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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das fünffte buch Mo\e

Capitel 21

WEnn man einen Er\chlagenen findet im Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird einzunemen / vnd ligt im Felde / vnd man nicht weis / wer jn ge\chlagen hat.
2 So \ollen deine Elte\ten vnd Richter hin aus gehen / vnd von dem Er\chlagenen me\\en an die Stedte die vmbher ligen.
3 Welche Stad die nehe\t i\t / der\elben Elte\ten \ollen eine junge Kue von den rindern nemen / da mit man nicht geerbeitet hat / noch am Joch gezogen hat /
4 Vnd \ollen \ie hin ab füren in einen kie\ichten Grund / der weder geerbeitet noch be\eet i\t / vnd da\elbs im grund jr den Hals abhawen.
5 DA \ollen erzu komen die Prie\ter / die kinder Leui (Denn der HERR dein Gott hat \ie erwelet / das \ie jm dienen vnd \einen Namen loben / vnd nach jrem Mund \ollen alle \achen vnd alle \cheden gehandelt werden)
6 Vnd alle Elte\ten der\elben Stad \ollen erzu tretten zu dem Er\chlagenen / vnd jre hende wa\\chen vber die junge Kue / der im grund der hals abgehawen i\t /
7 Vnd \ollen antworten / vnd \agen / Vn\er hende haben dis Blut nicht vergo\\en / \o habens auch vn\er augen nicht ge\ehen.
8 Sey gnedig deinem volck J\rael / das du der HERR erlö\et ha\t / lege nicht das vn\chüldige blut auff dein volck J\rael / So werden \ie vber dem blut ver\ünet \ein.
9 Al\o \oltu das vn\chüldige blut von dir thun / das du thu\t was recht i\t fur den Augen des HERRN.
10 WEnn du in einen \treit zeuch\t wider deine Feinde / vnd der HERR dein Gott gibt dir \ie in deine hende / das du jre Gefangen wegfüre\t.
11 Vnd \ihe\t vnter den gefangenen ein \chön Weib / vnd ha\t lu\t zu jr / das du \ie zum weibe neme\t /
12 So füre \ie in dein Haus / vnd las jr das Har ab\cheren / vnd jre Negel be\chneiten /
13 vnd die Kleider ablegen / darinnen \ie gefangen i\t / vnd las \ie \itzen in deinem Hau\e / vnd beweinen einen mond lang jren Vater vnd jre Mutter / Darnach \chlaff bey jr vnd nim \ie zu der Ehe / vnd las \ie dein weib \ein.
14 Wenn du aber nicht lu\t zu jr ha\t / \o \oltu \ie ausla\\en / wo \ie hin wil / vnd nicht vmb gelt verkeuffen noch ver\etzen / Darumb das du \ie gedemütiget ha\t.
15 WEnn jemand zwey Weiber hat / Eine die er lieb hat / vnd eine die er ha\\et / vnd \ie jm Kinder geberen / beide die Liebe vnd die Feind\elige / das der Er\tgeborner der Feind\eligen i\t /
16 Vnd die zeit kompt / das er \einen Kindern das Erbe austeile / So kan er nicht den Son der Liebe\ten zum er\tgebornen Son machen / fur den er\tgebornen Son der Feind\eligen.
17 Sondern er \ol den Son der Feind\eligen fur den er\ten Son erkennen / das er jm zweifeltig gebe / alles das furhanden i\t / Denn der\elbe i\t \eine er\te Krafft / vnd der er\ten geburt Recht i\t \ein.
18 WEnn jemand einen eigenwilligen vnd vngehor\amen Son hat / der \einer Vater vnd Mutter \tim nicht gehorcht / vnd wenn \ie jn züchtigen / jnen nicht gehorchen wil.
19 So \ol jn \ein Vater vnd Mutter greiffen / vnd zu den Elte\ten der \tad füren / vnd zu dem Thor des\elben orts /
20 vnd zu den Elte\ten der \tad \agen / Die\er vn\er Son i\t eigenwillig vnd vngehor\am / vnd gehorcht vn\er \tim nicht / vnd i\t ein Schlemmer vnd Trunckenbolt.
21 So \ollen jn \teinigen / alle Leute der \elbigen \tad / das er \terbe / Vnd \olt al\o den Bö\en von dir thun / das es gantz J\rael höre vnd \ich fürchte.
22 WEnn jemand eine Sünde gethan hat / die des Tods wirdig i\t / vnd wird al\o getödt / das man jn an ein Holtz henget.
23 So \ol \ein Leichnam nicht vber nacht an dem holtz bleiben / Sondern \olt jn des\elben tags begraben / Denn ein Gehenckter i\t verflucht bey Gott / Auff das du dein Land nicht verunreinig\t / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe. Gal. 3.


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