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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mo\e

Capitel 18

VND der HERR \prach zu Aaron / Du vnd deine Söne vnd deines Vaters haus mit dir / \olt die mi\\ethat des Heiligthums tragen / vnd du vnd deine Söne mit dir \ollet die mi\\ethat ewrs Prie\terthums tragen.
2 Aber deine Brüder des \tams Leui / deins vaters / \oltu zu dir nemen / das \ie bey dir \eien vnd dir dienen / Du aber vnd deine Söne mit dir fur der Hütten des Zeugnis.
3 Vnd \ie \ollen deins dien\ts / vnd des dien\ts der gantzen Hütten warten / Doch zu dem gerete des Heiligthums vnd zu dem Altar \ollen \ie \ich nicht machen / das nicht beide \ie vnd jr \terbet /
4 Sondern \ie \ollen bey dir \ein / das \ie des dien\ts warten an der Hütten des Stiffts in allem ampt der Hütten / Vnd kein Frembder \ol \ich zu euch thun.
5 SO wartet nu des dien\ts des Heiligthums / vnd des dien\ts des Altars. Das fort nicht mehr ein wüten kome vber die kinder J\rael.
6 Denn \ihe / ich habe die Leuiten ewre Brüder genomen aus den kindern J\rael / vnd euch gegeben / dem HERRN zum ge\chenck / das \ie des ampts pflegen an der Hütten des Stiffts.
7 Du aber vnd deine Söne mit dir / \olt ewrs Prie\terthums warten / das jr dienet in allerley ge\chefft des Altars / vnd inwendig hinder dem Furhang / Denn ewr Prie\terthum gebe ich euch zum Ampt zum ge\chencke / Wenn ein Frembder \ich erzu thut / Der \ol \terben.
8 VND der HERR \agt zu Aaron / Sihe / Jch habe dir gegeben meine Hebopffer von allem das die kinder J\rael heiligen / fur dein prie\terlich Ampt vnd deinen Sönen / zum ewigen Recht.
9 Das \oltu haben von dem Allerheilig\ten das \ie opffern / alle jre Gabe mit alle jrem Spei\opffer / vnd mit alle jrem Sündopffer / vnd mit alle jrem Schuldopffer / das \ie mir geben / das \ol dir vnd deinen Sönen das allerheilig\t \ein /
10 Am allerheilig\ten Ort \oltu es e\\en / Was menlich i\t / \ol dauon e\\en / denn es \ol dir heilig \ein. Leui. 6.
11 JCH hab auch das Hebopffer jrer Gabe an allen Webeopffern der kinder J\rael / dir vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern gegeben / \ampt dir zum ewigen Recht / Wer rein i\t in deinem Hau\e / \ol dauon e\\en.
12 Alles be\te öle / vnd allen be\ten mo\t / vnd korn jrer Er\tling / die \ie dem HERRN geben hab ich dir gegeben.
13 Die er\te Frucht alle des / das in jrem Lande i\t / das \ie dem HERRN bringen / \ol dein \ein / Wer rein i\t in deinem Hau\e / \ol dauon e\\en.
14 ALles verbannete in J\rael \ol dein \ein.
15 Alles das \eine mutter bricht vnter allem Flei\ch / das \ie dem HERRN bringen / es \ey Men\ch oder Vieh / \ol dein \ein. Doch das du die er\te Men\chen frucht lö\en la\\est / vnd die er\te frucht eins vnreinen Viehs auch lö\en la\\est.
16 Sie \ollens aber lö\en / wens eins monden alt i\t / Vnd \olts zu lö\en geben vmb geld / vmb funff Sekel / nach dem \ekel des Heiligthums / der gilt zwenzig Gera.
17 Aber die er\te frucht eins och\en oder lambs / oder zigen \oltu nicht zu lö\en geben / denn \ie \ind heilig / Jr blut \oltu \prengen auff den Altar / vnd jr Fett \oltu anzünden zum Opffer des \ü\\en geruchs dem HERRN.
18 Jr Flei\ch \ol dein \ein / wie auch die Webebru\t vnd die rechte Schulder dein i\t.
19 Alle Hebopffer die die kinder J\rael heiligen dem HERRN / habe ich dir gegeben vnd deinen Sönen vnd deinen Töchtern \ampt dir zum ewigen Recht / Das \ol ein vnuerwe\enlich Bund (1) \ein ewig fur dem HERRN / dir vnd deinem Samen \ampt dir. Exo. 34.; 2. Par. 13.
20 VND der HERR \prach zu Aaron / Du \olt in jrem Lande nichts be\itzen auch kein Teil vnter jnen haben / Denn ich bin dein Teil / vnd dein Erbgut vnter den kindern J\rael.
21 Den kindern aber Leui hab ich alle Zehenden gegeben in J\rael zum Erbgut / fur jr Ampt das \ie mir thun an der Hütten des Stiffts.
22 Das hinfurt die kinder J\rael nicht zur Hütten des Stiffts \ich thun / \unde auff \ich zu laden / vnd \terben.
23 Sondern die Leuiten \ollen des Ampts pflegen an der Hütten des Stiffts / vnd \ie \ollen jener mi\\ethat tragen zu ewigem Recht bey ewrn Nachkomen. Vnd \ie \ollen vnter den kindern J\rael kein Erbgut be\itzen /
24 Denn den Zehenden der kinder J\rael / den \ie dem HERRN Heben / hab ich den Leuiten zum Erbgut gegeben / Darumb hab ich zu jnen ge\agt / das \ie vnter den kindern J\rael kein Erbgut be\itzen \ollen. Deut. 18.; Jo\u. 13.
25 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
26 Sage den Leuiten / vnd \prich zu jnen / Wenn jr den Zehenden nempt von den kindern J\rael / die ich euch von jnen gegeben habe zu ewrem Erbgut / So \olt jr dauon ein Hebeopffer dem HERRN thun / ja den Zehenden von dem zehenden /
27 vnd \olt \olch ewr Hebopffer achten / als gebt jr Korn aus der \cheunen / vnd Fülle (2) aus der kelter.
28 Al\o \olt auch jr das Hebopffer dem HERRN geben von allen ewrn Zehenden / die jr nempt von den kindern J\rael / das jr \olchs Hebeopffer des HERRN dem Prie\ter Aaron gebet.
29 Von allem das euch gegeben wird / \olt jr dem HERRN allerley Hebeopffer geben / von allem be\ten (3) das dauon geheiliget wird.
30 VND \prich zu jnen / Wenn jr al\o das be\te dauon Hebt / \o \ols den Leuiten gerechnet werden / wie ein einkomen der Scheunen / vnd wie einkomen der Kelter.
31 Vnd mügets e\\en an allen \teten / jr vnd ewre Kinder / denn es i\t ewr lohn fur ewr Ampt in der Hütten des Stiffts.
32 So werdet jr nicht \unde auff euch laden an dem \elben / wenn jr das be\te dauon Hebt / vnd nicht entweihen das geheiligete der kinder J\rael / vnd nicht \terben.


(1) Jm Ebrei\chen hei\\t es ein Saltzbund / das / wie das Saltz erhelt das Flei\ch vnuerwe\lich / Al\o \ol auch die\er Bund vnuerrücklich \ein. So redet die \chrifft auch. 2. Par. 13. Gott hat das Reich Dauid gegeben vnd den \einen mit eim Saltzbund.