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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mose

Capitel 29

VND der erste tag des siebenden Monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / kein diensterbeit solt jr drinnen thun / Es ist ewr drometen tag.
2 Vnd solt Brandopffer thun zum süssen geruch dem HERRN / einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel.
3 Dazu jr Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder /
4 Vnd ein zehenden auff ein jglich lamb der siebenden lemmer.
5 Auch einen zigenbock zum Sündopffer / euch zu versünen /
6 vber das Brandopffer des monden vnd sein Speisopffer / vnd vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer / nach jrem Rechten zum süssen geruch / Das ist ein opffer dem HERRN.
7 DER zehende tag dieses siebenden monden / sol bey euch auch heilig heissen / das jr zusamen kompt / vnd solt ewre Leibe casteien / vnd kein erbeit drinnen thun /
8 Sondern Brandopffer dem HERRN zum süssen geruch opffern / Einen jungen farren / einen widder / sieben jerige lemmer on wandel.
9 Mit jren Speisopffern / drey zehenden semelmelhs mit öle gemengt zu dem farren / zwo zehenden zu dem widder /
10 vnd ein zehenden ja zu einem der sieben lemmer.
11 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das Sündopffer der versünung vnd das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.
12 DER funffzehende tag des siebenden monden / sol bey euch heilig heissen / das jr zusamen kompt / Kein diensterbeit solt jr drinnen thun / vnd solt dem HERRN sieben tage feiren.
13 Vnd solt dem HERRN Brandopffer thun / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Dreizehen junge Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel.
14 Sampt jrem Speisopffer / drey zehenden semelmelhs mit öle gemenget / ja zu einem der dreyzehen farren / zween zehenden / ja zu einem der zweien widder /
15 vnd ein zehenden / ja zu einem der vierzehen lemmer.
16 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer mit seinem Speisopffer / vnd seinem Tranckopffer. Leui. 3.
17 AM andern tag / zwelff junge farren / zween widder / vierzehen jerige lemmer on wandel /
18 Mit jrem Speisopffer vnd Tranckopffer zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.
19 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer / vnd mit jrem Tranckopffer.
20 AM dritten tage / eilff Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /
21 Mit jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.
22 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
23 AM vierden tage / zehen Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /
24 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht.
25 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
26 AM fünfften tage / neun Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /
27 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal nach dem Recht.
28 Da zu einen zigenbock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
29 AM sechsten tage / acht Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /
30 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern in jrer zal nach dem Recht.
31 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
32 AM siebenden tage / sieben Farren / zween Widder / vierzehen jerige Lemmer on wandel /
33 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht.
34 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
35 AM achten / sol der tag der Versamlung (1) sein / kein Diensterbeit solt jr drinnen thun.
36 Vnd solt Brandopffer opffern / zum opffer des süssen geruchs dem HERRN / Einen Farren / einen Widder / sieben jerige Lemmer on wandel /
37 Sampt jren Speisopffern vnd Tranckopffern / zu den farren / zu den widdern / vnd zu den lemmern / in jrer zal / nach dem Recht.
38 Da zu einen bock zum Sündopffer / vber das tegliche Brandopffer / mit seinem Speisopffer vnd seinem Tranckopffer.
39 SOlchs solt jr dem HERRN thun auff ewr Fest / ausgenomen / was jr gelobd vnd freiwillig gebt zu Brandopffern / Speisopffern / Tranckopffern vnd Danckopffern.


(1) (Ezereth) Versamlung / als auffm Kirchoff versamlet vnd beschlossen / vt liceat audire maledictiones etc. Deut. 28.

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