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Die gantze Heilige Schrifft: Deud\ch (Luther 1545)

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Das dritte Buch Mo\e

Capitel 23

VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
2 Sage den kindern J\rael / vnd \prich zu jnen. Dis \ind die Fe\te des HERRN / die jr heilig vnd meine Fe\te hei\\en \olt / da jr zu\amen kompt.
3 Sechs tage \oltu erbeiten / Der \iebende tag aber i\t der gro\\e heilige Sabbath / da jr zu\amen kompt / Keine erbeit \olt jr drinnen thun / Denn es i\t der Sabbath des HERRN / in allen ewren Wonung. Exo. 23.; Deut. 5.
4 DJS \ind aber die Fe\te des HERRN / die jr heilige Fe\te hei\\en \olt / da jr zu\amen kompt.
5 Am vierzehenden tage des er\ten monden / zwi\chen abends i\t des HERRN Pa\\ah /
6 Vnd am funffzehenden des\elben monden i\t das Fe\t der vnge\ewrten Brot des HERRN / Da \olt jr \ieben tage vnge\ewrt Brot e\\en.
7 Der er\te tag \ol heilig vnter euch hei\\en / da jr zu\amen kompt / Da \olt jr keine Dien\terbeit (1) thun /
8 vnd dem HERRN opffern \ieben tage / Der \iebende tag \ol auch heilig hei\\en / da jr zu\amen kompt / da \olt jr auch kein Dien\terbeit thun. Exo. 23.; Num. 28.; Deut. 16.
9 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
10 Sage den kindern J\rael / vnd \prich zu jnen. Wenn jr ins Land kompt / das ich euch geben werde / vnd werdets erndten / So \olt jr eine Garben der er\tlinge ewr erndten zu dem Prie\ter bringen.
11 Da \ol die garbe Gewebd werden fur dem HERRN / das von euch angeneme \ey / Solchs \ol aber der Prie\ter thun des andern tags nach dem Sabbath.
12 Vnd \olt des tages / da ewr garben Gewebd wird / ein Brandopffer dem HERRN thun / von einem lamb / das on wandel vnd jerig \ey /
13 \ampt dem Spei\opffer / zwo zehenden Semelmelh mit öle gemengt / zum opffer dem HERRN eins \ü\\en geruchs / Dazu das Tranckopffer ein vierteil Hin weins.
14 Vnd \olt kein new brot noch \angen noch korn zuuor e\\en / bis auff den tag / da jr ewrem Gott opffer bringet / Das \ol ein Recht \ein ewren Nachkomen / in allen ewren Wonungen.
15 DARnach \olt jr zelen vom andern tage des Sabbaths / da jr die Webegraben brachtet / \ieben gantzer Sabbath /
16 bis an den andern tag des \iebenden Sabbaths / nemlich / funffzig tage \olt jr zelen / vnd new Spei\opffer dem HERRN opffern /
17 Vnd \olts aus allen ewren Wonungen opffern / nemlich / zwey Webebrot von zwo zehenden Semelmelh ge\ewrt vnd gebacken / zu er\tlingen dem HERRN.
18 Vnd \olt erzu bringen neben ewrem Brot / \ieben jerige lemmer on wandel / vnd einen jungen farren / vnd zween widder / Das \ol des HERRN Brandopffer / Spei\opffer vnd Tranckopffer \ein / Das i\t ein Opffer eins \ü\\en geruchs dem HERRN.
19 DAzu \olt jr machen einen zigenbock zum Sündopffer / vnd zwey jerige lemmer zum Danckopffer /
20 Vnd der Prie\ter \ols Weben \ampt dem brot der Er\tlinge fur dem HERRN vnd den zweien lemmern / Vnd \ol dem HERRN heilig / vnd des Prie\ters \ein.
21 Vnd \olt die\en tag ausruffen / denn er \ol vnter euch heilig hei\\en / da jr zu\amen komet / Keine dien\terbeit \olt jr thun / Ein ewigs Recht \ol das \ein bey ewren Nachkomen in allen ewren Wonungen.
22 WEnn jr aber ewr Land erndtet / \olt jrs nicht gar auff dem felde ein\chneiten / auch nicht alles gnaw auffle\en / Sondern \olts den Armen vnd Frembdlingen la\\en / Jch bin der HERR ewr Gott. Leui. 19.; Deut. 24.
23 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
24 Rede mit den kindern J\rael / vnd \prich / Am er\ten tage des \iebenden monden / \olt jr den heiligen Sabbath des bla\ens zum gedechtnis (2) halten / da jr zu\amen kompt /
25 Da \olt jr keine Dien\terbeit thun / vnd \olt dem HERRN opffern. Num. 29.
26 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
27 Des zehenden tages in die\em \iebenden monden / i\t der Ver\ünetag / der \ol bey euch heilig hei\\en / das jr zu\amen kompt / da \olt jr ewren Leib ca\teien / vnd dem HERRN opffern.
28 Vnd \olt keine Erbeit thun an die\em tag / denn es i\t der Ver\ünetag / das jr ver\ünet werdet fur dem HERRN ewrem Gott.
29 Denn wer \einen Leib nicht ca\teiet an die\em tage / Der \ol aus \einem volck gerottet werden.
30 Vnd wer die\es tages jrgent eine erbeit thut / den wil ich vertilgen aus \einem volck /
31 Darumb \olt jr keine erbeit thun / Das \ol ein ewigs Recht \ein ewrn Nachkomen / in allen ewren Wonungen.
32 Es i\t ewr gro\\er Sabbath / das jr ewre Leibe ca\teiet / Am neunden tage des monden zu abend \olt jr die\en Sabbath halten / von abend an bis wider zu abend. Leui. 16.; Num. 29.
33 VND der HERR redet mit Mo\e / vnd \prach /
34 Rede mit den kindern J\rael / vnd \prich / Am funffzehenden tage die\es \iebenden mondes i\t das Fe\t der Laubhütten \ieben tage dem HERRN.
35 Der er\te tag \ol heilig hei\\en / das jr zu\amen kompt / keine Dien\terbeit \olt jr thun.
36 Sieben tage \olt jr dem HERRN opffern / Der achte tag \ol auch heilig hei\\en / das jr zu\amen kompt / vnd \olt ewr Opffer dem HERRN thun / denn es i\t der Ver\ammlung tag / keine Dien\terbeit \olt jr thun.
37 DAS \ind die Fe\te des HERRN / die jr \olt für heilig halten / das jr zu\amen kompt / vnd dem HERRN opffer thut / Brandopffer / Spei\opffer / Tranckopffer vnd ander Opffer / ein jglichs nach \einem tage /
38 On was der Sabbath des HERRN / vnd ewre Gaben / vnd Gelübden vnd freywillige Gaben \ind / die jr dem HERRN gebt. Num. 29.
39 SO \olt jr nu am funffzehenden tage des \iebenden mondens / wenn jr das einkomen vom Lande eingebracht habt / das Fe\t des HERRN halten \ieben tage lang. Am er\ten tage i\t es Sabbath / vnd am achten tage i\t es auch Sabbath.
40 Vnd \olt am er\ten tage Früchte nemen von \chönen Bewmen / Palmenzweige / vnd Meyen von dichten Bewmen vnd Bachweiden / vnd \ieben tage frölich \ein fur dem HERRN ewrem Gott /
41 vnd \olt al\o dem HERRN / des jars das Fe\t halten \ieben tage. Das \ol ein ewigs Recht \ein bey ewrn Nachkomen / das \ie im \iebenden monden al\o feiren.
42 Sieben tage \olt jr in Laubhütten wonen / Wer einheimi\ch i\t in J\rael / der \ol in Laubhütten wonen.
43 Das ewre Nachkomen wi\\en / wie ich die kinder J\rael hab la\\en in Hütten wonen / da ich \ie aus Egiptenland füret / Jch bin der HERR ewr Gott.
44 Vnd Mo\e \aget den kindern J\rael \olche Fe\te des HERRN.


(1) Das \ind die werck / \o man an den werckeltagen thut / narung zu \uchen / da man Ge\inde vnd Vieh zu braucht. Aber hausge\chefft vnd Gottesdien\t i\t nicht verboten / als kochen / keren / kleiden etc.