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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das fünffte buch Mose

Capitel 25

WEnn ein hadder ist zwisschen Mennern / So sol man sie fur Gericht bringen vnd sie richten / vnd den Gerechten rechtsprechen / vnd den Gottlosen verdamnen.
2 Vnd so der Gottlose schlege verdienet hat / Sol jn der Richter heissen niderfallen / vnd sollen jn fur jm schlahen / nach der mas vnd zal seiner missethat.
3 Wenn man jm vierzig Schlege gegeben hat / sol man nicht mehr schlahen / Auff das nicht / so man mehr schlege gibt / er zu viel geschlagen werde / vnd dein Bruder scheuslich fur deinen augen sey. 2. Cor. 11.
4 DV solt dem Ochsen der da drisschet / nicht das Maul verbinden. 1. Cor. 9.; 1. Tim. 5.
5 WEnn Brüder bey einander wonen / vnd einer stirbt on Kinder / So sol des verstorbenen Weib nicht einen frembden Man draussen nemen / sondern jr Schwager sol sie beschlaffen / vnd zum weibe nemen vnd sie ehelichen /
6 Vnd den ersten Son den sie gebirt / sol er bestetigen nach dem namen seines verstorbenen Bruders / das sein name nicht vertilget werde aus Jsrael. Mat. 22.; Ruth. 4.
7 GEfellet aber dem Man nicht / das er seine Schwegerin neme / So sol sie / seine Schwegerin / hin auff gehen vnter das thor fur die Eltesten / vnd sagen / Mein Schwager wegert sich seinem Bruder einen namen zu erwecken in Jsrael / vnd wil mich nicht ehelichen.
8 So sollen jn die Eltesten der Stad foddern vnd mit jm reden / Wenn er denn stehet vnd spricht / Es gefellet mir nicht sie zu nemen /
9 So sol sein Schwegerin zu jm tretten fur den Eltesten / vnd jm einen Schuch ausziehen von seinen füssen vnd jn anspeien / vnd sol antworten / vnd sprechen / Also sol man thun einem jederman / der seins Bruders haus / nicht erbawen wil.
10 Vnd sein name sol in Jsrael heissen / des Barfussers haus.
11 WEnn sich zween Menner mit einander haddern / vnd des einen Weib leufft zu / das sie jren Man errette von der hand des der jn schlegt / Vnd streckt jre hand aus / vnd ergreifft jn bey seiner Scham /
12 So soltu jr die hand abhawen / vnd dein auge sol jr nicht verschonen.
13 DV solt nicht zweierley Gewicht in deinem sack / gros vnd klein haben.
14 Vnd in deinem hause sol nicht zweierley Scheffel / gros vnd klein sein.
15 Du solt ein vollig vnd recht Gewicht / vnd einen völligen vnd rechten Scheffel haben / Auff das dein leben lang were in dem Lande / das dir der HERR dein Gott geben wird.
16 Denn wer solchs thut / der ist dem HERRN deinem Gott ein Grewel / wie alle die vbel thun. Leu. 19.
17 GEdenck / was dir die Amalekiter thetten / auff dem wege / da jr aus Egypten zoget /
18 Wie sie dich angriffen auff dem wege / vnd schlugen deine Hindersten / alle die schwachen die dir hinden nach zogen / da du müde vnd matt warest / vnd furchten Gott nicht.
19 Wenn nu der HERR dein Gott dich zu ruge bringt von allen deinen Feinden vmbher / im Lande / das dir der HERR dein Gott gibt zum Erbe einzunemen / So soltu das gedechtnis der Amalekiter austilgen vnter dem Himel. Das vergis nicht. Exo. 17.; 1. Reg. 15.


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