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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das ander Buch Mo\e

Capitel 21

DJS \ind die Rechte die du jnen \olt furlegen. Leu. 25.; Deut. 15.; Jer. 34.
2 SO du einen ebrei\chen Knecht keuffe\t / der \ol dir \echs jar dienen / Jm \iebenden jar \ol er frey ledig ausgehen.
3 J\t er on weib komen / \o \ol er auch on weib ausgehen / J\t er aber mit weib komen / \o \ol \ein Weib mit jm ausgehen.
4 Hat jm aber \ein Herr ein Weib gegeben / vnd hat Söne oder Töchter gezeuget / So \ol das weib vnd die kinder \eines Herrn \ein / er aber \ol on weib ausgehen.
5 Spricht aber der Knecht / Jch hab meinen Herrn lieb / vnd mein weib vnd kind / ich wil nicht frey werden /
6 So bring jn \ein Herr fur die Götter / vnd halt jn an die thür oder pfo\ten / vnd bore jm mit einer Pfrimen durch \eine ohre / vnd er \ey \ein Knecht ewig.
7 VERkeufft jemand \eine Tochter zur magd / So \ol \ie nicht ausgehen wie die Knechte.
8 Gefellet \ie aber jrem Herrn nicht / vnd wil jr nicht zur Ehe helffen / \o \ol er \ie zu lö\en geben / Aber vnter ein frembd Volck \ie zuuerkeuffen hat er nicht macht / weil er \ie ver\chmehet hat.
9 Vertrawet er \ie aber \einem Son / \o \ol er Tochterrecht an jr thun.
10 Gibt er jm aber ein andere / \o \ol er jr an jrem Futter / Decke vnd Ehe\chuld nicht abbrechen.
11 Thut er die\e drey nicht / \o \ol \ie frey ausgehen / on Lö\egeld.
12 WEr einen Men\chen \chlegt das er \tirbt / Der \ol des tods \terben.
13 Hat er jm aber nicht nachge\tellet / \ondern Gott hat jn la\\en on gefehr in \eine hende fallen / So wil ich dir einen Ort be\timmen / da hin er fliehen \ol.
14 Wo aber jemand an \einem Nehe\ten freuelt / vnd jn mit li\t erwürget / So \oltu den \elben von meinem Altar nemen / das man jn tödte. Gen. 9.; Leui. 24.; Num. 35.; Deut. 19.
15 WEr \einen Vater oder Mutter \chlegt / Der \ol des Tods \terben.
16 WEr einen Men\chen \tilet vnd verkeufft / das man jn bey jm findet / Der \ol des tods \terben. Deut. 24.
17 WEr Vater vnd Mutter flucht / Der \ol des Tods \terben. Leu. 20.; Deut. 21.; Deut. 27.; Math. 15.; Mar. 7.
18 WEnn \ich Menner mit einander haddern / vnd einer \chlegt den andern mit einem \tein oder mit einer fau\t / das er nicht \tirbt / \ondern zu bette ligt /
19 Kompt er auff / das er ausgehet an \einem \tabe / So \ol der jn \chlug / vn\chüldig \ein / On das er jm bezale / was er ver\eumet hat / vnd das Artztgeld gebe.
20 WEr \einen Knecht oder Magd \chlegt mit einem \tabe / das er \tirbt vnter \einen henden / Der \ol darumb ge\trafft werden.
21 Bleibt er aber einen oder zween tage / \o \ol er nicht darumb ge\trafft werden / denn es i\t \ein geld.
22 WEnn \ich Menner haddern vnd verletzen ein \chwanger Weib / das jr die Frucht abgehet / vnd jr kein \chade widerferet / So \ol man jn vmb geld \traffen / wie viel des weibs Man jm auff legt / vnd \ols geben nach der Teidingsleute erkennen.
23 Kompt jr aber ein \chaden draus / So \ol er la\\en / Seele vmb \eele /
24 Auge vmb auge / Zan vmb zan / Hand vmb hand / Fus vmb fus /
25 Brand vmb brand / Wund vmb wunde / Beule vmb beule. Leu. 24.; Deut. 19.; Math. 5.
26 WEnn jemand \einen Knecht oder \eine Magd in ein Auge \chlegt vnd verderbts / der \ol \ie frey los la\\en / vmb das auge.
27 Des\elbigen gleichen / wenn er \einem Knecht oder Magd ein Zan aus\chlegt / \ol er \ie frey los la\\en vmb den zan.
28 WEnn ein Och\e einen Man oder Weib \tö\\et / das er \tirbt / So \ol man den Och\en \teinigen / vnd \ein flei\ch nicht e\\en / \o i\t der Herr des och\en vn\chüldig.
29 J\t aber der Ochs vorhin \tö\\ig gewe\en / vnd \einem Herrn i\ts ange\agt / vnd er jn nicht verwaret hat / vnd tödtet darüber einen man oder weib / So \ol man den och\en \teinigen / vnd \ein Herr \ol \terben.
30 Wird man aber ein Geld auff jn legen / So \ol er geben \ein Leben zu lö\en / was man jm auff legt.
31 Des\elbigen gleichen \ol man mit jm handeln / wenn er Son oder Tochter \tö\\et.
32 Stö\\et er aber einen Knecht oder Magd / \o \ol er jrem Herrn drei\\ig \ilbern Sekel geben / vnd den Och\en \ol man \teinigen.
33 SO jemand eine Gruben auffthut / oder grebt eine grube / vnd decket \ie nicht zu / vnd fellet darüber ein Ochs oder E\el hin ein /
34 So \ols der Herr der gruben mit geld dem andern wider bezalen / Das A\\ aber \ol \ein \ein.
35 WEnn jemands Och\e eins andern och\en \tö\\et das er \tirbt / So \ollen \ie den lebendigen och\en verkeuffen / vnd das geld teilen / vnd das A\\ auch teilen.
36 J\ts aber kund gewe\en / das der ochs \tö\\ig vorhin gewe\en i\t / vnd \ein Herr hat jn nicht verwaret / So \ol er einen och\en vmb den andern vergelten / vnd das A\\ haben.


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