D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe.
30. Band. Zweite Abteilung

 

 

D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe. 30. Band. Zweite Abteilung

 

 

Weimar

Hermann Böhlaus Nachfolger 1909

 

 

 

 

Vorwort.

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Die Schriften der Jahre 1529 und 1530 bilden für die Herausgabe noch einmal eine besonders schwierige Etappe. Zu der großen Anzahl der Stücke kommt eine Überlieferung, die auch vielfach die Handschriften-Originale bietet, und dies teilweise in einer von der gedruckten so abweichenden Form, dass eine Parallelwiedergabe nicht möglich war, wie z. B. bei der Schrift ‘Von den Schlüsseln’, oder der handschriftliche Teil verlangte, wie es bei der ‘Vermahnung’ geschehen ist, eine besondere Untersuchung für sich, oder es galt, eine Reihe zum Teil verstreuter Bruchstücke erneut richtig zu bestimmen und den verschiedenen Schriften zuzuweisen, wie es Koffmane bei den Stücken ‘De iustificatione’, ‘De potestate leges ferendi’ &c.. scharfsichtig getan hat. Auch der bibliographische Teil bot infolge einer vielfach komplizierten Druckgeschichte mannigfache Schwierigkeiten. Viele Hände mussten tätig sein, um diesen Band unter Dach zu bringen, sie mussten auch gelegentlich ineinander arbeiten, so daß die Grenzen der einzelnen Tätigkeit manchmal etwas gegeneinander zerfließen.

 

Die hier vorliegende zweite Abteilung der Schriften der Jahre 1529/30 erscheint vor der ersten, welche u. a. die Katechismen und die an das Marburger Religionsgespräch sich anschließenden Publikationen bringen soll, weil grade jetzt im 30. Band der Zeitschrift für Kirchengeschichte erschienene einschneidende Forschungen H. von Schuberts über die Schwabacher und Marburger Artikel usw. noch mitverwertet werden sollten. Die erste Schrift des vorliegenden Bandes, ‘Von heimlichen und gestohlenen Briefen’, gehört dem Streit Luthers mit dem Herzog Georg von Sachsen an. Die Arbeit der Herausgabe ist — ebenso wie bei den Schriften ‘Vom Kriege wider die Türken’ und

 

 

 

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‘Heerpredigt wider den Türken’ — so zwischen F. Cohrs und A. Goetze verteilt, daß die Einleitung in jedem Falle von Cohrs, das Übrige einschließlich der Bibliographie von Goetze herrührt (vgl. auch Nachträge S. 711), nur gelegentlich (S. 20 ff.) hat hier J. Luther bibliographisch beigesteuert. Bei den folgenden drei Schriften, der ‘Vorrede zu Justus Menius’ Oeconomia christiana’, der ‘Vorrede zu Melanchthons Auslegung des Kolosserbriefes, deutsch von J. Jonas’ und der ‘Vorrede zu Venatorius’ Tröstlicher Unterricht für den sterbenden Menschen’ stammen die historischen Einleitungen und die Texte, ebenso Vorarbeiten zur Bibliographie und zu den Lesarten von O. Albrecht, die weitere Bearbeitung der Bibliographie von A. Goetze her, dieser hat zugleich die germanistische Bearbeitung der Vorreden zum Kolosserbrief und zu Venatorius besorgt, während die germanistische Bearbeitung der Oeconomia von O. Brenner geliefert ist.

 

Die folgenden Schriften sind zunächst sämtlich von O. Clemen bearbeitet, die Bibliographien rühren von J. her, den O. Clemen, ebenso wie bei der ‘Vermanung’ O. Brenner, gelegentlich unterstützte. O. Brenner hat dann auch den germanistischen Verarbeitungen wiederum seine bewährte Kraft geliehen und im übrigen durch den Band hindurch die Texte seiner Durchsicht unterzogen; bei den ‘Schlüsseln’ rührt von ihm auch der gesamte Text her, während O. Clemen die Einleitung und einen Teil der sprachlichen Anmerkungen verfaßt, sowie die Korrektur des handschriftlichen Teiles nach dem Originale an Ort und Stelle in Nürnberg (die dortige Stadtbibliothek versendet Lutherhandschriften leider nicht mehr) gelesen hat. Die Herausgabe des ‘Sendbriefs vom Dolmetschen’ verdanken wir Oberlehrer Lic. F. Herrmann-Darmstadt, welcher somit zum ersten Male in die Reihen der Mitarbeiter an der Lutherausgabe eintritt; die Bibliographie stammt auch hier von J. Luther. Einer Reihe von Entwürfen Luthers, deren Einzelbedeutung Berbig bei seiner Veröffentlichung nicht voll erkannt hat, wies Koffmane ihre richtigen und wichtigen Plätze zu (De iustificatione &c..); hierbei hat Clemen die Berbigschen Abdrucke nach der Handschrift neu verglichen, einiges von Koffmane Bezeichnete neu abgeschrieben und dann noch bei der Herausgabe der ‘Sprüche, mit denen sich Luther getröstet’, deren eigentlichen Charakter als einer Kompilation aus Luthers Briefen bis ins einzelne nachgewiesen.

 

Nicht in diesem Bande aufgenommen sind die ‘vier öffentlichen Notbriefe’ in Sachen des Hornungschen Ehezwistes; denn wenn auch Luther mit der Drucklegung dieser Briefe die Sache an die Öffentlichkeit brachte, so sind die Briefe dennoch um des mehr persönlichen Anstriches der ganzen Angelegenheit willen und darum, weil die ‘öffentlichen’ Briefe schlecht von der andern

 

 

 

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privaten Korrespondenz in dieser Sache zu trennen sind, zur Herausgabe unter die ‘Briefe’ verwiesen worden. Dann beschäftigte sich Luther 1530 auf der Coburg neben dem Psalter und den Propheten eine Zeitlang mit Vorliebe auch mit den Fabeln Esopi. Da er aber diese Arbeit wieder liegen ließ und 1538 noch einmal an sie heranging — freilich wieder ohne abzuschließen —, erschien es mißlich, die hierher gehörigen Arbeiten Luthers auseinanderzureißen, und so soll die Arbeit an den Äsopischen Fabeln erst in dem Bande der Schriften 1538 im Zusammenhange gewürdigt werden. Die Psalmenbearbeitungen jener ganzen Jahre werden in einem gesonderten Bande gegeben. Die Ratschläge (z. B. vom 6. März 1530 an den Kurfürsten von Sachsen) und Bedenken (z. B. auf den Reichstag zu Augsburg gestellt, schon bei Enders als Nr. 1613) gehören ebenfalls zu den Briefen; Anderes wie ‘das siebenzehend Capitel Johannis gepredigt und ausgelegt durch D. Mar. Luther’ (Crucigers Bearbeitung) nebst einer Vorrede Luthers ist schon in Unsrer Ausgabe Bd. 28, 38. 70 ff. unter den Predigten erledigt. Der Entwurf, der unter dem Titel ‘Feine christliche Gedanken der alten heiligen Väter und Lehrer der Kirche, von D. M. L. angezogen, daß ein Christ das Kreuz, so ihm von Gott aufgelegt ist, mit Geduld tragen soll 1530’ ist ebenfalls schon in Unsrer Ausg. Bd. 32, 545 ff. als Anhang zu den Predigten 1530 abgedruckt. Schließlich gehört die Vorrede Luthers zu Huberinus’ ‘Vom Zorn und der Güte Gottes’ nicht, wie man bisher annahm, ins Jahr 1529, sondern wahrscheinlich erst ins Jahr 1534 und wird in dem betreffenden Bande von O. Albrecht und A. Goetze herausgegeben werden.

 

Eine kurze Bemerkung erfordert die Wiedergabe der Schrift ‘Das 38. und 39. Kapitel Hesekiel vom Gog’. Zunächst ist sie ja ein Bestandteil der Bibelübersetzung und folgerichtig ist somit das handschriftliche Original unter Luthers eigenen Niederschriften zur Bibelübersetzung in Unsrer Ausgabe, Die deutsche Bibel Bd. 2, 149 –153 abgedruckt (der Band wird im Herbst erscheinen). Dann aber hat dieser Abschnitt, wie die damals erfolgte besondere Drucklegung, die Vorrede und die Randglossen beweisen, doch auch durchaus als selbständige Flugschrift zu gelten, erwachsen aus den politischen Verhältnissen des Jahres 1530, und dazu bestimmt, der damaligen Christenheit durch den Nachweis, daß die gefürchteten Türken schließlich einem göttlichen Strafgericht erliegen werden, Trost und Aufrichtung zu gewähren. Um dieses ganz besonderen, selbständigen Zweckes willen haben wir trotz jener Wiedergabe des handschriftlichen Teiles in Bibel Bd. 2 hier auf die nochmalige Wiedergabe des kurzen handschriftlichen Stückes, wie eine solche ja auch sonst üblich ist, nicht verzichtet. Es wurde hier natürlich auf den Abdruck in Bibel Bd. 2 besondere Rücksicht genommen.

 

 

 

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In dem ‘Briefe an den Cardinalerzbischof von Mainz’ mußte von der gewöhnlichen Blattbezeichnung abgewichen werden. Da wo die Zahlbezeichnung eines Blattes im Originale fehlt, haben wir unsrer Übung gemäß stets arabische Ziffern eingesetzt, im übrigen die Ziffernbezeichnung des Originales beibehalten (also Bl. B 1, Bl. 4, dagegen Bl. Bij, Bl. iij &c..). Nun aber sind schon im Originaldruck des ‘Briefes an den Cardinalerzbischof’ für die Blattbezeichnung arabische Ziffern benutzt; es mußte daher diese Bezeichnung herübergenommen und die unbezeichnet gebliebenen Blätter anders charakterisiert werden, und zwar wurden jetzt deren Zahlen in Klammern gegeben, also Bl. B (1), B (4); dagegen Bl. B 2, B 3.

 

Bezüglich des Nachweises der Stellen, an denen sich die einzelnen Schriften später noch abgedruckt finden (in Gesamtausgaben &c..), ist zu bemerken, daß von jetzt an auch die zweite Auflage von Walch (D. M. Luthers Sämmtliche Schriften, herausgegeben von J. G. Walch. Aufs neue herausgegeben im Auftrage des Ministeriums der Deutschen evangelisch-lutherischen Synode von Missouri, Ohio und anderen Staaten. St. Louis, Mo.; Zwickau, Schriften-Verein i. K. 1880 –1904, 22 Bde.) stetig mitberücksichtigt werden soll.

 

Die Kollation des Druckes C der ‘Vorrede zu Amos’ hat, da die Königliche Bibliothek in Berlin infolge des Umzugs geschlossen war, A. Goetze nach dem Freiburger Exemplar freundlichst besorgt; bei dem Lesen der Korrekturen wurde ich von Dr. Rudolf Pechel unterstützt.

 

 

 

Berlin, April 1909.

Karl Drescher.

 

 

 

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Inhalt.

 

 

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Seite

 

Vorwort III

 

1. Von heimlichen und gestohlenen Briefen 1529, herausgegeben von F. Cohrs und A. Goetze 1

 

2. Vorrede zu “An die hochgeborne, Fürstin Frau Sibylla, Herzogin zu Sachsen, Oeconomia Christiana, das ist von christlicher Haushaltung, Justi Menii” 1529, herausgegeben von O. Albrecht, O. Brenner und A. Goetze 49

 

3. Vorrede zu “Die Epistel S. Pauli zun Colossern durch Philippum Melanchthon zum andern Mal ausgelegt, verdeutscht durch Justum Jonam” 1529, herausgegeben von O. Albrecht und A. Goetze 64

 

4. Vorrede zu “Ein kurz Unterricht, den sterbenden Merschen ganz tröstlich und seliglich furzuhalten” von Thomas Venatorius 1529, herausgegeben von O. Albrecht und A. Goetze 70

 

5. Vom Kriege wider die Türken 1529, herausgegeben von F. Cohrs und A. Goetze 81

 

6. Heerpredigt wider den Türken 1529, herausgegeben von F. Cohrs und A. Goetze 149

 

7. Vorwort zu dem Libellus de ritu et moribus Turcorum 1530, herausgegeben von O. Clemen 198

 

8. Vorrede zu Menius, Der Wiedertäufer Lehre 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 209

 

9. Vorrede zu Spenglers Auszug aus den päpstlichen Rechten 1530, herausgegeben von O. Clemen 215

 

10. Das 38. und 39. Capitel Hesekiel vom Gog 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 220

 

11. Vermahnung an die Geistlichen, versammelt auf dem Reichstag zu Augsburg, Anno 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 237

 

12. Glossen zum Dekalog 1530, herausgegeben von O. Clemen 357

 

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13. Widerruf vom Fegefeuer 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 360

 

14. Brief an den Kardinal Erzbischof zu Mainz 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 391

 

15. Propositiones adversus totam synagogam Sathanae et universas portas inferorum (Artikel wider die ganze Satansschule und alle Pforten der Hölle) 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 413

 

16. Von den Schlüsseln 1530, herausgegeben von O. Brenner und O. Clemen 428

 

17. Eine Predigt, daß man Kinder zur Schulen halten solle 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 508

 

18. Vermahnung zum Sakrament des Leibes und Blutes Christi 1530, herausgegeben von O. Clemen und O. Brenner 589

 

19. Sendbrief vom Dolmetschen 1530, herausgegeben von F. Herrmann und O. Brenner 627

 

20. Vorwort zu In prophetam Amos Iohannis Brentii expositio 1530, herausgegeben von O. Clemen 647

 

21. De Iustificatione 1530, herausgegeben von G. Kossmane 652

 

22. De potestate leges ferendi in ecclesia 1530, herausgegeben von G. Kossmane 676

 

23. Weitere Entwürfe Luthers 1530, herausgegeben von G. Kossmane

 

     1. Zu “Vermanung zum Sacrament &c..” 691

 

     2. Von Fürbitte der Heiligen 694

 

     3. Sermon am Tage Matthäi 694

 

     4. περ τς μουσικς 695

 

24. Etliche tröstliche Vermanungen in sachen das heilige göttliche Wort betreffend (Sprüche mit denen sich Luther getröstet hat) 1530, herausgegeben von O. Clemen 697

 

25. Nachträge und Berichtigungen 711

 

 

 

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Haupttext

 

Von heimlichen und gestohlenen Briefen.

 

[Einleitung]

 

 

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Der Streit Luthers mit dem Herzog Georg von Sachsen in den Jahren 1528 und 1529, dem unsre Schrift als wichtigstes Dokument angehört, bildet ein erbittertes Nachspiel zu den Packschen Händeln.

 

Es ist jetzt wohl allgemein anerkannt, daß das von dem herzoglich sächsischen Kanzleiverweser Otto von Pack dem Landgrafen Philipp von Hessen übergebene Schriftstück, das die Grundzüge des angeblich von König Ferdinand, den Herzögen von Bayern und Sachsen, den Kurfürsten von Mainz und Brandenburg, dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Würzburg und Bamberg zur ganzlichen Vernichtung der lutherischen Ketzerei am 15. Mai 1527 zu Breslau geschlossenen Bündnisses enthielt, eine dreiste Fälschung Packs darstellte.1 Wir schenken also dem

 

 

 

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Schreiben Georgs von Sachsen an Philipp vom 21. Mai 1528, in dem sich jener gegen die von seinem gröblich getäuschten Schwiegersohn wider ihn erhobenen Vorwürfe verwahrt, vollen Glauben und verstehen trotz mancherlei Abstoßendem in seinem Wesen doch die Entrüstung des Herzogs, daß trotz seiner Verwahrung Luther den Verdacht gegen ihn aufrecht erhielt.1

 

Luther hatte sich nämlich nicht überzeugen können, daß die ganze Sache auf Täuschung beruhe. Und sein Mißtrauen ist auch wohl begreiflich. Das Dessauer Bündnis war zu dem Zweck geschlossen worden, die “verdammte lutherische Sekte” auszurotten2, und der Mainzer Ratschlag hatte denselben Zweck verfolgt (Unsre Ausg. Bd. 19, 252 ff.). Dazu waren gerade in letzter Zeit katholischerseits mehrere Gewalttaten an Evangelischen geschehen. Am 23. April 1527 war im Spessart der Prediger Georg Winkler aus Halle a. S., der dort angefangen hatte das Evangelium zu predigen und das Abendmahl unter beiden Gestalten auszuteilen, meuchlerisch überfallen und umgebracht worden, und nicht ohne Grund wurde dem Erzbischof Albrecht von Mainz oder doch seinen Leuten diese Tat schuld gegeben (a. a. O. 23, 309 ff.). Am 16. August 1527 hatte der Herzog Wilhelm von Bayern in Schärding den Leonhard Kaiser wegen lutherischer Ketzerei verbrennen lassen (a. a. O. 443 ff.), und seiner Hinrichtung waren noch mehrere andere gefolgt. Und des Kurfürsten Joachim von Brandenburg feindlichen Sinn hatte Luther aus dem Hornungschen Handel3 gerade kürzlich kennen gelernt. So war er nur zu geneigt, die also belasteten oder doch verdächtigten Fürsten auch des von Pack ihnen angedichteten Bündnisses für fähig zu halten.

 

Zu keinem aber versah er sich mehr alles Bösen, als zum Herzog Georg, der ihm kurzweg der Feind des Evangeliums war. Überall, wo er etwas von Unterdrückung seiner Lehre hörte, war er geneigt, irgendwie Georg von Sachsen dahinter zu wittern. Dieser Verdacht stand ihm allmählich fest wie ein Glaubenssatz, von dem er geradezu nicht lassen wollte.

 

Er hatte freilich auch den Haß Georgs in reichem Maße erfahren. Schon im Jahre 1520 kannte er ihn als seinen erbittertsten Gegner, durch die Hartmut von Cronbergsche Briefaffäre (Unsre Ausg. Bd. 102, 42 ff.) war die Feindschaft noch mehr verschärft, durch das Luther abgerungene Versöhnungsschreiben, auf das der Herzog schnöde abweisend geantwortet hatte, war sie zu einer unversöhnlichen geworden. In letzter Zeit aber hatte Georg Luther mehrfach aufs neue gereizt. Zu der von Hieronymus Emser im August 1527 herausgegebenen Übersetzung des Neuen Testaments hatte er eine Vorrede voll heftigster Schmähungen gegen Luther und seine Bibelübersetzung geschrieben und erst vor wenigen Monaten hatte er an die Herren von Einsiedel, die teils unter kursächsischer, teils unter seiner Lehnshoheit standen,

 

 

 

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den Befehl ergehen lassen, sie sollten ihre ketzerischen Prediger durch “christliche Priester” ersetzen, sollten auch selbst der römischen Kirche sich unterwerfen und Absolution von ihrem Bischof erbitten, andernfalls aber ihre Güter verkaufen und das Land räumen.1

 

So macht sich denn gerade in dieser Zeit Luthers Erbitterung wiederholt in kräftigster Weise Luft. Am 28. Dezember 1527 schreibt er von Georg an Spalatin: Nondum sunt iniquitates istius Amalec completae, complebuntur autem suo tempore; am 24. Januar 1528 trägt er Bedenken, Georg überhaupt noch göttlicher Erleuchtung für wert zu halten, und bittet Gott, daß er durch den Schrecken vor jenes Tyrannei doch dem Evangelium Freunde zuführen möge; auch am 22. Februar nennt er ihn kurzweg den Tyrannen, der Satans Eingebungen folge. Ja, wie er unbedenklich für den Mainzer Ratschlag in erster Linie Georg verantwortlich gemacht hatte, so scheute er sich auch jetzt nicht, gerade ihn den Urheber des vermeintlichen Breslauer Bündnisses zu nennen.2

 

So hatte er denn auch für den rechtfertigenden Brief Georgs vom 21. Mai 1528 nur ablehnenden Hohn. Gleichzeitig äußert er sich über ihn in einem Schreiben an Johann Heß in Breslau und in ganz ähnlicher, nur fast noch schärferer Weise in einem Brief an Wenzeslaus Link in Nürnberg vom 21. Juni 1528.3 Der letztere wurde die Veranlassung zu dem Streit, der unsre Schrift hervorrief. Er lautet in den in Betracht kommenden Worten:

 

... Foedus istud Principum impiorum, quod ipsi negant, vides, quantos motus moverit. Sed ego Ducis Georgii frigidissimam excusationem fere pro confessione interpretor. Sed negent, excusent, fingant, ego sciens scio, non esse foedus istud merum nihil aut chimaeram, licet monstrum sit monstrosum satis. Deinde orbis novit, illos animo, facto, edicto, studio pertinacissimo, hactenus talia publice tentasse et fecisse, et adhuc facere. Extinctum enim volunt Evangelium, quod negare nemo potest. Sed quid haec ad te, qui absque dubio certus de his omnibus es? Tantum ut scias, neque nos istis credere impiis, licet pacem offeramus, optemus, demus. Deus confundet4 istum μωρότατον μωρόν, qui sicut Moab plus audet

 

 

 

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quam possit, et non secundum vires suas superbit, sicut semper fecit. Orabimus contra istos homicidas, atque hactenus sit eis indultum. Si denuo aliquid moliti fuerint, orabimus Deum, deinde monebimus Principes, ut absque misericordia perdantur, quandoquidem sanguisugae insatiabiles quiescere nolunt, nisi Germaniam sanguine madere sentiant. .....

 

Auf bisher unaufgeklärte Weise geriet eine Abschrift dieses Briefes in Georgs Hände. Link war dabei nicht ohne Schuld: er hatte den Brief mehrfach gezeigt, freilich seiner Ansicht nach nur “etlichen gutherzigen frommem Herren und Freunden, und doch wenigen, als denen er in mehrerem vertraute”. Christoph Scheurl, den man später in Wittenberg für den Verräter ansah, schreibt an Georg selbst so entrüstet über die Angelegenheit, daß man den Verdacht gegen ihn fallen lassen muß. Er bezichtigte wiederum Wilibald Pirkheimer, der Johann Cochläus, dem Geheimsekretär des Herzogs, die Abschrift zugestellt haben sollte. Aber Pirkheimer erklärt in einer dem Rat von Nürnberg überreichten Beschwerdeschrift, daß er Luthers Brief nie gesehen, geschweige denn abgeschrieben und verschickt habe. Georg behauptet, ohne alle sein Zutun sei der Brief ihm zugekommen; “viele, die er, wo nötig, wohl vorstellen könne, hätten das Original gesehen und gelesen”, — so daß die Sachlage gänzlich undurchsichtig ist.1

 

Georg war ohnehin aufgebracht über die Flucht der Herzogin Ursula von Münsterberg, seiner nahen Anverwandten, aus dem Kloster in Freiberg; er hatte außerdem kürzlich in Luthers Schrift: “Bericht an einen guten Freund, von beider Gestalt des Sakraments, auf Bischofs zu Meißen Mandat” dessen Bemerkung von “verräterischen Anschlägen und Bündnissen” der Feinde, “derer sie sich darnach selbst schämen müßten, wie der Anschlag zu Mainz auch geschehen sei” (Erl. Ausg. 30, 378) — voll Ärger gelesen; so empörte der Brief ihn aufs äußerste.

 

Am 28. Oktober 1528 schickte er an Luther ein in hochfahrendem Ton gehaltenes Schreiben ohne Überschrift und Unterschrift, legte eine Kopie seiner aus Nürnberg erhaltenen Abschrift bei und fragte, ob Luther “solche Schrift, nach Laut der inliegenden, Linken zugefertigt”.

 

Umgehend, am 31. Oktober, erwiderte Luther mit dem nachher im Eingang unsrer Schrift von ihm abgedruckten Brief, der, äußerlich ehrerbietig gehalten, doch dem Herzog den gegen ihn angeschlagenen Ton verweist, ihm alte Sünden vorhält und ihm rät, wessen solche Schrift sei, bei denen zu erkunden, so solche Zettel hätten zugerichtet und gereicht, welche mehr, denn Luther, Fürstl. Gnaden verwandt und zugetan.

 

Durch diese Antwort nur noch mehr gereizt, wandte sich Georg Beschwerde führend an den Kurfürsten. Gleichzeitig aber sandte er seinen Sekretär Thomas von der Heide nach Nürnberg, um wo möglich des Originals des Lutherschen Briefes habhaft zu werden. Am 13. November traf dieser in Nürnberg ein und erlangte mit Hilfe Scheurls, dem Link Luthers Brief, ohne zu ahnen, wozu er dienen sollte, ausgehändigt hatte, wenigstens noch eine zweite sorgfältige Abschrift. Aber Georg war damit nicht zufrieden; noch einmal wandte er sich brieflich an

 

 

 

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Scheurl, ob er “das Original zu seinen Händen bringen und ihm zuschicken möchte, und ob er gleich hundert oder zweihundert Gulden daraufsetzen sollte”, und richtet gleichzeitig ein ähnliches Schreiben auch an den Rat von Nürnberg. Doch erlangte er das Original nicht: wahrscheinlich hatte Link den Brief, als er hörte, wozu er mißbraucht worden war, eiligst verbrannt.

 

Jnzwischen hatte der Kurfürst von Luther einen Brief eingefordert, den er Georg einsenden könnte; schon am 25. November hatte Luther dem Befehl Folge geleistet. Sein Brief war der kurfürstlichen Kanzlei aber noch nicht höflich genug; er wurde von Brück noch geglättet und dann von Luther noch einmal abgeschrieben. So ging er um den 14. oder 15. Dezember an Georg ab, der am 11. Dezember sich schon erkundigt hatte, ob man ihm nicht bald antworten würde.

 

Er hatte aber seinem Zorn auch noch auf wirksamere Weise Ausdruck gegeben. Schon am 29. November hatte er Philipp von Hessen mitgeteilt, nachdem Luthers Bosheit durch eine neue Kopie seines Briefes aus Nürnberg sich ihm bestätigt habe, sei er entschlossen, nicht dazu zu schweigen, sondern alles in einer Schrift aufzudecken und sich zu verantworten. Diese Schrift:

 

 

 

“Welcher gestalt wir Georg von || gots gnaden Hertzog zu Sachssen || Landtgraff in Duringen vnd Marg || graff zu Meyssen von Martino Luther, des getich||ten Buendtnues halben inn schriefften vn-||erfindtlich angegeben, Vnd || darauff vnnßere || antwort. || ||” Rückseite des Titelblatts leer, 10 Blätter in Quart, letzte Seite leer. Am Ende: “Gedruckt zu Dreßden durch || Wolffgang Stoeckel. ||” und darauf noch eine Korrektur.

Vorhanden in Berlin (Flugschriften 1528, 12a), Hamburg, Königsberg U.1

lag am 19. Dezember schon in 8000 Exemplaren gedruckt vor.

 

Sie hebt an:

 

“Wiewol wir hiebevorn, als wir anfengklichen des getichten Buendtnues halben, So wider die hochgepornen Fuersten, vnnßere freundtliche lieben Vedtern, Oheim vnd Sohne, hern Johansen Hertzogen zu Sachssen Churfürsten etc. vnd hern Philipsen Landtgraven zu Hessen etc. solt sein auffgericht beschuldigt, vns der antwort haben vornehmen vnd inn Drugk bringen, auch kegen dem vorgestelten desselbigen Buendtnues ansager Otten Pack also vorantwortten vnd vnsere vnschuldt an tag bringen lassen. Das kein bidermann mit aynigem glaubwirdigem schein vns wirdet auch mit dem allerwenigisten haben ader wissen zutzumessen, das wir yemals von dem vorhaben, davon das ertichte Buendtnues thut melden, gerathschlaget adder gehandelt. Wollen geschweigen, das wir daruff etwas solten in ein Nottel vorfassen lassen, adder sunst aynige wissenschafft darumb haben. Derhalben wir auch nicht vnbillichen von mennigklich aller vordacht, betzichtung und nachrede, auch ferner vorantworttung solten vberig sein. Ydoch weil Martin Luther vns solchs nicht hat moegen aus seinem gefaßten neyde vortragen, noch die warheit vnßerer

 

 

 

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offentlichen vnschuldt erkennen, Sonder solch geticht Buendtnues vnd daruff vornemlich vns hin vnd wider in seinen schrifften thut antzihen vnd in die leuthe zubilden Vnd wir vormercken, das diesem mann one allen vnderscheidt vnd auff sehen seins vorgebens von vielen glauben vnd zufall gegeben wirdet, So erfordert vnnßere nottorfft, solchs nicht stilleschweigende zu vbergehen noch vnvorantwort zulassen, Sondern mennigklich antzuzaigen, mit was bestande vnd grunde sich Luther in solchem seinem vorgeben gehalten.”

 

Offenbar will schon der Titel den Eindruck erwecken, als ob Georg wiederholt in gedruckten Schriften von Luther verdächtigt sei, und diese Täuschung wird durch den Eingang des Büchleins noch verstärkt. Aber wenigstens insofern rechtfertigt sich der Ausdruck “Schriften”, als Georg schlauerweise nicht gleich mit dem Brief an Link beginnt, sondern aus einer Druckschrift Luthers wirklich eine Stelle anzuführen weiß, die auf das Bündnis anspielt, aus dem schon genannten “Bericht” nämlich “von beider Gestalt des Sakraments”. Zwar erwähnt diese Schrift das Bündnis nur ganz nebenbei und nicht einmal deutlich, nennt auch den Herzog überhaupt nicht, aber als öffentliche Kundgebung bot sie für Georgs eigentliche Absicht doch eine geeignete Handhabe dar. Und er tut denn auch zunächst, als sei ihm an ihr besonders gelegen.

 

Anfänglich, sagt er, seien ihm jene oben erwähnten Worte vorgekommen, in denen Luther, wie jeder merken könne, das gedichtete Bündnis ansteche. Er habe sich zwar anfangs ihrer nicht angenommen, auf daß nicht Luther sagen möchte, er habe mit ihnen jenes Bündnis gar nicht gemeint; jetzt aber sei vor wenigen Tagen eine lateinische Schrift an ihn gelangt, so Luther gegen Nürnberg an Wenzeslaus Link getan, die nicht nur das Bündnis, sondern auch seine ausgegangene Entschuldigung deutlich nenne und sie samt seiner Person “etwas heftig angreife”. Und nun ist er bei seinem Brief, den er gewiß nicht ohne Grund als “lateinische Schrift” 1 bezeichnet, um ihn nun nicht wieder zu verlassen, sondern von Wort zu Wort durchzuhecheln.

 

Zuvor aber bietet er ihn dem Leser dar, im Originaltext sowohl, wie in deutscher Übersetzung, fügt auch die schon zwischen ihm und Luther aus Anlaß des Briefes gewechselte Korrespondenz hinzu und gibt Nachricht, wie er durch Nachfrage bei dem Nürnberger Rat die Authentizität des Briefes erst habe feststellen müssen,

 

Dann beginnt er, eine allerkälteste nenne Luther seine Entschuldigung und sage, er lege sie aus fast als ein Bekenntnis. Sie habe aber den “Ansager solchen Gedichts” herausgebracht; Luthers und Packs Worte sollten nur erst einmal wirklich Zeugen ihrer Behauptungen beibringen, aber sie seien wahrhaft kalt und lügenhaftig. Zwar habe sich Pack anfangs auf Heinrich den Jüngeren von Braunschweig

 

 

 

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berufen wollen, der eine Kopie des Vertrages bei Georg solle gesehen haben1, habe aber nachher, als man ihn um diese Berufung befragt, einfach schweigen müssen. So sei Luther selbst der allerkälteste Lügner; der Geist, dessen er sich rühme, sei nicht der Geist, der Lüge für Lüge und Wahrheit für Wahrheit erkenne, sondern das Widerspiel. Darum hätte er auch Georgs wahrhaftige Entschuldigung nicht in ihrer Wahrheit erkannt. Erfülle ihn der Geist der Wahrheit, so hätte er die mancherlei Zeichen der Unwahrheit an dem erdichteten Vertrage wahrgenommen; die Rechte, und zuvörderst die geistlichen Rechte, hätten es ihm klar angezeigt.2 Aber er hätte ja die geistlichen Rechte verbrannt, so möchte wohl sein, “daß ihm die Gnade dieser Erkenntnis nicht unbillig entzogen”.3

 

So dürfe denn Luther aus Eingebung seines Geistes schreiben — jetzt verschmilzt Georg Luthers Äußerungen in dem “Bericht von beider Gestalt” mit Worten seines Briefes —, man habe wider seine Fürsten das Bündnis gesucht und müsse sich dessen nun schämen, und man leugne, entschuldige oder dichte es, so wisse er doch wissentlich, daß das Bündnis nicht eitel Nichts, noch eine Chimäre sei. Er begründe doch seine Kenntnis, indem er anzeige, was er selbst gesehen oder gehört, oder indem er mindestens zwei unverdächtige Zeugen beibringe! Freilich er möge wohl selbst dabei gewesen sein, als man solches Gedicht gemacht, habe vielleicht auch selbst dabei geholfen4; so möge er allerdings wohl wissentlich wissen. Von diesem Verdachte würde er ihn nicht eher loslassen, bis er bezwingende Ursachen seines Schreibens aufzeige oder bis er seine Lügen öffentlich widerriefe.

 

 

 

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Da das aber nicht von ihm geschähe, so wisse ers auch nicht wärmer zu machen, denn er in seiner Entschuldigung getan, und müsse sagen und schreiben, daß “der abtrünnige Mönch ihn anlüge als ein verzweifelter, ehrloser, meineidiger Bösewicht”, wie solches die Entschuldigung, die bei Luther die allerkälteste heiße, jeglichem, der ihn nicht ohne Widerrede vom Verdacht befreie, zumesse und Schuld gebe.1 Bei Gott, es solle nicht gefunden werden, der das Gedicht bestätige und glaubwürdig mache, daß je etwas daran gewesen. Und da Luther selbst es ein wunderlich Wunder nenne, so hätte ihm wohl gebührt, “sich gründlich darauf zu erfahren”, statt einer solchen öffentlichen Lüge mit seiner wissentlichen Wissenschaft ein falsches, unerfindliches Zeugnis zu geben.

 

Freilich er unterstünde sich ja mit einer ganz unbegründeten Ursache seine Behauptung zu bekräftigen. Die Welt wisse ja, sage er, daß die in dem erdichteten Bündnis genannten Fürsten solche Dinge öffentlich mit dem Gemüte, mit der Tat, dem Gebot und allem Fleiß bisher getan hätten und noch täten. Solle Talia hier etwas bedeuten, davon auch das Bündnis sage, so sei es eben so erlogen, wie das Bündnis selbst, denn niemand in der ganzen Welt könne ihn bezichtigen, daß er gegen den Kurfürsten und den Landgrafen sich auch nur im geringsten unfreundlichen Willens und Gemüts erzeigt habe. Wolle aber Luther darauf hindeuten, daß er die lutherische Sekte in seinem Lande nicht habe einreißen lassen, so sei das ein ‘kindische Einführung’; er habe schon oft gesagt, weshalb er Luthers verführerische Lehre nicht für das rechte Evangelium achten könne. Meine indessen Luther das Evangelium Christi, so sei, daß ers gerne wolle vertilgt sehen, eben so glaubwürdig, wie die Beschuldigung wegen des erdichteten Bündnisses. Er solle doch endlich einmal aufhören mit seinem Vorwurf, er habe dem Evangelium widersagt! Aber mit den griechischen Worten, die er seiner Schrift eingemischt, schmähe er ihn aufs neue als den närrischsten Narren und wolle — Georg hat hier seine irrtümliche Übersetzung der betreffenden Worte: “Got schende den aller närrischten narren” im Auge, von der wir noch weiter hören werden —, daß Gott ihn um seiner Kühnheit und seines Stolzes willen, darin er ihn Moab2 vergleiche, schänden solle. Er habe sich nie sonderlicher Weisheit gerühmt, aber zu der Torheit werde ihn Luther, wills Gott, denn doch nicht bringen, daß er Lügen solle für Wahrheit halten. So fechte ihn denn auch wenig an, daß er seines Gebetes sich fast rühme und darauf poche, hätte es nach seinem Willen sollen zugehen, so müßte sein Fluchen, Schelten und Beten bisher gar viel mehr Kraft und scheinbarliche Wirkung bewiesen haben. Er schelte ihn und die anderen Fürsten auch Totschläger und unersättliche Blutsauger, die in deutschen Landen gerne ein Blutvergießen sehen wollten; keiner aber denke daran, als er selbst, der die Fürsten vermahnen wolle, sie ohne alle Barmherzigkeit zu verjagen. Wer diese Fürsten seien, wisse er selbst am besten; hoffentlich lernten sie ihn einstens kennen und “seiner Lügen baß wahrnemen”!

 

 

 

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Damit spricht Georg zum Schluß deutlich aus, was er in seiner Schrift schon wiederholt angedeutet. Er will nicht nur von dem in Luthers Brief ausgesprochenen Verdacht sich reinigen, er will zugleich, und zwar vor allem seine Standesgenossen, vor Martin Luther warnen. Deshalb benutzt er jede Gelegenheit, sein Evangelium zu verdächtigen. Gleich, daß Luther auf seine Anfrage sich nicht unumwunden als Schreiber des Briefes angegeben, erklärt er eines ehrliebenden Mannes, der da vermeine evangelisch zu sein, nicht für würdig; die Lehre Christi lege uns auf, stracks ja oder nein zu sagen; so solle aus Luthers Verhalten genugsam zu spüren sein, was Gutes man sich zu einem solchen habe zu versehen. Wenn er Luther einen Lügner schilt, so vergißt er nicht hinzuzufügen, daß er durch solche öffentliche Lügen ihm noch viel mehr Ursache gebe, auf seiner vorigen Meinung von Luthers Lehre gänzlich zu beharren und zu bleiben. Bei Luthers Drohung, an die Fürsten sich wenden zu wollen, bemerkt er, daran sei abermals das friedliche Evangelium Christi bei ihm nicht zu spüren, sondern vielmehr, daß ihn nach Blut und Verderben verlange; übrigens müsse er auf sein Gebet sich doch nicht allzuviel verlassen.

 

Auch gegen andere Schriften Luthers führt er dabei gelegentliche Seitenhiebe. So hat er eine Äußerung Luthers in der ihm zugekommenen Schrift “Wider den mordischen Ratschlag der Mainzischen Pfafferei” im Auge, wenn er höhnisch ausruft, er habe bisher aus der heiligen Schrift nicht erfahren, daß Christus, “einen alßo offentlichen und vorsetzlichen luegener zu seinem Aposteln gebraucht und durch yhn das Evangelium hette lassen vorkuendigen” (vgl. Unsre Ausg. Bd. 19, 261, 22 ff.); und das Nachwort zu “Frau Ursulen, Herzogin zu Münsterberg, Ursachen des verlassenen Klosters zu Freiberg” liegt ihm im Sinne, wenn er höhnt, nachdem Luther sich jetzt habe lassen hören, er wolle Ecclesiasticam historiam schreiben von den Wunderwercken, so in seinem Evangelio geschähen, so möge er seine Lügen wohl mit darein setzen; sie würden sie fast wohl zieren (vgl. Erl. Ausg. 65, 168). Jndem er aber feststellt, daß Luthers Geist ihn seine wahrhaftige Entschuldigung als eine Lüge und ein Bekenntnis des Bündnisses hätte ansehen lassen, ruft er den Argwohn wach, daß er “viel dergleichen lügenhaftige Deutung in der heiligen Schrift, zuvoraus dem armen einfältigen Mann würde beigebracht und eingebildet haben”.

 

Offenbar wird damit an die Erlebnisse im Bauernkriege erinnert; sie werden wiederkehren, wenn man Luther gewähren läßt. Deshalb noch einmal der ausdrücklich Hinweis, daß Luther nicht allein in der “lateinischen Schrift” an Link ihn verdächtigt, sondern daß er “dem gemeinen Mann die zuvor angezeigten Worte anderer Weise beigebracht.” So soll man auf der Hut sein! zu allen und jedem Fürsten sei er ungezweifelter Zuversicht, daß “sie sich einen solchen verlogenen Mann zu ungebührlichem Vornehmen nicht reizen noch verführen lassen werden”. Die Schrift schließt:

 

“Wir wollen abgotwill dartzu vnßerthalben nicht vrsach geben, Sondern vns kegen menniglich alßo zuvorhalten wissen, das es vns sal allenthalben vnvorweißlich sein vnd mit der warheit zuvorantwortten. Vnd langt demnach an menniglich vnd ein yedern nach seinem Stande vnßer dienstlich freuntlich bitt, Gnedigs gesinnen vnd gueetlich beger, sie wollen Martino Luthern in dem, das er von uns des getichten Buendtnues halben geschrieben,

 

 

 

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kein stat noch glauben geben, Sondern uns derwegen aller vordacht vorwissen. Auch den Luther darvor achten, darvor einer billich geacht vnd gehalten wirdet, der einem solchen offentlichen getichte mit vorpfendung seiner wissentlichen wissenschafft, one allen grundt vnd bestendige vrsach ein solch luegenhafftigk getzeugnues gegeben und von sich geschrieben. Das wollen wir vmb ein yedern, wie sichs gepuerth willigk vnd freuntlich vordienen In gnaden und allem gutthen vorgleichen vnd erkennen.”

 

Gleich unter dem frischen Eindruck der Lektüre dieser Schrift schrieb Luther seine Entgegnung: “Von heimlichen und gestohlenen Briefen”. Er hatte, noch bevor die Drucklegung beendet war, von Georgs Vorhaben Kunde erhalten, und von der gedruckten Schrift wurde ihm gleich heimlich ein Exemplar übersandt. Schon vor Ende Dezember hatte er seine Gegenschrift beendet, und zur Neujahrsmesse 1529 wurde sie gemeinsam mit Georgs Schrift im Buchhandel ausgegeben. Privatim freilich hatte Georg seine “Verantwortung”, damit sie öffentlich angeschlagen würde, schon in alle Lande versandt: an den Rat von Nürnberg und den Landgrafen von Hessen, den König Ferdinand, den Erzbischof von Mainz, den Markgrafen von Brandenburg, die Bischöfe von Salzburg, Würzburg und Bamberg, die Herzöge von Bayern, den schwäbischen Bund, die Stadt Ulm, die Fugger in Augsburg, die sie nachdrucken ließen, um sie weiter unter die Leute zu bringen.

 

Gleich am 19. Dezember wurde sie auch dem Kurfürsten von Sachsen zugefertigt. Luther scheint nicht gleich erfahren zu haben, daß sie schon am Hofe in Weimar eingetroffen war, denn am 31. Dezember noch tröstet er seinen Herrn wegen des “närrischen und wütigen Büchleins, das Herzog Georg seines Briefes halben auf den bevorstehenden Markt würde auslassen”, gerade als wenn es zu der großen Mühe und Sorge des Kurfürsten, von der Luther gehört, und die wohl zum größesten Teil auf Rechnung der Schrift zu setzen war, noch etwas hinzubringen würde. Gleichzeitig bereitete er den Kurfürsten auf das Erscheinen seines eigenen Buches vor.1

 

Auf diese Antwort würde Georg wohl erst recht toben. Aber der Kurfürst möge gegen seinen Teufel Luthers halben unbewegt sein und unerschrocken, wie denn der Herr Christus seines Herrn Herz und Mut schon stärken und trösten würde. Er möge Luthers Person nur getrost und frisch zu Recht bieten, denn er wolle seinen Hals lieber daran setzen, denn daß der Kurfürst seinethalben sollte “in einiges Haarbreits Fahr stehen”. Der Kurfürst wolle ja nichts anderes, denn Friede, Ruhe und Stille, Herzog Georg aber leide nicht allein keine Geduld, sondern als ein unruhiger Teufel suche er nichts anderes, denn Unfrieden, Krieg, Mord, Schaden und Unglück, nur um den Ruhm davon zu bringen, er habe das Evangelium gedämpft.

 

Ganz ähnlich lassen sich die etwa gleichzeitigen Briefe Luthers an Amsdorf und Link aus.2 Und unsre Schrift ist der Hauptsache nach nur eine weitere Ausführung dieser Gedanken. Nur hier und da berührt sie die einzelnen von Georg angeführten Punkte; nicht im geringsten kümmert sie sich darum, daß der Herzog den “Bericht von beider Gestalt” zur eigentlichen Unterlage seiner Anschuldigungen

 

 

 

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macht, sondern ganz ihrem Titel entsprechend klagt sie vor allem mit voller Wucht Georg an, daß er widerrechtlich einen Brief sich angeeignet, der ihm nicht gehöre, und daß er ihn dann, wie er wohl gemocht hätte, nicht heimlich behalten, sondern an die Öffentlichkeit gezerrt habe. Wer also Gottes Gebot verachte, der sei wahrlich der größeste Narr über alle Narren — so hält sie das “μωρότατον μωρόν” des Briefes aufrecht. Fast erst am Schluß kommt sie auf das Bündnis zu sprechen. Mit einer gewissen Schadenfreude verweilt sie bei dem schon erwähnten Fehler in der Übersetzung des Briefes: “Deus confundet” stehe da — die Eselsköpfe in Georgs Kanzlei, denn er selbst würde es ja nicht übersetzt haben, hätten aber übertragen, als stände: “confundat”. So hätten der Teufel und ein Bube sich zusammengetan, Luther aufzuhängen, daß er fluche. Zum Schluß bittet Luther um Frieden und will, wie ers dem Kurfürsten geschrieben, zu rechtmäßigen Verhandlungen vor einem Schiedsgericht sich stellen. Unter die Klänge des Friedens freilich mischen sich dann wieder Kampfesrufe des Zorns, die verraten, daß Luther im Grunde seines Herzens einen Ausgleich nicht für möglich hält. Auch die der Schrift beigegebene gebetsweise Auslegung des siebenten Psalms ist solchen Zwiespalts voll. Zu fest steht es Luther, daß Georg der Feind des Evangeliums ist.

 

Der Streit geht denn auch weiter. Gleich nachdem er Luthers Schrift in die Hand bekommen, die wieder, wie ehemals die Schrift “Wider den Ratschlag der Mainzischen Pfafferei” (vgl. Unsre Ausg. 19, 225) durch einen kurfürstlichen Kammerdiener dem Diener in der Dresdener Silberkammer sollte zugeschickt sein, muß Georg sich an die Abfassung einer neuen Erwiderung gemacht haben. Am 13. Januar 1529 ist schon abgeschlossen und am 22. Januar liegt bereits gedruckt vor:

 

 

 

‘Ayn Kurtzer bericht, So || wir Georg von gotes gna||den Hertzog zů Sachssen, Landgraff in Dü||ringen, vnnd Marggraff zů Meyssen, Auff || etlich New rasend luginen, die Mar-||tin Luther in ainem truck wider vn-||ser Entschuldigung, der gedich||ten Bündtnüs halben, || hat lassen außgeen, || zůthůn verur-||sachet. || || M. D. XXIX. ||’ Mit Titeleinfassung, Titelrückseite leer. 8 Blätter in Quart, letzte Seite leer. Am Ende: “Zů || vrkund mit vnserm auffgetruckten Secret || besigelt vñ geben zů Dreßden Freytags || nach Fabiani vnnd Sebastia-||ni. Anno domini || M. D. XXIX.||”

Druck von Alexander Weissenhorn in Augsburg.

Vorhanden in Berlin (Dg 2338), Freiburg i. Br. U.

Zeigte schon Georgs erste Schrift die Tendenz, Luther als Volksverführer und Aufrührer hinzustellen, so diese noch deutlicher. Gleich, was Georg als Hauptanlaß dieser zweiten Schrift anführt, ist dafür ein Beweis. Wohl sei Luther, in seiner Bosheit verstockt, vor Zorn ganz wahnsinnig und rasend und wisse nicht, was er tue, und jedem ehrliebenden und rechtsinnigen Menschen sei es gewiß, daß Luther des gedichteten Bündnisses halben ihn beschwert und lügenhaftig angegeben. Aber der arme einfältige Mann sei in dem Wahn befangen, daß alles, was Luther vorgebe, Evangelium sei und heilige Schrift, weil “sie allewege seines unnützen langweiligen Geschwätzes Deckmantel sein müßten”. So sei Georg verursacht und habe es im besten nicht wohl gewußt zu unterlassen, Luthers rasende Unwahrheit weiter an den Tag zu bringen.

 

 

 

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Dann tritt wieder deutlich Georgs Appell an seine Standesgenossen zutage. Offenbar will er sie daran erinnern, daß Luther selbst dem Volke angehört, wenn er fortfährt, Luther wolle mit seiner Schrift nur dem gemeinen Mann einbilden, man dürfe sich nicht nach dem Dichter und Schreiber erkundigen, wenn einem eine Schmach- oder andere verdrießliche Schrift vorkame. Unter dem Adel erfahre man das auch eines schlechten Worts halben. Und wer da nicht Rechenschaft fordere, werde nicht für fast ehrwürdig gehalten. So habe denn, obwohl Luther ihm vorwürfe, er habe mit Pochen oder sonst ungebührlich nachgefragt (s. o. S. 4), der Kurfürst von Sachsen auch nicht ob solcher Suchung einigen Mißfallen oder Beschwerung gehabt. Er habe vielmehr Luther befohlen die Wahrheit zu sagen, aber Luther habe auch seinen Befehl verachtet, woraus man nicht vermerken könne, daß er sich gegen seine weltliche Obrigkeit, die ihm von Gott gegeben, des Gehorsams mit der Tat befleißige, dessen er sich mit vielen hochtrabenden Worten berühme. Luther gehe nur darauf aus den gemeinen Mann glauben zu machen, daß er mit seinem Vetter in Feindschaft lebe, um ihm so zu aufrührerischem Vornehmen Ursache zu geben. Und zum Zeichen, daß auch der Rat von Nürnberg ihm gewillfahrt hat, druckt Georg das auf dessen Erfordern von Wenzeslaus Link an den Rat gerichtete und ihm übersandte Verantwortungsschreiben ab.

 

Nicht ohne Berechtigung hält er Luther vor, daß er gegen seinen Vorwurf, er habe auch in dem gedruckten Büchlein das erdichtete Bündnis mit fast hässigen Worten angestochen, sich gar nicht gerechtfertigt habe; das sei allein genug, alle seine Raserei und Sophisterei zu Schanden zu machen. Aber im Grunde geht Georg doch nur wenig auf diesen Punkt ein; nur ganz beiläufig erwähnt er ihn später noch einmal. Das bestätigt, daß die erste Schrift ihn doch nur scheinbar zum eigentlichen Ausgangspunkt genommen.

 

Um so mehr bemüht sich der Herzog, vom Vorwurf der Dieberei sich zu reinigen, der ihn mehr getroffen hat, als er zugeben will. Doch sind seine Ausführungen nur schwächlich. Er wirft Luther sophistische Lügen vor, aber im Grunde treibt er selbst Sophistereien, wenn er sagt, sobald er ihn an Link gesandt, sei der Brief nicht mehr Luthers Eigentum gewesen; selbst wenn er das Original des Briefes hätte, so sei das noch nicht Diebstahl, es müsse ihm erst nachgewiesen werden, daß er diebischerweise es sich angemaßt. Es fechte wenig an, daß Link sage, der Brief sei ohne sein Wissen und Wollen abkopiert; vor allem müsse, wer einen der Dieberei bezichtige, solches beweislich machen. Er schließt wieder mit dem alten Vorwurf, Luther mißbrauche die Gebote zu seinem Schänden, Lästern und Fluchen, dem gemeinen Mann Brillen damit aufzusetzen.

 

Und dabei übertrete er selbst die Gebote, das fünfte und das achte. So leitet Georg wieder zu der Bündnis-Frage über, zugleich auf Luthers Vorwurf eingehend, daß er einen heimlichen Brief veröffentlicht hat. Er wisse wissentlich, habe Luther gesagt, und damit habe er ihn verleumdet; keinem Biedermann gebühre, der Wissenschaft ohne gegründete Ursache sich zu rühmen. Er habe nicht heimlich etwas von ihm gedacht, denn wenn einer etwas spräche, seien es keine Gedanken mehr, und wenn es vor viele Leute komme, so wie Luthers Brief an Link, so sei es nicht mehr heimlich. Luther solle an die Brief-Affäre mit Hartmut von Cronberg denken. Wenn dieser Brief jetzt noch länger umgetragen wäre, so wäre er ebenso in Druck gekommen, wie der damalige. Und dann sage jemand, wenn er

 

 

 

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einen Brief doch selbst von sich gegeben, man habe ihn ihm gestohlen. Diese Lüge möge Luther zu den anderen Smaragden, Rubinen, Diamanten und Saphiren aufsetzen. Wenn er mit dem Schmuck vor den Richter käme, der da Lügen nicht leiden, noch ungestraft lassen könne, so solle er wollen, er wäre nie geboren.

 

Den Übersetzungsfehler (s. o. S. 3. 11) läßt Georg auch nicht unerwähnt. Er selbst habe den Brief verdeutscht, denn von Gnaden Gottes könne er solch Latein wohl noch verdolmetschen. Und er habe richtig übersetzt, denn in der andern Kopie, so ihm sein Geschickter von Nürnberg mitgebracht, stehe confundat; im Druck sei allein der eine Buchstabe versehen. Und so müsse Luther wohl eben derselbige Bube sein (s. o. S. 11), durch den ihm der Teufel solchen Fluch zugefügt hätte. Und Luther fluche doch auch nachher nicht minder. Wenn aber confundet stehe, so sei das auch nicht gerade eines evangelischen Propheten würdig. Übrigens wolle Luther seine Prophezei heimlich geschrieben haben und wolle mit solcher Heimlichkeit doch die Prophezei nachher wahr machen. Und solche Schrift solle nicht aufrührerisch sein für den gemeinen Mann (dabei läßt Georg wohl wieder, wie schon einmal in seiner ersten Gegenschrift, Luthers “Bericht” und den Brief in eins zusammenfallen?), denn wenn sie von den Fürsten sollten verderbt werden, so würde das doch wohl nicht ohne Aufruhr abgehen!

 

Nur mit einer wegwerfenden Bemerkung erwähnt die Schrift Luthers Erbieten zu einem Schiedsgericht. Wohl aber weist sie Luther wegen seiner Berufung auf den Speierer Abschied zurecht. Er sei kein Regierer und habe keinen Stand im Reiche; so solle er billig sich solchen Abschieds anzunehmen sich zu enthalten wissen, und solle nicht unerfindlich sagen, daß das kaiserliche Edikt gegen ihn befristet sei. Auch sei der Abschied kein Dekret, wozu er ihn mache. Daß er aber den Apostaten, Ketzern und Abtrünnigen vom Gehorsam der christlichen Kirche die Zinse und Güter in seinen Landen verboten1, das lasse ihm nicht nur der Abschied, sondern auch das kaiserliche Edikt und alle gemeinen Rechte nach. Luther indessen gehe, wie mit diesem Abschied, so auch mit der heiligen Schrift und anderem verkehrlich um.

 

Endlich widmet er auch Luthers Ausspruch, er sei sein Feind, eine Entgegnung. Das sei nicht wahr! Er habe Luther seinerzeit geschrieben — er weist damit auf seinen Brief vom 28. Dezember 15252 hin —, daß er um das, so er zuvor wider seine Person begangen, nichts Arges gedächte gegen ihn zu begehn; was er aber wider den Kaiser geübt, wolle ihm hintanzustellen nicht gebühren. Und so stehe sein Gemüt noch. Wolle er wirklich als Feind sich gebahren, so sollte Luther wohl zu Wittenberg kaum vor ihm sicher sein, denn noch viele wisse er seiner Freunde und getreuen Untertanen, denen seine Schmach und Lästerung leid sei, die ohne Zweifel ihr Leib und Gut an ihn wagten, wenn Georg es ihnen gestattete und sich ebenso gegen Luther halten wollte, wie Luther gegen ihn, mit Schelten, Verfluchen und anderem. Wie das freilich der Lehre Christi gemäß, das gäbe er männiglich zu ermessen. Daß er Luthers falsche Lehre nicht annähme und ihr entgegen sei, daraus mache er kein Hehl und wisse das mit Ehren und Seligkeit wohl zu verantworten. Er schließt:

 

 

 

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“Und wöllen disen bericht auffs kürtzest wider sein lang unnutz ungestüm geschwetz yetz abermals angezaygt haben, und damit von seiner vilfaltigen offentlichen lügen und fürnemlich der gedichten Bündtnus halben protestirn und bezeugen, er schreib nun, was er wölle von der Vorrede des Neuen Testaments oder unserer gegeben dreyjerigen antwort, darinnen er auß seinem neyd und eyffer, so er wider uns tregt, yhe nit underlassen kan uns und die unsern mit unwarhait zůlestern und schenden, So befindt doch meniglich Ernliebender, dz es von ainem erlognen pronnen herfleußt, der mit lugen also vergifft, das kain rechte warhait herauß geschöpfft mag werden. Und seind nicht bedacht uns fürter seiner lügen anzuouml;nemen, noch seiner flüch, prophecey und ander Teuffelsgespenst fast zů bekümmern. Dann wa sie außgehen, da gehen sie wider ein. Und seind des gewiß, das die ewig warhait dem lügner nit stadt gibt, wöllens also seiner allmechtigkait befelhen und uns an unserm Recht zůgepürlicher zeyt und gelegenhait genügen lassen, mit fleyß freundtlich bittend und begerend, ir wöllet disem unserm warhafftigem bericht, und dem das sich im grund also helt und befindet, stadt und glauben geben, Das seind wir umb ain yeden seinem stand und gebür nach willig und freuntlichen zů verdienen und in gnaden und allem gůtten zů vergleichen und unvergessen zů halten genaigt.”

 

Gleich nachdem der Herzog sienen “Kurzen Bericht” handschriftlich abgeschlossen hatte, sandte er ihn samt Luthers Schrift, aufs neue Beschwerde führend, an den Kurfürsten. In Weimar war man wenig erbaut von diesem neuen Ansinnen. Fast eine Woche land mußten die Räte auf Antwort warten. Dann wurde ihnen der Bescheid, den Brief an Link habe Luther schon vor den zwischen den Fürsten geschlossenen Verträgen geschrieben, er sei also jetzt nicht mehr zu berücksichtigen. Georg hätte mit seinem Ausschreiben und Druck dermaßen nicht eilen und die Sache schwieriger machen sollen. Mit besonderer Betonung werden die Worte: “so ich doch sein feind nicht bin” (S. 37, 31) aus Luthers Schrift herausgegriffen: sie wolle der Kurfürst sich unverzüglich von Luther erklären und an ihn und die Wittenberger Drucker ein Verbot ergehen lassen, den Herzog noch jemand anders zu schmähen, wie schon sein seliger Bruder früher ernstlich verboten hätte. Leider drucke man anderwärts auch Unfriedliches.

 

Ungesäumt erließ der Kurfürst an Luther ein entsprechendes Schreiben1: er solle hinfüro nichts drucken lassen, Georg oder andere Fürsten und Personen belangend, es sei senn dem Kurfürsten zuvor zugeschickt und von ihm zu drucken gewilligt — und gab auch dem Amtmann und dem Rat in Wittenberg Auftrag, die Buchdrucker zur Beobachtung dieses Befehls anzuhalten. Aber Georg war mit der kurfürstlichen Antwort und diesen Maßnahmen nicht zufrieden. Am 24. Januar sandte er dem Kurfürsten den “Kurzen Bericht” gedruckt und machte, dem Ausgangsgedanken seiner ersten Schrift entsprechend, geltend, daß Luther auch noch nach den Verträgen in dem “Bericht von beider Gestalt des Sakraments, aufs Bischofs zu Meißen Mandat” wegen des erdichteten Bündnisses ihn geschmäht habe. Der Kurfürst erwiderte ausweichend — am 28. Januar —, ihm sei gar nicht lieb, daß Luther

 

 

 

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sich mit Georg eingelassen; er gedenke, noch an den Handel mit Hartmut von Cronberg. Georg habe hier wieder geeilt; hätte er das nicht getan, so wäre der Kurfürst verschont geblieben, nun sei die Sache schwer beizulegen. Nie habe er, wie schon sein Bruder nicht, sich Luthers angenommen, daher hätte Georg ihn gar nicht in diese Dinge hineinziehen sollen. Der “Kurze Bericht” könne ungehindert angeschlagen werden.

 

Georg las aus dieser Antwort heraus, daß der Kurfürst noch immer wegen des erdichteten Bündnisses ihn in Verdacht habe, und antwortete am 19. Februar aufs neue, er habe zu solchem Verdacht dem Kurfürsten gewiß keinen Anlaß gegeben. Was für Luther gesagt werde, achte er nicht für genugsam. Kurz nach den ersten Verträgen sei Luthers Schreiben an Link ausgegangen und die Schrift “aufs Bischofs zu meißen Mandat” beweise klar, daß Luther sich den Vertrag nicht habe anfechten lassen. Aber der Kurfürst war der Sache müde. Er erwiderte umgehend — am 22. Februar —, er wolle nicht weiter mit ihm disputieren oder sich in einige weitere Rede einlassen; wolle Georg seine Suchungen und des Kurfürsten Antwort vor Unparteiische kommen lasse, so trage er dessen keine Scheu. Übrigens habe er alles in freundlicher Meinung gesagt und getan.

 

Damit war Georg an dieselbe Entscheidung gewiesen, zu der auch Luther in unsrer Schrift sich bereit erklärt hatte (s. o. S. 13), nur daß der Vorschlag im Munde des Fürsten gewichtiger klang, als in dem des Untertanen; er elendete den Kurfürsten nicht mehr mit neuen Zuschriften. —

 

Luther erhielt während dieses Schriftenwechsels, Ende Januar, einen Brief von dem Anstifter des ganzen Unheils, von Otto von Pack, der sich sehr erfreut über seine Schrift äußerte und dabei betonte, bald werde er die volle und klare Wahrheit sehen über seine Unschuld. Natürlich bestärkte das Luther im Bewußtsein seines Rechts, bekräftigte ihm aufs neue Georgs Schuld und Unlauterkeit und ließ mit um so größerer Freude ihn Amsdorf danken (12. Februar), der auch zu seiner Schrift ihm zustimmend geschrieben. Sein Brief zeigt, daß er im übrigen nicht viel Zustimmung fand; sie verdammten ihn alle, schreibt er, und hielten Georg für unschuldig, nicht bedenkend das Unrecht, das dieser ihm getan. Übrigens habe er sich bereden lassen, Georg nicht mehr zu antworten, zumal auch jener ausgesprochen, daß er ihn in Ruhe lassen wolle.1

 

Und Luther hat sich bezwungen und hat, den Bitten seiner Freunde nachgebend, nach Justus Jonas’ Urteil “der christlichen Liebe und der öffentlichen Ruhe ein Opfer gebracht”. Wie ein Brief an Link den Streit veranlaßt, so hat uns auch ein Brief an ihn die letzte bedeutsame Äußerung Luthers aus dieser Zeit aufbewahrt; auf jenen verhängnisvollen Brief anspielend, schreibt er ihm am 7. März, er habe gelernt, seinen Moab zu verachten.

 

Und noch mehr als Georg traf Luthers Verachtung dessen Geheimsekretär, Johann Cochläus. Auch er äußerte in mehreren seiner Schriften sich zum Streit, ja widmete mit Georgs zweiter Schrift gleichzeitig ihm auch eine eigene Schrift. Aber nicht einmal Luthers Briefe nehmen auf seine Auslassungen irgendwie Bezug; möglicherweise hat Luther von ihnen überhaupt keine Kenntnis genommen.

 

 

 

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Die erste Schrift des Cochläus, die den Streit erwähnt, ist die Anfang Januar 1529 vollendete:

 

“Vortedigūg Bischoff- || lichs Mandats zu Meissen, wi- || der Martin Luthers scheltwordte || Doctor Johan. Cocleus. || Jm M. CCCCC. || XXIX. Jar. ||” 24 Blätter in Quart. Letzte Seite leer. Am Ende: “Gedruckt zu Leiptzigk / Nickel Schmidt. || Ym iar. 1529. ||”

Vorhanden: Berlin Königl. Bibl.

Vgl. Martin Spahn, Johannes Cochlaeus (Berlin 1898) S. 351 Nr. 59

die Gegenschrift gegen Luthers “Bericht von beider Gestalt des Sacraments”. In ihr deutet auch Cochläus die schon von Georg gebrandmarkten Worte (Erl. Ausg. 30, 378) auf das “erdichte Berbundnis” und spricht noch deutlicher, als Georg, die Verdächtigung aus, zu der auch jener sich einmal hinreißen läßt, daß Luther es sei, der die Lüge von dem Bündnis ersonnen. Viele möchten denken, schreibt er, die Hummeln, so Doktor Pack unter die Leute gebracht, kämen aus Luthers Bienenstock.

 

Noch im Juli 1529 äußert er sich in demselben Sinne in der Vorrede zum:

 

 

 

“FASCICVLVS || CALVMNIARVM, SANNARVM ET || ILLVSIONVM MARTINI LVTHERI, || In Episcopos & Clericos, ex vno eius libel- || lo Teuthonico, cōtra Episcopi Misnen- || sis Mandatum aedito, collectarum, || per Iohannem Cochlaeum, || Ad Episcopum || Roffensem. | ........ || M. D. XXIX. Lipsiȩ. ||” 112 Blätter in Oktav. Letztes Blatt leer. Am Ende: “VALENTINVS SCHVMAN || Lypsiae, sub Illustrissimo, & vere Ca- || tholico Principe Georgio. &c.. An- || no Dñi post Millesimū Quingen- || tesimo vigesimo nono, Ad laudē || Dei, & Salutē piorum, || excudebat. || ..... ||”

Vorhanden: Neisse Katholische Pfarrbibliothek. Spahn S. 352 Nr. 68.

Hier ist ihm Luther sive autor sive conscius figmenti, und er begründet das hier ebenso, wie wirs oben von Georg gehört, Luther habe geschrieben se scientem scire foedus illud non esse omnino nihil aut Chymeram. Er scheut sich auch nicht, ganz unzweideutig von Luthers Brief wie von einer öffentlichen Schrift zu sprechen, wie vielleicht versteckt auch schon Georgs Absicht war. Nachdem er die Worte des Briefes angeführt, fährt er fort: Cum ergo videat se apud eruditos latine nichil proficere, ad Idiotas et populares suos conversus omnia teutonice agit, tanta quiden importunitate et malicia, ut vel doctissimos amarulentia sua defatigare, nequitiis et calumniis absterrere ac taedio enecare possit.

 

Zwischen der “Vortedigung” und dem “Fasciculus” liegt die Schrift, die ausdrücklich auf den Streit Georgs mit Luther gemünzt ist und auch direkt gegen unsre Schrift eine Gegenschrift darstellt:

 

 

 

“rVie verkerlich || widder den dur- || chleuchtigen Hochgebornen || Fuersten vnd herrn, herrn Ge || orgen, Hertzogen zu Sachs- || sen etc. Martin Luther den si || benden Psalm verdewtzscht, || vnd gemißbraucht, durch do || ctorem Joannem Cocleum || scheinbarlich angetzaigt. M. D. xxix. ||” Mit Titeleinfassung. 26 Blätter in Quart. Letzte Seite leer.

Druck von Wolfgang Stöckel in Dresden.

Vorhanden: Berlin Königl. Bibl. Spahn S. 351 Nr. 60.

 

 

 

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Die Schrift ist den beiden Söhnen Georgs, den Herzögen Johann und Friedrich von Sachsen, gewidmet, da ihre Fürstliche Gnaden grosßes Mißfallen — nicht unbillig! — und Beschwernis — nicht Wunder! — trügen über das Schmähbüchlein, so von Martin Luther wider Georg von Sachsen sei ausgegangen. Auch sie spricht offen den Verdacht aus, der “wittenbergische Papst” habe den heimlichen Brief geschrieben in der Absicht, Link solle ihn offenbar machen. In manchen Stücken berührt sie sich eng mit Georgs “Kurzem Bericht”, nur sagt sie alles, was jener noch verschleiert, ganz unverblümt. So macht sie ohne Rückhalt Luther für den Bauernkrieg verantwortlich. Wie der “Kurze Bericht” weist auch sie Luthers Urteile über das Wormser Edikt und den Abschied von Speier zurück (s. S. 13), verspottet sein Apostolat (S. 11) und erhebt den Vorwurf, daß Luther nur Feindschaft zwischen die Vettern von Sachsen hätte säen wollen. Übrigens kümmere Georg sich nicht um sein Schelten, ebensowenig wie einst der König von England, der Luther auch mit seinem Schelten habe abgeführt. Höhnisch verspottet sie Luthers gegen Georg gerichteten Bannspruch (S. 3) und erwidert in spöttischer Weise auf seine “Erbietung zum Rechten”, er habe ja schon vor sieben Jahren zu Worms zur Disputation sich ihm dargestellt1 und sei dessen noch erbötig. Vor allem aber beschäftigt die Schrift, ihrem Titel entsprechend, sich mit Luthers siebentem Psalm. Luther poche und trotze feindlich darauf, daß er sein Gebet sein solle; aber ebensoviel besorgten sie sich vor seinem Gebet “als vor genspfeiffen”, denn unerhörlich sei es aus mehr als einer Ursache, vor allem aber, weil Luther den Psalm mannigfaltig gefäalscht mit Ab- und Zutum und mit verkehrter Auslegung. So werde der Zorn und das Urteil Gottes, so in diesem Psalm gemeldet, über seinen Hals zuletzt eigenlich ausgehen. Mit großer Breite, die den Verfasser bald selbst ermüdet, so daß er beim fünften Verse schon abbricht, und mit einem großen Aufwand von Gelehrsamkeit werden dann die sogenannten Fälschungen aufgezählt. Ganz deutlich ist dabei der eigentliche Grund Rache dafür, daß Luther die falsche Übersetzung von confundet nachgewiesen (S. 3. 11. 13); das hatte in Dresden doch sehr verschnupft. Nicht nur die Kirchenväter werden angeführt, auch auf Luthers eigene Psalmenauslegung, die Operationes von 1519, wird zurückgegriffen, um Widersprüche mit ihr nachzuweisen; sie habe Luther geschrieben, ehe denn er als Ketzer sei verdammt worden, nachdem er aber als ein abgeschnitten Glied in verkehrten Sinn gegeben und des Papstes und gemeiner christlicher Kirchen öffentlicher Feind geworden, lege er sich auf alle böse List, Tücke und Fündlein, die Schrift zu verkehren, der Kirche zu trotzen und ihre Gelehrten zu vexieren. Die “Fälschungen” berühren nach solchem Verdammungsurteil dann freilich höchst merkwürdig. Wenn Luther statt: “Herr, mein Gott, in dich habe ich gehofft”, das Cochläus will, übersetzt: “Auf dich traue ich, Herr, mein Gott”, so wird ihm vorgeworfen, daß er die Worte verkehrt und aus dem Präteritum ein Präsens gemacht habe. Bei seiner Übersetzung des fünften Verses (S. 44, 29 ff.) wird bemerkt, er sei nicht Häretiker und eigenwillig, sondern auch unchristlich und unevangelisch.2 Die Hinzufügung von “ohne Ursach” in demselben Verse wird

 

 

 

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straßenräuberisch genannt. Jnteressanter, als diese Einzelheiten, sind Cochläus' Darlegungen über seine Grundsätze, die Bibel zu übersetzen. Kein anderer Text oder Dolmetschung soll ihn zu glauben verbinden, als diese allein, so von gemeiner christlicher Kirchen sind bewährt oder angenommen. Wohl will er die “herrlichen und kunstreichen Gezünge Griechisch und Hebräisch” nicht verworfen haben, wollte vielmehr, daß alle Priester Griechisch und Hebräisch verstünden, jedoch in solchem Maß, daß sie ihren Verstand gefangen machten zum Dienst Christi und bereit wären allen Ungehorsam zu strafen; und wo sie in hebräischen und griechischen Büchern den Text irgend anders befünden, denn die Kirche im Latein hätte und brauchte, daß sie nicht sobald auf eigenen Sinn platzten und gemeinen Text der Kirche verachteten, wie Luther, seine Gesellen und Schwärmer täten. Sonst würde man nie Friede und Einigkeit in der Kirche haben. Luther habe ja auch selbst eingestanden, daß er sich zu viel unterwunden, sonderlich das Alte Testament zu verdeutschen (vgl. Erl. Ausg. 63, 23); um so weniger sei seinem Verstande und Dolmetschung zu vertrauen.

 

“Herzog Georgen Gebet auf den siebenten Psalm, aus dem lateinischen Text”, eine Nachahmung des Lutherschen, macht den Schluß dieser Ausführungen. Die “Schlußrede” des Buches aber erinnert noch einmal wieder deutlichst an Georgs eigene Schrift. Sie wendet sich vor allem an den gemeinen Mann und wünscht, daß er zur rechten Einsicht käme. Weshalb denn wohl Christus und sein heiliger Geist die Christenheit so viele hundert Jahre in Jrrsal und unechtem Glauben gelassen haben sollte? Luther sei wahrhaftig nicht allein gelehrt, ob er sich schon über die anderen berühme. Man sähe nicht, was er auf so viele Bücher, die zu Latein wider ihn geschrieben, geantwortet habe. Es müsse nicht recht zugehen, daß er jetzt so viele Jahre allein Deutsch schriebe. Der Geist Gottes sei nicht unbeständig, lügenhaft, aufrührerisch und lästermäulisch. Wer vor Gott am jüngsten Gericht bestehen wolle, der solle wohl bedenken, ob er einem Menschen mehr anhangen wolle, denn der gemeinen Christenheit! Würde man dann sich ziehen auf die Schrift, so möchte Gott saget, daß sie die Christenheit je und je gehabt, weshalb denn der einige Mensch Luther sie besser verstehen und auslegen solle, denn alle Lehrer und Konzilien; — was man darauf dann antworten wolle?

 

“O ewiger Gott, gib gnad und erbarm dich des armen einfeltigen volcks (welchs der Muench durch neyd und haß listiglich mit spiegelfechten

 

 

 

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und fuertzug der schrifft in falschen wahn gebracht und eingenommen hat) das yhm die schueeppen von augen abfallen, auff das es mit uns ersehen moege, wie der trotzig Muench so offt, ßo ferr und weyt, in der schrifft geirret und des rechten zyls gefaelet habe, auff das es nicht ewiglich mit ym verloren werde, Amen.”

 

Mit diesem Gebete schließt die Schrift. Hätte man solches von Gott ernstlich und einmütig vor sechs, sieben oder acht Jahren gebeten, so wäre es vielleicht nimmermehr dazu gekommen, daß Luther so viel tausend arme Leute und erschlagene Bauern dem Teufel mit Leib und Seele hätte mögen übergeben und so unbarmherzig verdammen! —

 

Lazarus Spengler urteilte über diese Schrift des Cochläus, daß sie vielen Ruhms, Lobs oder Danks nicht würdig, auch zu nichts besser sei, denn daß man das gute verderbte Papier billiger an anderen Orten, denn für christliche verständige Leute gebrauchen sollte.1

 

Ganz hielt Georg von Sachsen sein Versprechen, forthin zu schweigen, nicht. Wenn er auch nichts Neues unternahm, so gab er doch einige Aktenstücke des Streits, gesammelt in lateinischer Übersetzung, heraus in den “Epistolae aliquot”.2 Sie enthalten Luthers Brief an Georg vom 21. Dezember 1525 und dessen Antwort, des Landgrafen Brief, in dem er seinen Schwiegervater der Teilnahme an dem Bündnis bezichtigt und Georgs Verantwortung, die Schrift: “Welcher Gestalt...”, unsre Schrift, den “Kurzen Bericht...” und Cochläus’ eben behandelte Schrift. Letzterer war nicht der Übersetzer.

 

Durch diese Publikation wurde erst recht die Aufmerksamkeit der gelehrten Welt auf den Streit gelenkt. Und auch Erasmus wurde durch das Buch veranlaßt sich zur Sache zu äußern. Er schrieb an Georg, höchst ungern habe er seinen und Luthers Namen auf einer Seite vereinigt gesehen, und an Melanchthon, er könne nicht sagen, wie sehr ihm Luther mißfiele, da er um nichts und wieder nichts Herzog Georg in eine Diebstahlstragödie verstricke.

 

Einige Jahre später ließ auch Luther sich verleiten, noch einmal auf den Streit zurückzugreifen. Es war, als in den Jahren 1532 und 1533 Georg den Einwohnern von Leipzig und Oschatz verbot, in den kursächsischen Grenzorten den evangelischen Gottesdienst zu besuchen und dort das Abendmahl unter beiden Gestalten zu empfangen, und wie der Leipziger Goldschmied Dominikus Holtzt bei Luther anfragte, ob man nicht um des Gehorsams willen gegen die Obrigkeit dem Abendmahlsgenuß unter einer Gestalt sich anbequemen müsse. Luther verneinte das in einem Briefe vom 11. April für alle, die des göttlichen Willens des Sakraments wegen gewiß seien. Sein Brief wurde dem Leipziger Rat und durch ihn dem Herzog Georg bekannt. Und nun beschwerte sich dieser beim Kurfürsten Johann Friedrich, daß Luther seine Untertanen zum Aufruhr verführe. Dagegen verwahrte sich Luther in seiner “Verantwortung des aufgelegten Aufruhrs”, in deren Einleitung er Georg an unsre Schrift erinnerte, in der ers ihm wohl deutlich und greiflich genug gesagt, daß er seine heimlichen Briefe soll unverworren lassen (Erl. Ausg. 31, 229).

 

 

 

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Eine scharfe Antwort aus Dresden, auf die Luther schon, bevor sie im Buchhandel veröffentlicht wurde, in seiner “Kleinen Antwort auf Herzog Georgen nächstes Buch” (Erl. Ausg. 31, 269 ff.) antworten konnte, war die Folge:

 

 

 

“Hertzog Georgens zu Sachssen || Ehrlich vnd grundtliche ent-||schuldigung, wider Martin || Luthers Auffrueerisch vnd verlo-||genne, Brieff vnd Verant-||wortung. || || Zu Dreszden || M. D. XXXiij. || Eins mans red, ein halbe rede || Drumb soll man sie verhörn bede. || [Das sächsische Wappen] || [Leiste] ||”. Titelrückseite bedruckt. 50 Blätter in Quart, letzte Seite leer. Am Ende: “¶ Gedruckt zu Dresden durch Wolffgang Stoeckel, || vnd volendet den Sechsten tag Septembris 1533. ||”

Vorhanden: Berlin (Cu 1617). — Nachgedruckt von Michael Blum in Leipzig, 1533: Berlin (Cu 1616), Göttingen U., Königsberg U.

Cochläus hatte die Schrift im Auftrage seines Fürsten geschrieben. Und sie ging auch noch einmal auf unsern Streit ein, um Luther in fünf Punkten sein Unrecht und Georgs Unschuld nachzuweisen. Was sie Neues beibringt, ist eigentlich nur, daß sie nachzuweisen sucht, daß das Packsche Bündnis, selbst wenn es bestanden hätte, doch nicht für aufrührerisch wäre zu achten gewesen, hätte

 

(Bl. E iijb) “vilmehr ein Christlich und gepuerlicher gehorsam zuheissen, und hette vilweniger die gstalt eins auffrurs, dann die verbuendnuessen, so hyn und wider, on, ja wider Kay. Ma. wissen und willen, sind aus eignem durst und frevel zusam geblasen, den Luther oder Zwinglium oder andre newe Rottenfuerer in yhrer verdampten lere wider Bapst, Kaiser und gemeine Christenheit zustercken und mit wehrlicher hand zu verteidingen, dadurch dann der blutdurstig Muench ye lenger ye mehr halsstarrig und muttwillig wirdt alles zuschreiben und unter den pöfel auszubreitten, was zu auffrur dienlich, und sein blutgirig hertz erdencken mag.”

 

Vgl. J. Köstlin, Martin Luther, sein Leben und seine Schriften, 5. Aufl., fortgesetzt von G. Kawerau, II, Berlin 1903, S. 111 ff. 303 ff.; v. Bezold, Gesch. der deutschen Reformation, S. 589 ff.; Hilar Schwarz, Landgraf Philipp von Hessen und die Packschen Händel (Historische Studien, 13. Heft), Leipzig 1884, bes. S. 139 ff.; M. Spahn, Johannes Cochläus, Berlin 1898; J. R. Seidemann, Erläuterungen zur Reformationsgeschichte, Dresden 1844, S. 129 ff.

 

 

 

Ausgaben:

 

 

A1 “Von heim||lichē vnd gestolen || brieffen, Sampt einem || Psalm ausgelegt, || widder Hertzog || Georgen zu || Sachsen. || Mart. Luth. || M. D. XXIX. ||” Mit Titeleinfassung, Titelrückseite leer. 22 Blätter in Quart, letzte Seite leer. Am Ende: “Gedrueckt zu Wittemberg, durch || Hans Lufft. 1. 5. 2. 9 ||” [Kein Punkt hinter der “9”.]

Lesarten: Blatt A 2a Zeile 10 “furst hertzog”, A 2b 7 f. “schwe||re”, B 1a 11 “muste”, B 1b 15 “widder”, C 1a 16 f. “bringest, || vnd wirst”, D 1b 10 “ich auch wol”, D 2a 2 v u. “Darumb”, D 4a 5 “gepot”, E 1a 8 “auff yhn spielen”, 11 “Got”, 17 “George”, 19 “streben, toben”, 24 f. “vnher-||than”, E 1b 1 f. “re, || de”.

Vorhanden: Berlin (Luth. 5351a), Gotha, München H., Nürnberg St., Wolfenbüttel.

 

 

 

[Seite 21]

 

B Beschreibung wie A.

Lesarten wie A, aber E 1a 8 “mit yhn spielen”, 11 “Got”, 17 “G.”, 19 “streben, Sie toben”, 24 f. “vnher- || than”, E 1b 1 f. “re, || de”.

Vorhanden: München H.; Kopenhagen, London.

 

C Beschreibung wie A.

Lesarten: A 2a 10 “fuerst Hertzog”, A 2b 7 f. “schwe- || re”, B 1a 11 “mueste”, B 1b 15 “wider”, C 1a 16 f. “bringest, un̄ || wirst”, D 1b 10 “ich wol auch”, D 2a 2 v. u. “Darmb”, D 4a 5 “gebot”, E 1a 8 “mit yhn spielen”, 11 “Got”, 17 “G.”, 19 “streben, Sie toedten”, 24 f. “vnter- || than”, E 1b 1 f. “re- || de”.

Ferner: B 1a 1 “durch” (unverstümmelt), B 1b 1 “selbs wol” (ohne Fliege zwischen beiden Wörtern), C 1a 9 “bekendnis”, C 1b 2 “fulen”, D 1a 3 “muest”, D 1b 5 “freilich”, E 1a 11 “Got”, F 1a 14 “stortzen”, F 1b 2 “wundsch”.

Vorhanden: Berlin (Luth. 5351a bis), Königsberg U., München H. u. U., Wernigerode, Zwickau.

 

D Beschreibung wie A, aber in der Jahreszahl am Schluß auch ein Punkt hinter der “9”: “1. 5. 2. 9.”

Lesarten: B 1a 1 “durch” (im Abdruck verstümmelt), B 1b 1 “selbs | wol” (mit Fliege zwischen beiden Wörtern), C 1a 9 “bekentnis”, C 1b 2 “fuelen”, D 1a 3 “must”, D 1b 5 “freylich”, E 1a 11 “Gott”, F 1a 14 “stoertzen”, F 1b 2 “wuendsch”.

Vorhanden: Berlin (Luth. 5351), Stuttgart L., Zwickau; Basel U. — Erl. Ausg. 31, 2 Nr. 1.

 

E “Von heimlichen vnnd || gestolen brieffen, Sampt ei- || nem Psalm ausgelegt, widder Hertzog || Georgen zu Sachsen. || Mart. Luth. || M. D. XXIX. ||” Titelrückseite leer. 18 Blätter in Quart, letzte Seite leer.

Bogen D hat nur zwei Blätter. Druck wohl von Hans Weiß in Wittenberg.

Vorhanden in der Knaakeschen Slg., Arnstadt, Berlin, Heidelberg, München H. und U., Straßburg; London. — Erl. Ausg. 31, 2 Nr. 2.

 

Niederdeutsch:

 

 

F “Van hemely- || cken vnde ge- || stolen breuen, Sampt ei- || nem Psalm vthgelecht || wedder Herhogen [so] || Georgen tho || Sassen. || Martinus Luther. || M· D. XXIX. ||” Titelrückseite bedruckt. 20 Blätter in Oktav.

Druck von Josef Klug in Wittenberg. Vorhanden in Berlin.

 

Spätere Drucke:

 

 

G Ausgabe von Dieterich Hermann Kemmerich, Jena, bey J. F. Ritter 1731. Oktav.

Vorhanden in der Knaakeschen Slg., Breslau St., Dresden, Erfurt Minist., Greifswald, Hamburg, Jena, Leipzig U., Marburg, München U.

 

H Ausgabe von D. Friedrich Luecke. Bonn, bei Eduard Weber, 1819.

Vorhanden in der Knaakeschen Slg., Berlin, Göttingen, Straßburg, Wolfenbüttel.

 

 

 

[Seite 22]

 

I Eine lateinische Übersetzung ist enthalten in der von Cochläus veranstalteten Sammlung:

“Epistolae atq; libel- || li aliquot, cōtinentes controuer- || siam, quæ inter Nobilem & Illustrem Princi- || pem D. Georgium Saxoniæ Ducem etc̄. & || M. Lutherum partim publicȩ religionis || caussa, partim priuatarū quarundā || iniuriarum nomine versata est, || de mandato eiusdem Ducis || Georgij iam recēs e ger- || manico in latinum || traducti, Quorū || capita sequēs || pagina in- || dicabit, || Lipsiæ, Anno post Christum natum, || M. D. XXIX. ||” Titelrückseite bedruckt. 88 Blätter in Quart, letzte Seite leer. Am Ende: “Excusum Lypsiæ, per Circumspectū virum || Melchiorem Lottherū, Sub Illustriss. || & vere Catholico pioq; Principe || Georgio Duce Saxoniȩ etc̄. || ad Dei Optimi Maxi- || mi gloriā et Chri- || stianorū sa- || lutem. ||” Nach diesen A –Y signierten 88 Blättern wurde noch ein Bogen a (4 Blätter, letztes Blatt leer) ausgegeben, der auf Blatt a 1ab den Brief Luthers an Linck “Dominica post Barnabæ. D. M. XXVIII.” und auf Blatt a 2a –a 3b “Errata” für das ganze Bnch enthält.

Die Schrift: “De priuatis et furto surreptis literis vna cum Psalmo quodam enarrato cōtra Georgium Ducem Saxoniæ” steht auf Bl. G3b –M3b. Vorhanden z. B. in der Knaakeschen Slg., Dresden, München H. (mit Bogen a), Nürnberg G. M., das (unaufgeschnittene) Knaakesche Exemplar trägt auf dem Titelblatt die Widmung: “Pro Dnō Vilibaldo Pirckheimer.”

Von den Gesamtausgaben ist die Schrift aufgenommen in Wittenberg 9 (1557), 291b –300b; Jena 4 (1556), 562a –573a; Altenburg 4, 628 –638; Leipzig 22, 5 –16; Walch 19, 621 –654; Walch 2 19, 518 –545; Erlangen 31, 1 –30. Der Brief an Herzog Georg nochmals Erl. Ausg. 54, 48 f. und sonst.

 

Zu den Drucken A –D ist folgendes zu bemerken:

 

Während des Druckes von A wurde auf Bl. E 1a folgendes im Satz geändert: Z. 8 “auff yhn spielen” (A) in das richtigere “mit yhn spielen” (B), Z. 19 zum bessern Verständnis statt “toben” (A) eingesetzt “Sie toben” (B) und, um den Raum für dieses eingeschobene “Sie” auszusparen, in Z. 17 “George” (A) in “G.” geändert. So entstand B.

 

Noch während Bogen E in der neuen Gestalt (B) ausgedruckt wurde, machte sich das Bedürfnis einer größeren Auflage geltend. Zu dieser waren außer dem Satz von Bogen E (B) noch Teile des Satzes von Bogen C und D vorhanden: von Bogen C noch die volle Widerdruckseite (Bl. C 1b C 2a C 3b C 4a), von Bogen D noch die volle Schöndruckseite (Bl. D 1a D 2b D 3a D 4b) und von der Widerdruckseite Bl. D 3b ganz, Bl. D 1b D 2a zum Teil. Alles übrige, also Bogen A und B, ferner die Schöndruckseite von Bogen C (d. i. Bl. C 1a C 2b C 3a C 4b), von der Widerdruckseite des Bogen D Bl. D 4a ganz und Bl. D 1b D 2a zum Teil wurden neu gesetzt. Die Lesarten dieses neuen Satzes s. o. bei C, Absatz 1. Gleichzeitig wurden auf Bogen E Bl. E 1a Zeile 19 statt “toben” das richtige “toedten” eingesetzt, sowie die beiden Druckfehler E 1a 24 f. “vnher- || than” in “vnter- || than” und E 1b 1 f. “re, || de” in “re- || de” verbessert. So entstand C.

 

 

 

[Seite 23]

 

Bald darauf wurde ein völliger Neudruck veranstaltet, der sich aufs engste an C anschloß und äußerlich von A nur durch den Punkt am Ende der Schlußschrift “1. 5. 2. 9.”, im Jnnern durch die bei D gegebenen Lesarten unterscheidet. — E stimmk mit 25, 9 stoltzem, 12 herrn, 43, 15 Sie toben zu B. — Als Übersetzung dieser Fassung ergibt sich F mit 25, 9 stoltem, 43, 15 Se douen, 25, 2 frede, 29, 16 H. G. Das Niederdeutsch dieses Textes ist nicht einwandfrei, die Übersetzung ist sehr getreu, manche Änderung im kleinen ist gewiß nicht beabsichtigt, sondern Druckfehler, nur im Text des 7. Psalms geht F gelegentlich eigene Wege. — G gibt sich in seiner Vorrede als neue Ausgabe eines Wittenberger Drucks von 1529; mit 37, 8 setzen, 43, 27 siebend Gepot stimmt G allein zu D, von dem es ein (außer in orthographischen Einzelheiten) getreuer Abdruck ist. — H stimmt mit 43, 15 zu streben, toben, morden allein zu A, dessen Text es in sprachlich modernisierter Form bietet. — I bietet den Text des 7. Psalmen in deutscher Fassung und stimmt darin mit 46, 31 verterben allein zu D. Die Übersetzung ist durch viele kleine Druckfehler entstellt, sie hat, wie die verzeichneten Lesarten lehren, der Sprache Luthers nicht entfernt in alle Höhen und Tiefen folgen können. Daß der Übersetzer den Ausdruck habe mildern wollen, wenn er 26, 14 vber die schnaussen zu hawen mit eiusmodi responso excipere, 29, 34 angefaren mit excepisse, 31, 17 uberrumpelt mit interpellat wiedergibt, ist darum nicht anzunehmen, vielmehr klingt Luthers Rede im lateinischen Text noch kecker und herausfordernder als im deutschen, vgl. 25, 5 arguor, 25, 9 insolenter, 30, 29 Sepe numero, 31, 31 nisi quod ad ipsius fatiat stomachum, 42, 2 quam grauissime possit, 44, 36 pontificis Tyrannidem. Ob die Auslassung von 34, 29/30 odder zum wenigsten befristet, und 41, 35 zween aus H. Georgens fuerstenthum aus Flüchtigkeit oder aus der, dann freilich an Fälschung streifenden Absicht zu verschärfen entsprungen ist, wird sich nicht entscheiden lassen. Daß die Übersetzung aus dem gegnerischen Lager stammt, ist ohnehin gewiß.

 

Wir geben die Abweichungen der Drucke BCD erschöpfend, die von EF, soweit sie Wortlaut und grammatische Form betreffen, die von I, soweit sie den Sinn des Lutherschen Textes berühren. G und H waren als nach Luthers Tode erschienen zu übergehen.

 

Über die sprachlichen Abweichungen von E läßt sich zusammenfassend folgendes sagen: Bezeichnung des Umlauts ist eingeführt in beichtueter 34, 6; vngleublich 38, 11; moecht (Conj.) (5), koempt (2), boerne(t) (2), groesser 30, 13, foerderlich 31, 26, schoenes 32, 26, troetzlich 36, 15, troetzig 36, 22, boesewicht 40, 9, roeren 42, 20, stoeltzer 42, 22, moerden 43, 15, froemkeit 45, 36; Nuermberg (7), Fuerst (2), daruemb (24), Druemb 35, 11, widderuemb (8), waruemb (2), (vn)schueldig (3), entschueldigung(e) (4), (ent)schueldigen (2), guelden (3), buendnis (13), schmuecken 27, 25, betuengen 31, 8, wuerde(n) (2), duenckt 35, 35, furmuenden 36, 28, geruest 46, 32, unglueck 47, 4; stuenden 30, 24, fuelen 34, 13, kluegelern 36, 10, fueren und seinen Formen (6), muessen u. s. F. (9).

 

Bezeichnung des Umlauts wird entfernt in bosheit (2), Oberkeit 40, 11; kurtze 25, 18, vermutet 27, 7, gedruckt 33, 25.

 

 

 

[Seite 24]

 

Sonstiges zum Vokalismus: 1. ie > i in briffe (2), disem 41, 10; i > ie in yederman (2), friede 41, 24, blutuergiessen 44, 15.

 

2. u wird zu o siebenmal in from u. s. F., zu oe sechsmal in foerchten u. s. F. Je einmal wird o zu u in gunst 44, 2 und zu ue in stuertzt 47, 33.

 

3. Unbetontes e wird viermal zu i in nehister u. s. F.; wird insgesamt zwölfmal zugesetzt in genug, verdreusset, verdeudschet, kurtze, habe, alleine, wercke; elfmal entfernt in Gnad, geringsten, welchs, narrn, handeln, Georg, brieff, ein, ehr, allein.

 

Zum Konsonantismus ist zu bemerken: 1. Fortis tritt ein in gepot (19), gepet (5), geperen 47, 2, geporn 47, 9; bekentnis 33, 33, begert 36, 22.

 

2. Lenis tritt ein in Babst(um) (3), geboten 45, 9.

 

3. Doppelkonsonant wird eingeführt in Grobbel(t) (2), zeddeln 25, 23, odder (6), widder (2), foddern 46, 8, hirrschen 32, 8, Sachssen (8), fusseissen 31, 9, weissest 44, 12, leutte (6), Gott (2), huette 35, 11, geradten 38, 3, Wentzel 29, 15.

 

4. Doppelkonsonant wird vereinfacht je zweimal in last und oder, desgleichen in fodert 31, 13, wider 37, 8.

 

5. Dehnungs-h wird beseitigt in vorrede 36, 5 und siebenmal in Formen von nemen, eingeführt in auffrhuerischen 33, 6 und viermal in Formen von rathen (verrhaten 31, 5/6); verreth > verrhet 47, 21, befelhen > befehlen (6).

 

6. Statt -gkeit tritt achtmal -ickeit, statt -thum zweimal -thumb ein.

 

 

 

[Seite 25]

 

[Von heimlichen und gestohlenen Briefen] 1529

 

 

 

[Seite 25]

 

 

[Bl. A ij] Martinus Luther allen frumen Christen

Gnad und friede ynn Christo.

Es ist itzt newlich ein buchlin unter Hertzog Georgen zu Sachsen namen ausgangen, darynn ich werde angegriffen eines brieffs halben, so ich sol haben geschrieben an den wirdigen hochgelerten Doctor Wencelaus Linck, prediger zu Nurmberg. Und ist war, das mich des selbigen brieffs halben genanter furst hertzog Georg schrifftlich ersucht hat und (wie sein gedruecktes buechlin zeigt) gleich mit stoltzem pochen und trotzen solches gefoddert, Darauff ich geantwortet wie folget:

 

 

 

Dem durchleuchtigen, hachgebornen fuersten und herrn,

herrn Georgen, hertzogen zu Sachsen, Laudgraven ynn Dueringen

und Marggraven zu Meissen, meinem gnedigen herrn.

Gnade und friede ynn Christo. Jch hab E. F. G. schrifft empfangen, darynn E. F. G. von mir begert einer zeddel odder abschrifft halben antwort, ob ich solcher schrifft mir bewust sey, Und solchs als mueste ich gleich dem geringesten verpflichten odder gefangenen hie zu gewarten sitzen. Darauff ist mein kuertz antwort: Nachdem E. F. G. wol weis meine hohe gedult, so ich bis her getragen habe uber die vorrede auffs newe testament des Emsers und auff die antwort meiner hertzlichen demuetigen schrifft begegnet, Also wil ich noch dismal auch gedult haben uber diesem stuecke, angesehen E. F. G. grosse und schwere anfechtungen, Und bitte gantz demuetig, E. F. G. wolten mich mit solchen zedeln odder abschrifften unversucht lassen. Es wird sich on zweivel E. F. G. bey denen, so solche zeddel haben zugericht und gereicht (auch wol on des Luthers zuthun) wol wissen zu erkunden, wes solche schrifft sey, welche E. F. G. mehr denn ich verwand odder zugethan. Nichts herters wil ich auff dis mal widder solche frume leute geschrieben haben. Denn zu erbarmen und zu bitten fur E. F. G. anfechtung were ich Christlich geneigt, wo es E. F. G. leyden kuendte. Hie mit Gott befolhen, Amen. Zu Wittemberg, Sonnabends des letzten Octobris 1. 5. 2. 8.

 

 

 

E. F. G.

Williger Martinus Luther.

 

[ 2 freide E 3 itzt fehlt F 5 sol] arguor I 7 furst] fuerst CD fehlt I 8 George CD        ersucht] besocht F me cōvenerit I 9 stoltzen CD        tā nō superbe, insolenter, ac minaciter a me rn̄sum flagitarit I        und fehlt F        gefodddert A        geanwortet CD 10 wie] wo hir na F 11 durhleuchtigen A 12 herrn] herr CD 16 ob ich] efft ock F        schrifft ] schaedulae I 19 bisher] wente sueslange F 21 uber diesem stuecke] hoc, Quod mihi nunc obijcit7 I 22 anfechtungen] anfechtinge F tētationē I 23 affschriffte F 24 subornarūt, & exhibuerūt I 26 subditi & obstricti I 29 Sonnabends fehlt I]

 

 

 

[Seite 26]

 Und hette warlich auch gehoffet, Er solte sich an solcher guetiger, demuetiger antwort lassen benuegen. Weil er aber nicht rugen kan und seiner boesen anfechtung schlechts nichts widderstehen wil, bitte ich gantz freundlich, ein iglichs frumes hertz wolte mich nicht verdencken, ob ich meine notturfft rede, sondern ansehen meine not, dahin mich der [Bl. A iij] unruegige man dringet und treibet. Denn das weis Gott, das ich hertzog Georgens gerne verschonet hette, nicht alleine seiner eigen ruge und friedens halben, sondern auch des gantzen loeblichen hauses zu Sachsen. Darumb hab ich auch bis her auff die schendliche, unchristliche vorrede des newen testaments, darnach auff sein unfuerstlich und ungeschickte antwort auff mein hertzlich demuetigs schreiben nichts geantwortet, sondern mit hoher gedult ynn mich gefressen, das nicht bey unsern nachkomen dem loeblichen hause zu Sachsen ein schimpff bliebe. Eben so hette ich auch auff die nehesten ersuchung meines brieffs halben yhm wol mit einer solchen antwort uber die schnaussen1 zu hawen gewust, das yhm die lust solcher suchung solt gebuesset worden sein, wo ich nicht seiner hette wollen verschonen.

 

Wolan, die schuld ist nicht mein: Ein iglicher sihet, das2 Hertzog George so haben wil, So las her gehen, Gott wallts. Erstlich klagt er, das ich nicht habe richtig wollen antworten, Ja odder Nein sagen, so er doch nichts, denn die warheit gesucht habe &c.. Da antworte ich: Was er fur not oder recht hat solche warheit zuerforschen, wil ich hernach wol anzeigen. Jch weis aber noch heutiges tages nicht anders, denn (so ich glimpfflich und guetig antwort auff solchs forschen solt geben) das mir gebuert widder Ja noch Nein zu sagen, Welchs seine vernunfft, so sie ausser der anfechtung were, sich wol selbs hette wissen zu berichten. Denn sintemal dis eine heimliche schrifft sein sol an eine einige person geschrieben, nicht durch den druck offentllich ausgangen noch unter viel leute geschicket (wie er mich mit der unwarheit zeihet) und ich den heubtbrieff noch desselbigen abschrifft bey mir nicht habe noch hatte, wie solt mirs angestanden haben, ia wie wolt mein gewissen bestanden sein, wo ich Ja odder Nein hette geschlossen yn solcher sachen, da ich selbs widder Ja noch Nein gewis war noch schliessen kundte? Denn wo ich des brieffes verleugnet und Nein gesagt hette, mocht man mich villeicht mit der handschrifft und siegel uberzeuget haben, Hette ich aber Ja dazu gesagt Und der brieff durch viel

 

 

[ 1 warlich fehlt I 3 schlecht CD 8 bisher] wente heer [und so immer] F 10 antwort] epistolā I 11 Sed eam iniuriā summa animi patiētia deuoraui I 13/14 potuissem equidē illum eiusmodi responso excipere I 14 schnaussen] schnutten F 16 Wolan] Sed quid fatias? I 17 So las her gehen] permittantur igit~ vela ventis I        walts CD 19 odder CD 20 tho erfoerderen F 22 gebuert] gehoert [und so immer] F 26 zeihet] beschueldiget F 26/27 heubtbrieff] autographum F 29 geschlossen] P̱nuntiassem I 30 schliessen] P̱nuntiare I        kuendte CD 31 moecht CD        mich] sick F]

 

 

 

[Seite 27]

hende gelauffen, da zubesorgen er mocht gebessert odder geendert sein (wie es denn wol auch meinen gedrueckten buechern geschicht) so were ich abermal fein angelauffen. Darumb hab ichs glimpfflich zu handeln fur das beste angesehen, so ich yhn zu den frumen leuten weisete, die yhm solche schrifft hetten gereicht und zugericht, bey welchen es yhm fuerstlicher und vernuenfftiger angestanden were und er auch schuldig war zu erkunden Und nicht von mir foddern, des er keinen fug noch recht hatte zu foddern, dazu auch billich sich vermuetet haben solt, das er ein unmueglich ding (schweige des unbillichen) von mir foddern wuerde.

 

Nu aber mein guetiger glimpff umb sonst ist und sol und mus pochens gelten, so sage ich itzt, ich wolt zehen gulden darumb geben, das Hertzog George meine handschrifft und siegel bekomen hette, so wolten wir ein feines spiel fur dieser fastnacht haben angericht. Aber was sol ich nu [Bl. A4] thun? der heubtbrieff ist nicht da (hoere ich sagen) Und der unruegige man feret heraus, gruendet sich auff solche schrifft, welcher doch widder ich noch er selbs gewis ist noch gewis sein kan, deutet und tregt den selbigen spielen1 , sich damit zu schmuecken und mich damit zu schenden und zuverunglimpffen. Wie gar fein und loeblich hette es einem klugen fuersten angestanden, das er nicht so leichtfertiglich heraus fure mit ungewissen schrifften, sondern sich also bedacht: Der brieff ist ungewis und eines heimlichen brieffes abschrifft, las yhn faren, Was kanstu daraus machen?

 

Jch weis treffliche leute, so bis her Hertzog Georgen des fuerstlichen bundnis odder auffrhurs gantz unschueldig gehalten, itzt anfahen zu zweivelen und mit argwahn werden angefochten, Darumb, das er so engstlich und genaw sich sucht zu schmucken, auch unnoetiger unbillicher weise. Und wenns nicht verboten were nach argwahn zu urteilen, were mir fast auch also, Denn schueldiger gewissen art ist neben andern auch diese, das sie mit allzu vleissigem und allzu hohen unnoetigem entschueldigen sich selbs zu verrhaten pflegen, Da her auch das sprichwort2 kompt so man von solchen entschüldigern spricht: ‘Ey

 

 

[ 1 moecht CD        gebessert] additū I 6 schueldig CD 7 fug] orsake F 11 sage ich] P̱fiteor equidē ingenue I 13 fastnacht] Vastelauende F bachanalia I 14 heubtbrieff] autographon I 16 ludendi, quod aiunt, causa circūgestare I 17 populiq; inuidiae obijciat I 18 klugen] wysen F 19 fuere CD        schriffen A 20 las yhn faren] Quin igit~ eas negligis? I 23 buendnis CD 24 argem wahn F 25 schmuecken CD 26 verpotē CD 29 von] vor F]

 

 

 

[Seite 28]

 wie weis bornet er sich, Ey borne dich nicht zu helle.’ Froeliche sicher gewissen lassens bey einfeltiger und noetiger entschueldigung bleiben, Aber das las ich Got befolhen sein, Der wirds wol finden. Verdacht und argwahn, dazu sein selbs gewissen, las ich machen was sie machen.

 

So denn nu Hertzog George solche abschrifft dafur helt yn seinem synn und sie durch den druck als die meine aus lesset, So wil ich der sachen thun [Matth. 12, 37] nach der lere Christi, da er spricht ym Euangelio: Ex verbis tuis iustificaberis, [Luk. 19, 22] et ex verbis tuis condemnaberis, Und abermal: Ex ore tuo iudico te, serve nequam. Dem nach, so neme ich mich dieses brieffes hinfurt an als des meinen, Doch mit solcher mas und unterscheid, das ich mein gewissen wil bewaret haben, als das fur Gott nicht kan gewis sein, das solcher brieff mein sey, weil der heubtbrieff nicht fur handen ist, Sondern auff Hertzog Georgens dunckel und wahn gruende ich mich, Das, weil er dafur helt, Er sey mein, so nenne und neme ich yhn fur den meinen an und nicht weiter, Denn es sol dieser handel nicht auff meinem gewissen noch bekentnis, sondern auff Hertzog Georgens duenckel und wahn gegruendet sein.

 

Hieraus folget nu, so dieser brieff nach Hertzog Georgens meinung mein ist, das freilich genanter Hertzog George dafur halten sol und mus, Er hab das meine bey sich wider meinen wissen und willen, und sol und mus billich ein gewissen haben male fidei. Denn wer hat hertzog Georgen die macht gegeben, das er frembdes gut bey sich hellt widder wissen und willen des, so der herr dazu ist? Ja, wer hat yhm die macht gegeben, solch frembd gut nicht allein bey sich zu halten (welchs noch zu leiden were) sondern auch damit zu handeln und gebaren mit frevel und gewalt als mit dem seinen nach allem mutwillen, zu unuberwindlichem schaden und nachteil seines herrn odder besitzers? Denn er lesst diesen gestolen, geraubten und gefangen brieffe [Bl. B 1] durch den druck ausgehen, mich damit zu unterdrucken und sich zu erheben. Jch mus ein gleichnis geben, das ers verstehe.

 

Wenn ich einen brieff hette aus Hertzog Georgen Cantzeley bekomen widder seinen wissen und willen, und handelte damit widder sein ehre und glimpff, wie solte yhm das so hertzlich gefallen? Und wenn er mir viel gnaden gestattet, so mocht er mir solchen brieff villeicht heimlich lassen, aber damit oder nichts drauff handeln. Den kopff muste ich sonst verlieren, wenn der hals gleich eitel eisen und stal were. Odder wenn ich tausent gulden einem kauffman ynne hette widder seinen wissen und willen, und bekennet dasselbige nicht allein, sondern pochet und trotzet darauff, yhn damit ynn grund zuverderben — Las hie Hertzog Georgen selbs urteilen, was ein solcher wol

 

 

[ 3 archwahn F 10 mas] masse CD 12 heubtbrieff] autographū I      duenckel CD opinione I 17 nu fehlt F 18 habe CD 19 meinen] meinē A mynen F 21 helt CD 33 mueste CD 34 yseren vnde stael were F weren AE 35 ynne hette] vorhelde F 36 yhn] fortunas eius I]

 

 

 

[Seite 29]

verdienet hette. Ja, brieffe sind nicht gueter? Lieber, Wie wenn es sich begebe,  das mir odder dir an eim brieffe mehr denn an tausent gulden gelegen were?  Solt nicht solcher brieff so werd und lieb sein als tausent gulden? Dieb ist  ein dieb, er sey gelt dieb odder brieffe dieb.

 

Nu stehe ich, Doctor Martinus Luther auff Hertzog Georgen duenckel  und gewissen, ruffe und klage offentlich fur aller welt, Das der selbige Hertzog  George meinen brieff ynne hat widder meinen wissen und willen (welches ich  dennoch wol leiden mocht, wenn er ia so grosse lust hat zu heimlichen frembden  brieffen) dazu damit offentlich und frevelich gebaret seines willens zu unterdruecken  mein glimpff und ehre. Denn er kan sich des leichtlich selbs wol  bereden, das Doctor Luther von Gottes gnaden wol so viel deudschs und  lateinisch schreiben kan, wo er wolte Hertzog Georgen seiner brieffe einen zukomen  lassen, das er die uberschrifft wuerde und kuendte an Hertzog Georgen  stellen und dem selbigen solchen brieff zu eigen, macht geben zu haben und  offentlich zu gebrauchen und nicht dafur einem andern (als D. Wencel Lincken)  zu schreiben odder zu fertigen. Denn H. G. bekennet selbs ynn seinen schrifften,  Solcher brieff sey Wencelao Lincken und nicht Hertzog Georgen zu geschrieben.  Das mus ich also verstehen, als spreche er: ‘Jch, Hertzog George habe Martinus  Luthers brieff, der mir nicht gehoert noch gebuert1, widder seinen wissen und  willen, sondern gehoert Wencelao Lincken, und handele doch offentlich damit  widder sie beide.’ Ey danck habt, lieber herr.

 

Hie sihe nu den rechten richter Jhesum Christum, und was ein mensch  thut, so yn anfechtungen ligt und widder Christum tobet. Hie findet sichs,  das meine zornigen iunckern, so die Christlichen kirchen schuetzen und die ketzer  vertreiben, den glawben verteidingen, wenn sie lange fechten und pochen also  herunter fallen und daumeln, das not were, man furet sie zur schulen und  [2. Mose 20, 15, Röm. 9, 33] leret sie die zehen gebot, da Gott spricht ‘Du solt nicht stelen’. Das heisst  (mein ich) sein angelauffen an den fels des ergernis. Wo sind hie die hochgelerten  des rechts und der schrifft gewesen, die yhrem herrn (wie sie fur  yhren reichen sold zu thun schuldig sind) hetten geraten, sich anders ynn dieser  sachen [Bl. B ij] zu halten Und lassen yhn ynn solchen schimpff fallen?

 

Also solte aber Hertzog George gethan haben, wenn er fuerstlich und  weislich hette wollen thun: Die gesellen, so yhm diesen meinen brieff brachten  und reitzten widder mich, solt er mit fuerstlichem ernst angefaren haben und  gesagt: ‘Was bringt yhr daher? Wo fur haltet yhr mich? Woltet yhr mich

 

 

[ 1 gueter] pecuniae I 5 Doctor fehlt I 16 H. G.] Hertzog George E 19 wider CD 20 openbar F 21 beyde CD        Ey] J F 23 Christum] deo I 24 Iunckeros [und so stets] I        Christlichen fehlt I 25 vertreyben CD        verteydingen CD 26 tumelen F        fueret CD 28 fein fehlt I 31 schimpff] ioculare malū I 33 Die gesellen ] bonos illos viros I 34 haben angefaren E excepisse I]

 

 

 

[Seite 30]

 so yn einen schimpff furen, das ich mit frembden brieffen umbgehe, darauff  handeln und narren solt? Wenn ichs gleich umb des Muenchs willen nicht  wolt lassen, so wolt ich doch umb Gottes willen mit solchen brieffen unverworren  sein, weil er gepeut, Man sol nicht stelen noch gestolen gut ynne  haben.’ Das were eine fuerstliche und adeliche tugent gewest, Davon Salomon  [Spr. Sal. 20, 8] spricht: Ein furst, der auff dem stuel des rechten sitzt, vertreibet alles unrecht  mit seinem anblick.

 

Odder wenn er ia so lustern sein wolt mit frembden heimlichen brieffen  umbzugehen, solt er die selbigen heimlich bey sich behalten und nicht offentlich  erfur thun und darauff handeln, Denn was heimlich ist, sol man heimlich  lassen bleiben, bis yhm befolhen werde odder recht gewinne, dasselbige offenbar  zu machen. Es ist gar gros unterscheid unter einem heimlichen und offentlichem,  unter einem frembden und eigenen brieffe, Ja kein grosser brieffefelscher  ist auff erden, denn wer einen heimlichen brieff widder wissen und willen  seines herrn offenbar odder einen frembden zu eigen machet: Der verfelschet  nicht vier odder funff wort darynnen, sondern den gantzen brieff, das es hinfurt  nicht mehr der selbige brieff ist, noch heissen noch sein kan, weil damit  die gestalt und art des gantzen brieffes und die meinung des schreibers aller  dinge verkeret und geendert ist, Und wird yhm das seine mit gewalt genomen  und offentlich geraubt und zu schanden gemacht, wie auch die keiserlichen  rechte leren.1

 

Darumb schreibt auch S. Hieronymus2 von solchen heimlichen brieffen,  die yhm auch gestolen waren, das sie fur nichtige brieffe zu halten sind, Und  ob schon auch lesterwort drynnen stunden (spricht er) sollens dennoch nicht fur  lesterwort an zunemen sein. Und was sind heimliche rede und brieffe anders,  denn eitel blosse gedancken, die noch nicht an tag komen sind, dazu villeicht  an tag auch nicht komen sollen? Lieber, es gehoeren klueger leute zu heimlichen  [1. Sam. 22, 9; 26, 1, Ps. 52, 2; 54, 2] brieffen, denn Hertzog George ist mit seinen Zibitern und Doegitern. Mir  sind auch wol etwa heimliche brieffe meiner feinde, beide mit siegel und handschrifft

 

 

[ 1 fueren CD        vt literas cōtrectem alienas I 4 gebeut CD 6 fuerst CD 18 gestalt und art] ratio, & genius I 19 ding CD 24 darynnen stuenden CD        sollen es ABCD scholde ydt F 26 an den dach F        dartho ock F 27 an den dach F        Lieber fehlt I 29 etwa] vortiden F Sepe numero I]

 

 

 

[Seite 31]

zu komen, Damit ich yhn wol hett wollen die welt zu enge machen1,  wenn ich Hertzog Georgen exempel wolt gefolget haben. Aber ich lies sie  heimlich bleiben und verachtet sie oder zureis sie, on das ich die warnung  guter freunde an nam. Jch schreibe auch heimliche brieffe, Aber allzeit mit  der bedacht, das sie der teuffel (so mir ynn alle wege nachstellet) moecht verraten  und offenbaren. Darumb behalte ich mir einen hinderhalt, wenn sie  ia geoffenbaret wuerden, damit ich den teuffel auffs narrenseyl fure2, das er  sich selbs yn seiner klugheit betungen3 mus. Es heisst: Huett dich fur des  Luthers heimlichen brieffen, sie sticken vol [Bl. B iij] fuseissen und stricke, Wers  nicht glewbt, der versuchs.

 

Aber was thut mein lieber herr Hertzog George? Er nimpt nicht allein  mein heimliche gestolene brieffe an, die yhm nicht gepueren zu haben, welches  ich noch leiden kuende, Sondern poltert und stoltzet daher und foddert sie von  mir selbs und wil bey mir ein herr uber meine heimliche brieffe sein, so er  doch nicht eins hellers werd uber mich leiblich herrscht, gerade als hette er  recht und macht zusehens zu rauben das meine und mich zu zwingen, ynn  solch sein reubisch foddern zu willigen. Dran nicht benueget, uberrumpelt er  den loeblichen frumen Kuerfuersten zu Sachsen, wil durch den selbigen schier als  durch seinen armen knecht sein reubisch foddern an mir ausrichten, als sesse  der Kuerfuerst da zur froen und dienst, das er Hertzog Georgen meine gestolen  brieffe foddern und rauben helffen muste. Und das des frevelen ubermuts ia  keine masse sey, feret er uber die feinen herrn des Rats zu Nurmberg auch  fast schier als ein keiser uber seine armen unterthanen, grobbelt, sucht  und foddert die handschrifft durch sie von Doctor Wencelao Lincken, so doch  widder Nurmberg noch Wencelaus seine unterthan sind, schweige denn, das  sie solten seinen ausgeschickten dieben und reubern forderlich zu sein sich  schueldig erkennen.

 

[Jes. 16, 6] Wo wil doch der unruegige man zu letzt hinaus mit solchem Moabitisschen  stoltz und hohmut, der sich unterwindet so gewaltig zu sein auff erden, das  niemand (auch seiner feinde keiner) heimlich von yhm reden, schreiben odder  gedencken solle, es gefalle yhm denn? Ja das muste man yhm bestellen, bald,

 

 

[ 1 eo illos adigere potuissem, Vt quo se gētiū verterēt, nescituri fuissent I 3/4 discerpebā, admonitionē tn̄ bonorū amicorū accipiebam I 4/5 mit bedacht F 5 allen F 7/8 vt in sua ipsius sapiētia cōstrictus teneat.~ I 8 betungen] beschiten F 9 heimlichen fehlt E        fuseisen CD 11 lieber fehlt I 14/15 cum in me ne latū quidē vnguem imperiū obtineat I 15 hellers] scherues F 17 uberrumpelt] interpellat I 19 utgrichten F 21 mueste CD 23 grouelt [und dementsprechend immer] F 25 vnterhan A 31 es gefalle yhm denn] nisi quod ad ip̄ius fatiat stomachū I        mueste CD]

 

 

 

[Seite 32]

noch fur essens. Jch weis wol, das er Hertzog zu Sachsen, Landgrave ynn  Dueringen und Marggrave zu Meissen ist Und fur war, Gott hat yhm ein  fein land und schoene herrschafft gegeben und doch leider, wie Salomon sagt,  [P ed. 5, 18] Jst yhm nicht gegeben, das ers mit genuege und ruge seines hertzen brauchen  kuende. Das er aber Hertzog uber frembde brieffe, Landgrave uber heimliche  rede und Marggrave uber gedancken solt sein, das werde ich, ob Gott wil,  dis iar nicht glewben noch leiden. Und ob er so grob und thuerstig sein wolt,  das er durch den Kuerfuersten als durch mittel odder knecht uber mich hirschen  wolt, so wil ichs aber nicht haben noch bewilligen, Denn ich wil Hertzog  Georgen nicht zum herrn haben odder billichen, ehe denn Gott yhn mir zum  herrn macht und setzt. Er ist mein abgesagter feind, des sol er sich gegen  mir auch halten, also wil ich auch sein gewarten, wie wol ich sein feind nicht  bin, sondern auch hertzlich und demuetiglich gnade gesucht und gebeten habe  und alles gut gewuendscht. Hat er nu etwas widder mich, So sol mein landsfuerst  richter setzen Und er mit seinen hochgelerten verklage mich auffs scherffest  und beste er kan. Werde ich mich nicht verantworten, so bitte ich umb keine  gnade. Aber ich rathe es yhm nicht, Ja das fuelet er auch wol, das er mit  recht nicht viel gewinnen wurde, darumb wil er mit frevel und gewalt zu  mir einbrechen.

 

Und was wolt H. G. daraus machen, Wenn [Bl. B 4] ich noch heute  odder morgen heimlich mit eim guten freunde redet oder zu yhm schriebe, wie  ich H. Georgen entschueldigung fur nichts hielte, sondern dechte schlechts, er  were des furgenomen fuersten auffrhurs schueldig, und alle stueck anzeiget von  wort zu wort, wie sie yhm gestolen brieffe stehen? Was wolt er mir von  rechts wegen darumb thun? Jch hette (spreche sein Doeg) seine ehre und  glimpff geschendet — Wo da, mein schones lieb? Der brieff were ia heimlich,  Die rede were heimlich, Die gedancken weren heimlich. De occultis non  iudicat Ecclesia, multo minus iudicat de eisdem Magistratus. Wie kan denn  sein ehre und glimpff genomen werden, so kein offentliche rede, schrifft, zeuge  odder urteil gehabt mag werden? Odder sol man die hofeschrantzen zu Dresen  noch leren, was da heisse ehre und glimpff nehmen? Sie sollen mir heimliche  sachen ungericht lassen und des keinen danck dazu haben.1 Ja ich hette  gleich wol heimlich meinem nehesten damit affterredet: Ey lieber, da lasse  Gott und mein gewissen richter sein, ob ich wol odder ubel dran thu, Da  gebuert dir nichts zu wissen noch zu richten. Machte aber Hertzog George

 

 

[ 1 noch] nach E 3 leyder CD 6 gedancken] secretarū cogitationū I        ob Gott wil fehlt I 7 leyden CD 8 ein middel F 12 gewarten] warnemen F 15 hochgelerten] doctis I 16 beste] disertissime I 18 wuerde CD 20 H. G.] Hertzog George E 22 H.] Hertzog E 23 schueldig] nō expertem I        stuecke anzeigt CD 26 schoenes CD        Quo id tandē pacto lepidū meum capitulum? I 29 keine CD 30 Centauri Dresdensis aulae I 31 noch] nach E 32 nec vllā interim gr̄am a me ineant I 33 meinen E        Ey lieber fehlt I        Ey] J F]

 

 

 

[Seite 33]

[1. Mos. 38, 23] solche heimliche brieffe offenbar, so spreche ich: Er habes yhm, Er schendet sich  selbs damit und lasse mich ungeschendet mit seinem offenbaren.

 

Ja wie, wenn ich gleich yn offentlicher schrifft hette durch den druck  lassen ausgehen, das ich H. Georgen fur einen grossen narren hielte und unangesehen  seine entschuldigung dennoch als meinem feinde nicht gleubete, das  er an dem auffruerisschem bundnis unschuldig were: Was were yhm denn?  Wo mit wolt er mich zwingen, das ich yhm glewben mueste? Sonderlich so  er nicht ein Gott uber mein hertz noch herr uber meine zungen und feddern,  sondern mein feind ist? Es mueste mir ein seltzams newes recht sein, da mich  mein feind yhm zu glewben zwingen moechte. Wie mus ich thun, da er so  schendlich ynn der vorrede des newen Testaments und ynn seiner antwort auff  mich lestert, mehr zur ewiger schande dem loeblichen hause zu Sachsen denn  mir? Were ich sein oberherr, Er wuerde es villeicht lassen, Aber nu er mein  feind ist, mus ichs von yhm leyden. Aber hie, da ich yhm nicht glewbe, wil  er zuernen und toben, darumb das er denckt, er sey mein herr, ia des Kuerfuersten  herr dazu, Und kan sich nicht besynnen, das er nicht herr, sondern  feind sey und nicht solt herrlicher sondern feindlicher masse und gestalt hierynn  handeln.

 

Wolan, es sey davon gnug, wir wollen zur sachen greiffen und endlich  schliessen: Jst der brieff an D. Wencelaum nicht mein, so ists ein ertichter,  falscher, erlogener brieff, der mir on schaden sein sol. Jst er aber mein, wie  ich droben auff Hertzog Georgen bekentnis und that hab angenomen, So ist  an Hertzog Georgen mein ernstlich foddern von meinen wegen, Aber von  Gottes wegen sein ernstes gestrenges gebot, das er genanten brieff sampt allen  exemplaren, so davon abgeschrieben odder gedrueckt sind, bey einer todsunde und  verlust Goettlicher gnaden und seiner seligkeit mir oder D. Wencelao widder  heimstelle, als ein gestolen [Bl. C 1] und geraubt gut seinem rechten herrn und  besitzern, und also mit thetlicher voller erstattung den brieff widder heimlich  mache und dahin lege, da er yhn genohmen hat. Denn da stehet Gottes  gebot: Du solt nicht stelen, Welchem H. G. ia so wol unterthan sein mus  als andere menschen. Und er weis ia wol, das er solchen brieff als unser  gelt und gut widder unser wissen und willen ynne hat, lauts seiner eigen  bekendnis und dieser meiner offentlichen schrifft. Daneben auch uns beiden  erstattung thu unser beraubten ehre und glimpff und ander schadens und  nachteil, so uns durch yhn aus solcher unsers brieffes frevelicher offenbarung  entstanden ist, Und uns solchs wie eim Christen gebuert umb vergebung abbitte,

 

 

[ 1 so spreche ich fehlt I 4 H.] Hertzog E 5 entschueldigung CD 6 auffruerischem CD        buendnis CD 11 vorrhede CD 12 ewigen E 15 er fehlt F        zoernen CD 17 hertlicker F 25 exemplaren] exempla I        und fehlt F 26 odder CD        Wencelaum AF 25/26 tho hus stelle F 27/28 veris dn̄is ac possessoribus I 33 bekentnis D        beyden D]

 

 

 

[Seite 34]

[Matth. 5, 23] Matthei. 5: Wenn du dein opffer zum altar bringest und wirst daselbs  ynnen &c..

 

Mit solcher lasst wollen wir Hertzog Georgen gewissen beschweret haben:  Nicht wir, die keine gewalt uber yhn haben, sondern Gottes gebot (wie alle  welt weis) zwingt und foddert solches von Hertzog Georgen. Wird er das  verachten, so sehe er zu wen er verachtet. Und die pfarher odder beichtvater  muegen sich auch wol fursehen, das sie yhn nicht absoluiern noch das Sacrament  reichen, auff das sie nicht teilhafftig sich machen solcher sunden widder Gottes  gebot, Er selbs auch nicht bete noch opffere, Er habe denn zuvor dem gebot  [Matth. 5, 23] Gottes und dem Euangelio Matth. 5. itzt angezeigt gnug gethan. Wir wollen  entschueldigt sein, wir habens angezeigt und das unser gethan. Wird sie es  helffen, das wir ketzer odder geringe geachtet sind, das sol yhr gewissen mit  der zeit wol fulen, Und die erfarung sols klar machen, welchs teils bann  odder excommunicatio am stercksten sey: Obs der sey, der Gottes gebok fellet  und dadurch treibet, odder die, so menschen trewme on Gottes wort fellen.  Denn wir sind auch unter dem wort Nehester begriffen, das wissen wir.

 

Des gleichen wollen wir beschweret, das ist solch Gottes gebot angezeigt  haben allen seinen Rethen und dienern, so zu solchem brieffe geraten, geholffen  und gedienet haben, Und vermanen sie, das sie keinen schertz hieraus machen.  Denn ob wir wol keine oeberkeit noch gewalt uber sie haben, so zeigen wir  doch als die nehesten den an, der uber sie ist und solchs von yhn foddert  durch sein gebot, das da sagt: Du solt nicht stelen, Aus welches gebots krafft  wir unsern gestolen brieff widder foddern. Sie muegen auch zu sehen, das sie  nicht sich betriegen lassen durch unnuetze kleffer, die villeicht sagen wuerden,  Man koenne einem verdampten ketzer nicht unrecht thun. Denn ob schon ich  ein verdampter ketzer were, so wil Gottes gebot unverdampt sein, So ist auch  Doctor Wencelaus noch nicht mit namen verdampt odder verurteilet, welchem  dieser brieff furnemlich zustehet. Auch so bin ich auff dem Reichstage zu  Speyr durch ein offentlichs Keiserlichs Reichs Decret widderumb befreihet odder  zum wenigsten befristet, das man mich nicht kan einen ketzer schelten, weil  daselbs beschlossen ist von allen eintrechtiglich, das ein iglicher solle und muege  glewben, wie ers wisse gegen Gott und Keiserlicher Maiestet zuverantwor-  [Bl. C ij]ten; Und ich billich daraus als die ungehorsamen dem Reich und auffrhuerischen  beklagen mocht alle die, so mich einen ketzer schelten. Hat das  gebot zu Worms gegolten, da ich verdampt ward on bewilligung der besten  und hoehesten stende des Reichs, warumb solt mir denn das gebot zu Speyr

 

 

[ 1 Matth. viij. I 2 ynnen] indechtich F 3 wolden F 4 gewalt] ius I 6 pfarher] Kerckhere F 10 woellen CD 13 fuelen D        sols] solckes F 13/14 bann odder fehlt I 14 sterckesten D 19 vermanen] edicimus I        schertz]        schimp        [und so weiterhin]        F 20 oeberkeit] ius I 27 Doctor] D. E 29/30 odder bis befristet fehlt I 33/34 auffrhuerische E 34 moechte D]

 

 

 

[Seite 35]

nicht auch gelten, Welchs eintrechtlich durch alle stende des Reichs beschlossen  und angenohmen ist?

 

Darumb, sage ich, muegen sie sich wol fur sehen und furchten fur dem  gepot Gottes ‘Du solt nicht stelen’, Denn ich bin itzt auch fur der welt kein  ketzer. Das aber etliche fuersten und Bisschoffe widder solch des Reichs zu  Speyr ausgangen Decret toben und die leute gleich wol zwingen yhres gefallens  zu glewben, geschicht darumb, das sie heute odder morgen, wenn yhre stunde  kompt, on alle barmhertzigkeit zu grund gehen, als die nicht allein widder  Gottes wort und gebot getobet, sondern auch widder weltlicher oeberkeit gebot  und yhr eigen geluebde als die ungehorsamen und auffrhuerischen moerder  gehandelt haben. Drumb huete dich fur yhrem exempel.

 

Eben also entbieten und vermanen wir auch allen drueckern, setzern,  Correctorn und was mit solchem brieffe yn der drueckerey umbgehet, dazu allen  buchfuerern, keuffern und wer solche exemplar zu handen kriegt odder lieset,  das sie alle sampt und ein iglicher gewarnet wissen sollen, das sie unsern  gestolen brieff bey sich haben widder unser wissen und willen, darumb sie sich  hueten muegen und sich gegen gestolen gut halten, wie sie yhr gewissen leret,  auff das sie nicht mit Hertzog Georgen sunden beschmeisst und seiner schuld  teilhafftig werden. Denn da stehet das gebot: Du solt nicht stelen. Und  wolten solche unser trewe vermanung gutwillig annehmen, Denn wir uns  hie mit keiner gewalt odder oeberkeit uber yemands anmassen, Uns lege auch  unserthalben nichts daran, das solcher gestolen brieff bey yederman were, Aber  aus bruederlicher Christlicher pflicht thun wir diese vermanung, eines iglichen  gewissen so viel an uns ist trewlich fur sunden und Gottes zorn zu warnen,  Denn uns nicht lieb, ia nicht zu leyden ist, das unserthalben yemand sich solt  mit frembden sunden gegen Gott verwickeln, Es ist der eigen sunden schon  zu viel.

 

Solch antwort wil ich, wie oben gesagt, gegruendet haben auff Hertzog  Georgen bekentnis, als were der brieff mein, Wie wol ichs ungerne gethan  habe. Denn ich lieber gesehen hette, das Hertzog George yhm hette lassen  benuegen an der ersten guetigen antwort, Darynnen ich genugsam anzeigt, Er  solt mich unversucht lassen mit solchem brieffe Und das er Mein herr nicht  were. Aber er hats nicht wollen annehmen noch verstehen, so hart ist er mit  der anfechtungen, mich zu dempffen und zu schenden behafft gewest. Und mich  dunkt, das ich dennoch hiemit meinen Adam gantz hab ym zawm gehalten  und glimpfflich gnug widder Hertzog Georgen, meinen feind, gehandelt. Denn  wo ich meine handschrifft und siegel gewislich hette von Hertzog Georgen wissen

 

 

[ 1 eintrechtiglich E 3 Quare non temere est, quod ... iubeo I 4 gebot D 5 Fuersten D 6 und fehlt E 12 setzern] cōpositoribus I 21 oeberkeit] ius I 22 yderman D 23 Christlicher fehlt F 26 suende F 29 bekendnis D 33 woellen D 34 anfechtungen] tentatione illa, vl’ potius libidine I 35 duenckt CD]

 

 

 

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[Bl. C iij] zu foddern und nicht auff eine ungewisse abschrifft handeln mussen,  were zu besorgen gewest, ich wuerde yhm die sporen anderst gerinckt1 und yhn  gelernt haben, wie er solt nach frembden brieffen grobeln und darauff trotzen.

 

Zu dem so habe ich mich auch enthalten und enthalte mich noch zu  antworten auff die vorrhede des newen testaments und auff seine antwort  mir gethan, ob ich mit gedult kuende etwas erlangen bey dem angefochten  unruegigen man. Denn wo er fort faren und den schlaffenden hund nicht mit  frieden lassen wird, so moechts warlich ein mal geschehen, das ich dem fass den  boden ausstiesse und eins mit dem andern bezalete. Jch wil dem Hertzog  Georgen sampt allen seinen klugelern zu recht und kunst mans gnug sein, wie  bis her geschehen von Gottes gnaden, dazu wird mir mein Gott und Herr  Jhesus Christus helffen, wie er uns verheisset und spricht: Jch wil euch  mund und weisheit geben, der nicht widderstehen sollen alle ewer widderwertige.

 

Denn ich wil Hertzog Georgen nicht leyden noch haben zum recht sprecher,  so wenig als ich yhn zum herrn haben odder leyden wil, wie er doch trotzlich  sichs beides vermisset und unterwindet. Das recht sol er suchen bey meinem  uberherrn und nicht also daher trotzen und poltern: Jch Hertzog George habe  den Luther und Lincken geurteilet und unrecht funden, Darumb hencke du  Kuerfuerst odder Stad Nurmberg und sey mein hencker und knecht, greiff sie an  und gebeute yhn, was ich dir befelhe. Nicht das er solche wort furet, Aber  mit der that stellet er sich gleich als wolt er gerne also reden. Denn was  ists anders, wenn er so trotzig schreibt und begerd vom Kuerfuersten und vom  Rath zu Nurmberg, auch von mir selbs, wir sollen yhm den brieff zustellen,  bekennen und furchten &c.. denn so viel gesagt: Thut was ich euch heisse, das  recht wil ich euch leren und darffs nicht bey euch suchen noch holen?

 

Der loebliche Kuerfuerst zu Sachsen ist von Gottes gnaden noch wol so  klug, hat auch noch wol so viel verstendige leute bey sich, das er Hertzog  Georgen zum furmunden odder zum recht sprecher sein land und leute zu  regieren nicht bedarff. So ist ein Erbar Rath zu Nurmberg so beruffen von  Gottes gnaden mit weisheit und gerechtigkeit2, das Hertzog George yhr meister

 

 

[ 2 gerinckt] gespannen F ne calcaria illi, quod aiunt, aliter cōstricturus I 3 geleret F 6 gedult] hac animi lenitate ac patiētia I 8 warlich fehlt F 9 et veteres iniurias simul cū nouis retaliarē. I 10 kluegelern D sciolis I        kunst] doctrina I 12 verheisst CD 13 weddersakere F 15 odber AB odder CD 16 sich beydes CD 18 dencke du ABCDEF fehlt I 23 scholden F 25 suchen noch holen] petam I 28 furmuenden D 29/30 tacita floret sapiētiae iustitiaeq; laude I]

 

 

 

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 nicht sein sol. Und ich Luther wils, ob Gott wil, yhm und seinen klueglingen  [Ps. 119, 98 ff.] noch wol drey iar zu raten geben, Denn Gottes gebot (spricht David) macht  mich klueger uber alle meine meister, uber alle weisen und uber alle alten,  So mus widderumb von noeten das folgen: Wer Gottes gepot veracht und  uberferet, das der musse der groessest narr sein uber alle narren, das kan mir  nicht feylen, das weis ich furwar.

 

Und wenn denn gleich der Teuffel selbs mit alle seinen engeln solchen  meinen brieff widder mich setzten, welcher doch alle ding kan zum ergesten  machen, wolt ich dennoch sein ynn Christo erwarten und sehen, was er mir  damit thun wolt. [Bl. C4] Denn wie wol der brieff meinen gedancken fast  ehnlich ist, das mich selber duenckt er sey mein, Doch ich ym gewissen (wie  gesagt) nicht gewis sein kan, weil ich meine handschrifft nicht habe, So ists  dennoch kein verrheterscher brieff, denn nichts von auffrhur, verrheterey, wuetterey  odder der gleichen boeses furnehmen darynnen gehandelt wird, daraus man  ursache haben kuende, widder mich zu handeln, sondern allein wird Hertzog  George darynnen heimlich geurteilet, was ich von yhm als meinem feinde fur  Gott und ym gewissen halte.

 

Nu sol mir Hertzog George die freiheit lassen, das ich yhn heimlich  urteile mit gedancken, schrifften, reden, wie ichs fur Gott weis zu verantworten  und sols keinen danck dazu haben. Grobelt er aber darnach hinder meinen  wissen und willen und lesst mirs abstelen und findet als denn, das yhm  verdreusst, so hab ers yhm und ein gut iar dazu, Und lasse den Kuerfuersten,  die zu Nurmberg und mich mit seinem stoltz und pochen und meistern zu  frieden. Was gehet yhn not an? odder wer hats yhm befolhen, solches zu  ergrobbeln und zu stelen? Er sol yhm benuegen lassen, das ich offentlich fur  der welt sein verschone.

 

Und wer wil mich des verdencken, das ich von Hertzog Georgen als von  meinem aller gifftigsten, bittersten, hoffertigsten feinde boeses gedencke, rede odder  schreibe? wie wol ich allzuviel guts ymerdar von yhm rede, so er doch auch  von mir nichts denn das ergeste gedenckt, redet und schreibet, beide heimlich  und offentlich, so ich doch sein feind nicht bin? Und er solt mich zwingen  kein boeses von yhm heimlich zu reden odder zu schreiben? Wenn er solt alles  ergrobbeln und erfaren, was heimlich von yhm geredt, geschrieben und gedacht  wird, Ja was ich alleine gehoert und gelesen habe, ich meine ia, Es solt yhm  der kuetzel und lust, heimliche brieffe und rede zu ergrobbeln, gebuesset werden.  Jch bin fro das ich nicht alles erfare, was man offentlich widder mich redet  und schreibet, schweige das ich suchen odder wuendschen solt, was man heimlich  von mir handelt. Das sey davon genug.

 

 

[ 4 gebot D 8 setzen D 11 mein] merae I 12 weil] quam diu I 16 heimlich] priuatim et secreto I 20 sols] solckes F        ac ne gratiam quidē eo nomine vllam a me inibit. I 34 gehort CD 37 heimlich] priuatim et secreto I]

 

 

 

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 Von dem fuerstlichen bundnis odder auffrhur, des er sich nu zum dritten  mal entschueldigt, sage ich also: Jch achte mich fur der einen, die solch bundnis  zu glewben gewehret und fur nichtig zu halten geraten haben. Und ich duerfft  umb einen finger wetten, mein wehren hette mehr gethan, denn noch heutiges  tages thun alle drey entschuldigung Hertzog Georgens. Und wenn ich nichts  anders gehabt hette, das mich bewogen hette solch bundnis fur nichtig zu  halten, denn Hertzog Georgens alle drey entschuldigunge, wolt ich warlich  darauff nichts gebawet haben, Ja ich wolt meinen rock darumb geben, das  ich so gewis were, das Hertzog George selbst fur Gott ynn seinem gewissen  glewbte, das solch bundnis aller ding nichtig und ertichtet were.

 

Nicht das ich Hertzog Georgens entschueldigung wolt fur unglaublich  gehalten haben, Denn [Bl. D1] ich bin fro, das solche entschueldigunge heraus  komen sind, wenn sie gleich Hertzog George selbs fur falsch und erticht hielte.  Es muest ia kein guts ynn des hertzen sein, der solch bundnis nicht lieber  wolte fur nichts und falsch, denn fur warhafftig und gewis halten und  glewben, so es yhm zu solchem glawben nur komen kan, wie denn durch solche  entschuldigung yederman wol und fueglich dazu kompt.

 

Es ist aber ein woertlin, das heisst Aber, das hat den bauch vol mancher  seltzamer glosen. Solches Aber macht, das du und ich mussen zu weilen nicht  glewben noch wissen, das wir doch glewben und wissen, Widderumb glewben  und wissen, das wir doch nicht glewben noch wissen. Darumb ist noch itzt  mein rath und bitte, Yederman wolte solch bundnis fur nichtig halten, als  das freylich mit keiner offentlichen beweisunge bisher ist beybracht, und Gott  helffen trewlich bitten, das hinfurt ewiglich also nichtig bleibe, welches warlich  mein hertzlich gebet und wundsch ist gewesen und noch ist. Denn was kuende  grewlichers auff erden der Teuffel anrichten, denn so dieser bund fur warhafftig  und gewis solt gehalten werden? Da were der bauren auffrhur ein  lauter schertz und spiel gewest gegen diesem fuersten auffrhur. Wir wollen  auch hoffen, Gott werde solchs gebet gnediglich erhoeren und solch bundnis  nichts lassen sein und bleiben.

 

Aber das ich darumb solt gezwungen sein, von Hertzog Georgen odder  etlichen andern zu glewben, das sie heimlich unschueldig weren, so ich dawidder  grosse ursachen und grund hette, das wird mich niemand bereden. Denn  gedancken sind zolfrey1, Und mag wol bey mir selbs und guten freunden

 

 

[ 1 buendnis D 2 buendnis D 3 geholden geraden hefft F        haben] hat ABCDE 5 entschueldigung CD 6 buendnis D        nichtig] nicht D 7 entschueldigunge CD 10 buendnis D 11 entschuldigung D        vngeloeuich F 13 hielte] sciret I 14 must D        buendnis D 17 entschueldigung D 19 glosen] interp̄tationibus I 21 doch] noch F        noch] vnd E 22 buendnis D 25 wuendsch D 29 buendnis D]

 

 

 

[Seite 39]

 heimlich also reden: Es hat freilich an Hertzog Georgen und dieses .N. guten  willen nicht gemangelt aus der und dieser ursachen, welche ich nicht erzele,  Denn ich kan offentlich nicht reden von heimlichen sachen.

 

Also kan ich auch wol heimlich dencken und reden: Hertzog Georgens  entschueldigung ist aus der massen kalt, faul und lose, wie ich sie denn noch  heutiges tages alle drey kalt, faul und lose heimlich halte. Jch rede itzt fur  mich alleine und heimlich von heimlichem glawben meines gewissen, damit  niemand offentlich verpoten odder gesagt wird, was er glewben sol odder  muege. Ja, offentlich ists billich und recht, das man glewbe und halte, Es  sey seine entschueldigung eitel hitze, krafft und ernst, dazu ich yederman vermane  und bitte, wie droben gesagt.

 

Summa: offentlich halte und weis ich, das Hertzog George meiner lere  todfeind ist, das bekennet er mit freuden und wil des ehre und rhum haben,  wie er denn hat. So weis ich fur mich, das meine lere Gottes wort und  Euangelion ist, das leucket er und ist auch gehalten fur der welt also wie er  leucket. Draus mus folgen, das er nichts guts von mir gedenckt und ich  mich widderumb keines guts zu yhm versehen kan, Sondern mus glewben,  wo ers thun kuendte, wie er denn auch [Bl. Dij] rhuemet ynn seiner antwort,  das er mich mit meiner lere ausrottet sampt allen, die daran hangen und  glewben, wie auch die that und werck zum teil beweisen am tage. Aber Gott  sey lob, das ers nicht thun kan noch volbringen wird, was er ym synn hat.

 

So er denn ynn meinem gewissen wider Gottes wort tobet, So mus  ich heimlich glewben, das er widder Gott selbs und seinen Christum tobet.  Tobet er widder Gott selbs, so mus ich heimlich glewben, Er sey mit dem  teuffel besessen, Jst er mit dem teuffel besessen, so mus ich heimlich glewben,  das er das ergeste ym synn habe. Solchs rede ich itzt heimlich von heimlichem  glawben meines gewissens, der offentlich nicht not ist zu beweisen odder andern  zu glewben, auff das Hertzog George nicht abermal zu grobeln und meine  heimliche rede zu stelen ursache habe. Denn aus diesem allen folget nicht,  das Hertzog George sey zu schuldigen des bundnis halben odder das solchs  bundnis etwas sey, sondern allein, wie ich fur mich heimlich glewbe und weis,  das am guten willen noch heutiges tages nicht mangelt, wie wol solchs auch  bey mir selbs noch nicht die rechten knoten sind, die mich des bundnis heimlich  zu glewben bewegen. Ob ich hie recht glewbe odder unrecht, stehet keinem  menschen zu zu urteilen, sondern Gott alleine, der die hertzen und nieren  [Ps. 7, 10] forschet und pruefet, Psalm. vij.

 

 

[ 4 ich wol auch C 5 lose] absurda I 6 lose] absurdas I        heimlich] privatim I 7 gewissens E 13 tod feind D 15 & mundi quoq; iuditiū cum illius negatione atq; sententia cōuenit I 20 zum teil] satis I 22 Cum igitur cōsciētia mea mihi dictet, illum ... seuire I        widder D 30 schueldigen D        buendnis D 31 buendnis D 33 knoten] ratiōes I        buendnis D]

 

 

 

[Seite 40]

 Darumb verwundert mich der leute kuenheit odder viel mehr blindheit,  das sie solchen vermeineten meinen brieff auslassen, ehe denn sie gewis sind,  das er mein ist, Dazu noch toerichter handelen, das sie yhn dar geben als  einen offentlichen ausgegangen brieff, so sie doch daneben selbs bekennen, Er  sey heimlich an D. Wencel geschrieben. Es solt ynn einer fuerstlichen Cantzley  nicht ein solcher Esel Cantzler sein, der heimliche brieffe ausgelassene brieffe  nennete. Aber der wuetige, unruegige rachgyrige hass und neid treibt und iagt  sie, das sie widder sehen noch hoeren. Denn das mich Hertzog George schilt  einen verzweiveleten, ehrlosen, meyneidigen bosewicht, da spreche ich Deo gratias  zu: Das sollen meine Schmaragden, Rubin und Demand sein, damit mich  fuersten sollen schmuecken fur die ehre, so weltliche oeberkeit aus dem Euangelio  hat. Denn weil Hertzog George meine lere fur ketzerey helt, kan ich yhn  meinethalben des wol entschuldigt haben, Christus aber wirds wol finden.

 

Das ist mir aber nicht zu leyden, weil ich mich des gestolen brieffes  angenomen habe, das sie das stuecke ‘Deus confundet Morotaton Moron’ also  verdeudschen ‘Gott schende den aller nerrichten narren’ Wie wol die groben  Eselskoepffe, wer sie auch sind, schier nichts wol verdeudscht haben, so ist doch  dis stuecke nicht allein ubel, sondern auch schelcklich verdeudscht, Denn ich halts  nicht, das Hertzog George selbs verdeudscht habe. Das mus mir ein iglicher  deudscher zeugen, Das ynn deudscher sprache dis ein fluch ist, wenn ich sage  ‘Got schende’, und als ich achte der aller grewlichst fluch, so ynn deudscher  sprache ist. Darumb hat [Bl. Diij] der Teuffel und ein bube zu samen gethan,  mich fur der welt an zugeben, als hette ich Hertzog Georgen auffs aller ergeste  geflucht, damit er alle meine lere von weltlicher oeberkeit zu nichte machte, so  er doch wol weis, das kein Doctor fast sint der Apostel zeit so herrlich von  der Maiestet odder weltlichen oeberkeit geleret und geschrieben hat als ich.

 

Denn ob Hertzog George wol mein feind ist, doch weil er ynn der  Maiestet sitzt, habe ich freilich nie ym synn gehabt, widder yhm noch einiger  oeberkeit zu fluchen, Sondern ich weis, das man sie segenen und fur sie betten  sol, sie duerffens auch wol. Jch wolt dem Teuffel selbs nicht also fluchen.  [2. Mos. 20, 5] Des Bapsts werck ists gewest, koenige und fuersten zu verfluchen bis yns dritte,  [1. Petr. 2, 13. 18] siebend, neunde gelied, wie .1. Pet. 2. von yhm gesagt ist: Jch habe sie viel  mehr durch mein Euangelion von solchem und allem fluch erlediget und zu  ehren gesetzt, Nicht ich, sondern Gottes wort durch mich und meine gehuelffen.  Das ich sie aber straffe und urteile umbs unrecht odder Gottlos wesen, das  thut auch Gottes wort und ich meines ampts wegen.

 

 

[ 1 Darmb C 7 vnrigige D        rachgyriger ABCD 9 boesewicht D 11 weltliche oeberkeit] ipsi omnesq; reliq̱ ciuiles magistratus I 13 entschueldigt D 14 brieffs D 15 stuecke ] membrū I 16 narrischen F 18 schelcklich] infideliter & maligne I 21/22 in vniuersa nostra lingua I 23 aller fehlt F 28 nie] newerle F 30 sol] so D 34 gehuelffe D 35 umbs] vmme F]

 

 

 

[Seite 41]

 Confundere heisst pudefacere, Confundi pudefieri, Das ist: Confundere  heisst zu schanden odder zu nicht machen, Confundi mit schanden bestehen  [Röm. 10, 11] odder zu schanden werden, Als Rom. 10: Wer an yhn glewbet, der wird nicht  mit schanden bestehen. Darumb hoere, du Eselskoff zu Dresen ynn der  Cantzley: Confundet non est optativi vel imprecantis, sed indicativi predicentis,  Confundet legis et transfers Confundat. Also soltestu es recht und wol verdeudscht  haben: Gott wird den grossen narren zu schanden machen. Wiltu  wissen wie? Nemlich also, Das Hertzog George nerrisch thut, das er sich  widder mich und mein wort legt, drumb auch Got anfehet mit yhm, das er  sich uber diesem brieffe selbs zu schanden macht, fellet ynn einen offentlichen  diebstal, dazu lesst den brieff ausgehen, des er ungewis und widder siegel  noch handschrifft hat Und der massen widder mich schreibt, das er bey vernuenfftigen  leuten yhm selbs grossen abfall, verachtung und verdacht zuricht.  Dazu hastu villeicht yhm geholffen und geraten, So habt auch beide was yhr  daran gewinnet.

 

Endlich ist noch mein unterthenige bitte an Hertzog Georgen und allen  seinen anhang, sie wolten ein mal auffhoeren und unser lere mit frieden lassen,  sonderlich weil sie wissen das uns zugelassen ist auffm Speyrischen reichstag  zu glewben, wie wirs trawen gegen Gott und keiserlicher Maiestet zuverantworten,  und wolten sich selbs nicht uber und widder solchs des gantzen Reichs  Decret setzen, So wollen wir (wie wir bisher gethan) widderumb ynn aller  stille und friede yhn dienen, hertzlich fur sie gegen Gott bitten, helffen, raten,  tragen und heben nach alle unserm vermuegen. Begeren wir doch nicht mehr,  denn fride und stille zu sein, wie es denn Gott lob ym Kuerfuerstenthum fein  stille mit lere und leben gehet. Wir bitten, sage ich, noch eins umb Gottes  willen, das sie [Bl. D4] wolten unser lieben gnedigen herrn sein, ists mueglich  zu erbitten. Und zum warzeichen meines ernstes wil ich H. G. und allen  mitgenossen hie mit hertzlich vergeben und yhn der last, so ich droben durch  Gottes gepot auff yhn bezeuget hab, entnomen und mich selbs fur Gott damit  beladen haben umb deste sicherer erwerbung willen der gnaden Gottes, Und  sol alles schlecht und absein, vergessen und ausgetilget, was mir durch diesen  brieff zu leyde geschehen ist.

 

Jst das nicht gnug, Wolan so las das recht gehen. Mein gnediger  herr setze gen Aldenburg odder Eilenburg zween aus dem Kuerfuerstenthum,  zween aus H. Georgens fuerstenthum, zween aus der Pfaltz, zween aus der

 

 

[ 3 schanden fehlt F 4 Eselskopff D 5 predicentis] precantis F 9 anfehet] incipit cōfundere I 11 lett he den F 12 handschrifft] Archetypon I 12/13 apud Cordatos viros I 16 meine D 22 Gott] se F 23 heben] boeren F subleuabimus I 26 si quis p̄cibus locus est I 28 mitgenossen] q̱ in eadem sunt causa I 29 gebot C 34 gen] tho F 35 zween aus H. Georgens fuerstenthum fehlt I        H.] Hertzog E]

 

 

 

[Seite 42]

 Marck, zween aus dem Stifft Mentz odder wie viel man wil, Und Hertzog  George lasse mich auffs beste verklagen, so er ymer kan: Jch wil leiden mein  recht, Was sol ich mehr thun? Nicht das ich mich zu solchem recht erbiete  meiner heimlichen brieffe odder reden halben, Denn die selbigen wil ich ym  heimlichen gericht Gottes lassen und von aller welt unverklagt und ungericht,  sondern frey, doch heimlicher weise zugebrauchen haben, Wie wol (wo es sein  kuendte odder mueste) der selbigen auch nicht schew hette, fur offentlichen gerichte  komen zu lassen. Aber weil es nicht not ist noch zymet, wil ich niemand  damit zu recht bemuehet und von Hertzog Georgen und yderman derselbigen  halben unangefochten und unbekuemmert sein. Des und kein anders.

 

Hat aber uber solchs Hertzog George etwas widder mich, sol yhm solch  recht offen stehen, Denn wie gesagt: ich wil Hertzog Georgen widder zum  richter, rechtsprecher, meister noch herrn haben, sondern zum feinde, anklager  und widdersacher. Hertzog Johans der Kuerfuerst ist mein herr und Keiser  Karol, Der selbige Hertzog Johans ist von Gottes gnaden fuerstens genug, Hertzog  Georgen und yderman rechts zu pflegen uber seine unterthane, weiter gestehe  ich keinem einige hirschafft auff erden uber mich dis iar. Wollen sie aber  solcher gnade und recht nicht, so las sie meine ungnedige herrn bleiben und  zuernen, bis die grawen roecke vergehen. Und muegen wol beyde zapffen und  roren yhrer gonst und gnaden abhawen und das fas und born alleine behalten,  Gott gebe es werde essig odder laur1 draus, gilt mir gleich viel.

 

Denn ich sehe wol, yhe mehr man sich demuetiget und flehet, yhe stoltzer  und troetziger sie werden2, Und lassen sich duencken, man demuetige sich und  gebe darumb so gute wort, das man sich zu tod fur yhn furchten solle und  nirgent fur yhn zu bleiben wisse. Nein lieben zornigen iunckern, man gibt  euch darumb so gute wort, das man hoffet, der teuffel so euch reitet, solle  weichen und Ein gut wort solle eine gute stat finden, Und geschicht euch zu  gut, ob man euch kuendte fur sunden behueten und ewren schaden verkomen3,  den yhr nicht sehen kuend noch wolt. Man weis fast wol, das yhr die welt

 

 

 

[ 1 Marck] ditione Marchionis Ioachimi I 1/2 Hertzog George] H. G. E 2 auffs beste] quam grauissime possit I 8 zu fehlt F 9 bemoeden F        Hertzog Georgen] H. G. E 13 rechtsprecher] patronū I 15/16 Hertzog Georgen] H. G. E 16 weiter] voerder F 17 herrschafft E 19 rocke D        dum vestes caesij coloris in usu esse desierint I 19/21 Und muegen bis viel fehlt I 21 laur] lur F        daraus E 28 schaden] exitiū I]

 

 

 

[Seite 43]

 nicht so rohe fressen werdet als yhrs gedenckt. Es sind ihenseit des bergs  auch leute, So ist Christus auch noch koenig und herr auff erden, [Bl. E1] ob  er sich gleich schwach stellet. Aber huet dich fur yhm, Denn es heisst warlich:  ‘Huett dich fur kan nicht’ und: ‘stille wasser sind tieff, Die rausschende wasser  sind nicht grawsam’.1 Weil sie denn mit mir wollen spielen des sprichworts  ‘Wer da fleugt den iagt man’2, Und deuten meine demut eine flucht, so mueste  ich widderumb mit Christo aufferstehen und des sprichworts auff yhn spielen  ‘Wenn man eim bawrn flehet, so wechst yhm der bauch’.3

 

Jsts nicht der leidige teuffel, der yhm nicht benuegen lesst, das er auch  Got ist auff erden, sondern wil alleine Gott sein und den rechten Gott schlecht  nichts lassen gelten? Da stehet das Decret des gantzen Reichs zu Speyr  beschlossen, das ein iglicher muege glewben, wie ers gegen Gott und keiserlicher  Maiestet vertrawet zuverantworten, Welchem H. George und seine gesellen nicht  alleine zu widder leben und streben, sondern wollen auch uns und yederman  zwingen dawidder zu streben, toben, morden, veriagen, verfolgen, rauben und  verbieten zinse und gueter, die sie nicht gestifft noch recht dazu haben: Noch  sol man sie nicht auffrhuerisch, ungehorsam noch moerdisch schelten, Faren daher  als weren sie uber das gantze Reich, niemand unterthan: ‘Jch, Juncker aller  Junckern bin allein herr und fuerst uber alle fuersten deudsches landes, uber  das gantze Reich und alle seine gebot und ordenung, Oben aus und nirgent  an. Mich sol man furchten, Mir allein gehorsam sein. Was ich wil das  sol recht sein, trotz wer anders dencke odder rede’. Lieber, wo solt solcher  [Jes. 16, 6] auffgeblasener Moab zuletzt hinaus, denn das er gen hymel auch fure ynn  Gottes stuel und ampt, fienge an heimliche rede und brieffe und gedancken zu  forschen, richten und straffen? Und wil yn solchem allen dazu noch gerhuemet  und geehret, gefurcht und angebettet sein, gnad Juncker.

 

Darumb wil ich hinfurt also thun: Erstlich wil ich das siebende gebot  Gottes, davon droben gesagt, auff hertzog Georgen und seiner hofeschrantzen

 

 

 

[ 1 so fehlt F        rohe] crudeliter I 4 Caue eū q̱ in spetiē imbecillis est I 5 grawsam] metuēda I 6 einen flock F 7 auff] mit BCEF 8 flehet] biddet [und so immer] F 13 George] G. BCDE 14 yderman BCD 15 toben] Sie toben BE        Sie toedten CD Se douen F 18 nemandes F        vnherthan AB 20 summa petens, & nusq; impingens I 23 gen] na F 24 fange F 26 gnad Juncker] clemens dne I 27 siebend gepot D 28 Hertzog Georgen] H. G. E        aulicorū ipsius centaurorū I]

 

 

 

[Seite 44]

 gewissen lassen bleiben mit aller lasst und band, so es mit sich bringet, angesehen  das nichts helffen wil widder demut noch flehen, widder gonst noch  gnade, widder gute wort noch freundlich erbieten, widder billigkeit noch recht.  [4. Mos. 16, 15] So wil ich auch, wie Mose widder seinen Korah thet, mein gebet, so ich  bisher fur sie gethan, widder sie wenden. Triffts H. Georgen so hab ers  yhm, Er ist genugsam gewarnet, Und auff das er nicht abermal diebe ausschicken  musse, die solch mein gebet heimlich ergrobbeln und stelen, wil ichs  yhm hiemit offentlich darthun, Und sol nemlich sein der siebende Psalm,  welcher laut also:

 

[Bl. Eij] dich traw ich, Herre mein Gott, hilff mir von  allen meinen verfolgern und errette mich.

 

[2. Sam. 16 7 f.] Ja lieber Herr Jhesu Christe, du weisest es, das gleich wie der bube  Semei dem frumen David schuld gab und flucht yhm als einem bluthunde,  der das koenigreich dem Saul hette genohmen, also schelten mich itzt boese  meuler auch, als hette ich durch secten auffrhur, blutvergissen, dem Bapst  sein reich zu schanden gemacht. Wie sol ich thun? yhr ist zu viel, Jch weis  kein rath noch huelffe, on allein bey dir. Darumb trawe ich auff dich: hilff  mir, mein Herr und mein Gott, von solchen tyrannen und verfolgern, die  wol wissen das sie mich felschlich beliegen und selbs eitel bluthunde und  moerder sind,

 

Das sie nicht wie lewen meine seele erhasschen und zureissen,  weil kein erretter da ist.

 

Sie habens warlich ym synn, lieber Herr, und grymmen wie