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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das ander Buch Mo\e

Capitel 22

WEnn jemand einen Och\en oder Schaf \tilet / vnd \chlachts oder verkeuffts / Der \ol fünff och\en fur einen och\en wider geben / vnd vier \chaf fur ein \chaf.
2 WEnn ein Dieb ergrieffen wird / das er einbricht vnd wird drob ge\chlagen / das er \tirbt / So \ol man kein Blutgericht vber jenen la\\en gehen.
3 J\t aber die Sonne vber jn auffgangen / So \ol man das Blutgericht gehen la\\en. ES \ol aber ein Dieb wider\tatten / Hat er nichts / \o verkeuff man jn vmb \einen Dieb\tal.
4 Findet man aber bey jm den Dieb\tal lebendig / es \ey och\e / e\el oder \chaf / \o \ol ers zwifeltig wider geben.
5 WEnn jemand einen Acker oder Weinberg be\chedigt / das er \ein Vieh le\\et \chaden thun / in eines andern Acker / Der \ol von dem be\ten auff \einem acker vnd weinberge wider\tatten.
6 WEnn ein Fewr auskompt / vnd ergreifft die dornen / vnd verbrend die garben oder Getreide das noch \tehet / oder den Acker / Sol der wider\tatten / der das fewr angezündet hat.
7 WEnn jemand \einem Nehe\ten gelt oder gerete zu behalten thut / vnd wird dem \elbigen aus \einem Hau\e ge\tolen / Findet man den Dieb / So \ol ers zwifeltig wider geben.
8 Findet man aber den Dieb nicht / So \ol man den Hauswirt fur die Götter bringen / ob er nicht \eine hand hab an \eines Nehe\ten habe gelegt.
9 WO einer den andern \chüldigt vmb einicherley vnrecht / es \ey vmb och\en oder e\el / oder \chaf / oder kleider / oder allerley das verloren i\t / So \ollen beider \ache fur die Götter (1) komen / Welchen die Götter verdamnen / Der \ols zwifeltig \einem Nehe\ten widergeben.
10 WEnn jemand \einem Nehe\ten ein e\el oder och\en / oder \chaf oder jrgend ein Vieh zu behalten thut / vnd \tirbt jm / oder wird be\chedigt / oder wird jm weggetrieben / das niemand \ihet /
11 So \ol mans vnter jnen auff einen Eid bey dem HERRN komen la\\en / ob er nicht habe \eine hand / an \eines Nehe\ten habe gelegt / Vnd des guts Herr \ols annemen / das jener nicht bezalen mü\\e.
12 Stilets jm aber ein Dieb / \o \ol ers \einem Herrn bezalen.
13 Wird es aber zuri\\en / \ol er zeugnis dauon bringen / vnd nicht bezalen. Joh. 10.
14 WEnn jemand von \einem Nehe\ten entlehnet / vnd wird be\chedigt oder \tirbt / das \ein Herr nicht da bey i\t / \o \ol ers bezalen.
15 J\t aber \ein Herr da bey / \ol ers nicht bezalen / weil ers vmb \ein gelt gedingt hat.
16 WEnn jemand eine Jungfraw beredt / die noch nicht vertrawet i\t / vnd be\chlefft \ie / Der \ol jr geben jre Morgengab / vnd \ie zum weibe haben.
17 Wegert \ich aber jr Vater \ie jm zu geben / Sol er gelt dar wegen / wie viel einer Jungfrawen zur Morgengabe gebürt. Deut. 22.
18 DJE Zeuberinnen \oltu nicht leben la\\en.
19 Wer ein Vieh be\chlefft / der \ol des tods \terben.
20 Wer den Göttern opffert / on dem HERRN allein / der \ey verbannet. Leui. 20.; Deut. 27.
21 DJE frembdlingen \oltu nicht \chinden / noch vnterdrücken / Denn jr \eid auch frembdlinge in Egyptenlande gewe\en. Le. 19.; Zach. 7.; Deut. 24.
22 JR \olt kein Widwen vnd Wai\en beleidigen /
23 Wir\tu \ie beleidigen / \o werden \ie zu mir \chreien / vnd ich werde jr \chreien erhören.
24 So wird mein zorn ergrimmen / das ich euch mit dem \chwert tödte / vnd ewre weiber widwen / vnd ewre kinder Wai\en werden.
25 WEnn du Geld leihe\t meinem Volck das arm i\t bey dir / Soltu jn nicht zu \chaden dringen (2) / vnd keinen Wucher auff jn treiben. Leui. 25.; Deut. 23.; Deut. 24.
26 WEnn du von deinem Nehe\ten ein Kleid zum pfande nimp\t / Soltu es jm widergeben / ehe die Sonne vntergehet /
27 Denn \ein Kleid i\t \ein einige decke \einer haut / darin er \chlefft. Wird er aber zu mir \chreien / So werde ich jn erhören / Denn ich bin gnedig.
28 DEn Göttern \oltu nicht fluchen / Vnd den Ober\ten in deinem Volck \oltu nicht le\tern.
29 Deine fülle (3) vnd Threnen (4) \oltu nicht verziehen. Act. 23. DEinen er\ten Son \oltu mir geben.
30 So \oltu auch thun mit deinem Och\en vnd \chafe / Sieben tag las es bey \einer Mutter \ein / Am achten tage / \oltu mirs geben. Exod. 13.
31 JR \olt heilige Leute fur mir \ein / Darumb \olt jr kein flei\ch e\\en / das auff dem felde von Thieren zuri\\en i\t / \ondern fur die Hunde werfen. Leui. 22.; Eze. 44.


(1) Hei\\en die Richter / darumb das \ie an Gottes \tat / nach Gottes Ge\etz vnd wort / nicht nach eigen dünckel richten vnd regirn mu\ten / wie Chri\tus zeuget / Joh. 10.
(2) Dringen vnd wuchern \ind zweierley. Dringen i\t wenn du deinen Nehe\ten zwinge\t zu bezalen mit deinem vorteil vnd \einem nachten Wuchern weis man wol was \ey
(3) Hei\\et er alle harte Früchte / Als da \ind / korn / ger\ten / epffel / birn / da man \pei\e von machet.
(4) Hei\\t er alle weiche Früchte / da man \afft vnd tranck von machet / Als da \ind / weindrauben / öle.

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