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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Die erste Epistel Sanct Paulus an Timotheon

Capitel 5

EJnen Alten schelte nicht / sondern ermane jn als einen vater / die Jungen als die Brüdere /
2 die alten Weiber als die Müttere / die Jungen als die Schwestern / mit aller keuscheit.
3 EHre die Widwen / welche rechte widwen sind.
4 So aber eine Widwe kinder oder Neffen hat / solche las zuuor lernen jre eigene Heuser göttlich regieren / vnd den Eltern gleiches vergelten / Denn das ist wolgethan vnd angeneme fur Gott.
5 Das ist aber eine rechte Widwe / die einsam (1) ist / die jre hoffnung auff Gott stellet / vnd bleibet am gebet vnd flehen tag vnd nacht.
6 Welche aber in wollüsten lebet / Die ist lebendig tod.
7 Solches gebeut / auff das sie vntaddelich seien.
8 So aber jemand die seinen / sonderlich seine Hausgenossen / nicht versorget / der hat den glauben verleugnet / vnd ist erger denn ein Heide.
9 LAs keine Widwe erwelet werden vnter sechzig jaren / vnd die da gewesen sey eines Mannes weib /
10 vnd die ein zeugnis habe guter werck / So sie Kinder auffgezogen hat / So sie Gastfrey gewesen ist / So sie der Heiligen füsse gewasschen hat / So sie den Trübseligen handreichung gethan hat / So sie allem guten werck nachkomen ist.
11 Der jungen Widwen aber entschlahe dich / Denn wenn sie geil (2) worden sind wider Christum / so wollen sie freien /
12 Vnd haben jr vrteil / Das sie den ersten Glauben verbrochen haben.
13 Daneben sind sie faul / vnd lernen vmblauffen durch die Heuser / Nicht allein aber sind sie faul / sondern auch schwetzig vnd furwitzig / vnd reden das nicht sein sol.
14 SO wil ich nu / das die jungen Widwen freien / Kinder zeugen / haushalten / dem Widersacher keine vrsache geben zu schelten /
15 Denn es sind schon etliche vmbgewand / dem Satan nach.
16 So aber ein gleubiger oder gleubiginne Widwen hat / der versorge dieselbigen / vnd lasse die gemeine nicht beschweret werden / Auff das die so rechte Widwen sind / mügen gnug haben.
17 DJe Eltesten die wol furstehen / die halt man zwifacher Ehren werd / sonderlich die da erbeiten im wort / vnd in der lere.
18 Denn es spricht die Schrifft / Du solt nicht dem Ochsen das maul verbinden der da dreschet. Vnd / ein Erbeiter ist seines Lohns werd.
19 Wider einen Eltesten nim keine Klage auff / ausser zweien oder dreien Zeugen.
20 Die da sündigen / die straffe fur allen / Auff das sich auch die andern fürchten. Deut. 25; 1. Cor. 9; Mat. 10; Luc. 10.
21 JCH bezeuge fur Gott / vnd dem HErrn Jhesu Christo vnd den ausserweleten Engeln / Das du solches haltest / on eigen gutdünckel (3) / vnd nichts thuest nach gunst.
22 Die Hende lege niemand balde auff / Mache dich auch nicht teilhafftig frembder sünden. Halt dich selber keusch.
23 Trinck nicht mehr wasser / sondern brauche ein wenig weins / vmb deines Magens willen / vnd das du offt kranck bist.
24 ETlicher Menschen sünde sind offenbar / das man sie vorhin richten kan. Etlicher aber werden hernach offenbar (4).
25 Desselbigen gleichen auch etlicher gute werck sind zuuor offenbar / vnd die andern bleiben auch nicht verborgen.


(1) Das ist / Die niemand zu versorgen hat / vnd allein ist.
(2) Als die das futter sticht / weil sie von dem gemeinen Almosen wolleben / müssig gehen vnd faul werden.
(3) Das du keiner sachen noch person zu lieb nachgebest oder vberhelffest / wider solche lere vnd ordnung. Als wenn einer seiner eigen sachen oder dünckel / taten / oder einer Person vberhelffen wil / wider das Recht.