach \einem Erbteil / das jm zugeteilet wird / \ol \tedte den Leuiten geben. Deut. 4.; Jo\u. 21.
9 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
10 Rede mit den kindern J\rael / vnd \prich zu jnen / Wenn jr vber den Jordan ins land Canaan kompt /
11 \olt jr Stedte auswelen / das Frei\tedte \eien / da hin fliehe / der einen Tod\chlag vnuer\ehens thut.
12 Vnd \ollen vnter euch \olche Frei\tedte \ein fur dem Blutrecher / das der nicht \terben mü\\e / der einen Tod\chlag gethan hat / Bis das er fur der Gemeine fur gericht ge\tanden \ey.
13 Vnd der Stedte / die jr geben werdet / \ollen \echs Frei\tedte \ein /
14 Drey \olt jr geben dis\eid des Jordans / vnd drey im lande Canaan.
15 Das \ind die \echs Frei\tedte / beide den kindern J\rael vnd den Frembdlingen vnd den Hausgeno\\en vnter euch / das da hin fliehe / wer einen Tod\chlag gethan hat vnuer\ehens. Deut. 19.; Jo\u. 20.
16 WEr jemand mit einem Ei\en \chlecht das er \tirbt / der i\t ein Tod\chleger / vnd \ol des tods \terben.
17 Wirfft er jn mit einem Stein (da mit jemand mag getödtet werden) das er dauon \tirbt / \o i\t er ein Tod\chleger / vnd \ol des tods \terben.
18 Schlegt er jn aber mit einem Holtz (damit jemand mag tod ge\chlagen werden) das er \tirbet / \o i\t er ein Tod\chleger / vnd \ol des tods \terben.
19 Der Recher des bluts \ol den Tod\chleger zum tod bringen / Wie er ge\chlagen hat / \ol man jn wider tödten.
20 Stö\\et er jn aus ha\\ / Oder wirfft etwas auff jn aus li\t / das er \tirbet /
21 Oder \chlegt jn durch feind\chafft mit \einer hand / das er \tirbt / So \ol er des tods \terben der jn ge\chlagen hat / denn er i\t ein Tod\chleger / Der Recher des bluts \ol jn zum tod bringen. Exod. 21.
22 WEnn er jn aber on gefehr \tö\\et on feind\chafft / Oder wirffet jrgend etwas auff jn vnuer\ehens /
23 Oder jrgend einen Stein (dauon man \terben mag / vnd hats nicht ge\ehen) auff jn wirfft das er \tirbt / vnd er i\t nicht \ein feind / hat jm auch kein vbels gewolt /
24 So \ol die Gemeine richten zwi\chen dem der ge\chlagen hat / vnd dem Recher des bluts in die\em gericht.
25 Vnd die Gemeine \ol den Tod\chleger erretten von der hand des Blutrechers / vnd \ol jn widerkomen la\\en zu der Frei\tad / dahin er geflohen war / Vnd \ol da\elbs bleiben bis das der Hoheprie\ter \terbe / den man mit dem heiligen Ole ge\albet hat. Deut. 19.
26 WJrd aber der Tod\chleger aus \einer Freien\tad grentze gehen / da hin er geflohen i\t /
27 vnd der Blutrecher findet jn au\\er der grentzen \einer Freien\tad / vnd \chlecht jn tod / der \ol des bluts nicht \chüldig \ein.
28 Denn er \olt in \einer Freien\tad bleiben / Bis an den tod des Hohenprie\ters / vnd nach des Hohenprie\ters tod wider zum Lande \eines Erbguts komen.
29 Das \ol euch ein Recht \ein bey ewren Nachkomen / wo jr wonet.
30 DEn Tod\chleger \ol man tödten nach dem mund zweier Zeugen / Ein Zeuge \ol nicht antworten vber eine Seele zum tode.
31 Vnd jr \olt keine ver\ünung nemen vber die \eele des Tod\chlegers / denn er i\t des tods \chüldig / vnd er \ol des tods \terben.
32 Vnd \olt keine ver\ünung nemen vber dem / der zur Frei\tad geflohen i\t / das er widerkome zu wonen im Lande / Bis der Prie\ter \terbe. Deut. 17.; Deut. 19.
33 VND \chendet das Land nicht / darinnen jr wonet / Denn wer blut \chüldig i\t / der \chendet das Land / vnd das Land kan vom blut nicht ver\ünet werden / das drinnen vergo\\en wird / On durch das blut des / der es vergo\\en hat.
34 Verunreiniget das Land nicht / darinnen jr wonet / darinnen ich auch wone / Denn ich bin der HERR / der vnter den kindern J\rael wonet.


(1) Das i\t Geometrica proportione geredt / nemlich / Die Vor\tad / \ol rings vmb her an der Stad / tau\ent ellen weit \ein / vnd eine jgliche \eite der Stad / zwey tau\ent ellen lang. Das hei\\t auff Deud\ch / die Vor\tad \ol halb \o weit \ein / als eine \eite der \tad lang i\t / Sie \ey vierecket / rund / dreyecket oder wie \ie kan / So \ol man \ie me\\en vnd in vier \eiten teilen / Vnd darnach \ie gros oder klein i\t / wird die Vor\tad auch gros oder klein / vt \ic.

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