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Die gantze Heilige Schrifft: Deudsch (Luther 1545)

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Das vierde Buch Mose

Capitel 19

VND der HERR redet mit Mose vnd Aaron / vnd sprach /
2 Diese weise sol ein Gesetz sein / das der HERR geboten hat vnd gesagt Sage den kindern Jsrael / das sie zu dir furen ein rötliche Kue on wandel / an der kein feil sey / vnd auff die noch nie kein Joch komen ist.
3 Vnd gebet sie dem Priester Eleasar / der sol sie hin aus fur das Lager füren / vnd daselbs fur jm schlachten lassen. Ebre. 9.
4 VND Eleasar der Priester sol jrs Bluts mit seinem Finger nemen / vnd stracks gegen die Hütten des Stiffts sieben mal sprengen /
5 vnd die Kue fur jm verbrennen lassen / beide jr fell vnd jr fleisch / dazu jr blut sampt jrem mist.
6 Vnd der Priester sol Cedern holtz vnd Jsopen vnd rosinrote wollen nemen / vnd auff die brennende Kue werffen.
7 Vnd sol seine Kleider wasschen / vnd seinen Leib mit wasser baden / vnd darnach ins Lager gehen / vnd vnreine sein bis an den Abend.
8 Vnd der sie verbrant hat / sol auch seine Kleider mit wasser wasschen / vnd seinen Leib in wasser baden / vnd vnreine sein bis an den Abend.
9 VNd ein reiner Man sol die asschen von der Kue auffraffen / vnd sie schütten ausser dem Lager an eine reine stete / das sie da selbs verwaret werde / fur die Gemeine der kinder Jsrael / zum Sprengwasser / denn es ist ein Sündopffer.
10 Vnd derselbe / der die asschen der Kue auffgerafft hat / sol seine Kleider wasschen / vnd vnreine sein bis an den abend / Dis sol ein ewigs Recht sein den kindern Jsrael vnd den Frembdlingen die vnter euch wonen.
11 WEr nu jrgend einen todten Menschen anrüret / der wird sieben tage vnreine sein.
12 Der sol sich hie mit entsündigen / am dritten tage vnd am siebenden tage / so wird er rein / Vnd wo er sich nicht am dritten tage vnd am siebenden tage entsündiget / So wird er nicht rein werden.
13 Wenn aber jemand jrgend einen todten Menschen anrüret / vnd sich nicht entsündigen wolt / Der verunreiniget die Wonunge des HERRN / vnd solche Seele sol ausgerottet werden aus Jsrael / darumb das das Sprengwasser nicht vber jn gesprenget ist / So ist er vnreine / so lange er sich nicht dauon reinigen lesst.
14 DAS ist das Gesetz / wenn ein Mensch in der Hütten stirbt / Wer in die Hütten gehet / vnd alles was in der Hütten ist / sol vnreine sein sieben tage.
15 Vnd alles offen gerete / das kein deckel noch band hat / ist vnreine.
16 Auch wer anrüret auff dem felde einen Erschlagenen mit dem schwert / oder einen Todten / eins Menschen bein / oder Grab / der ist vnreine sieben tage.
17 SO sollen sie nu fur den Vnreinen nemen der aschen dieses verbranten Sündopffers / vnd fliessend Wasser drauff thun in ein gefess.
18 Vnd ein reiner Man sol Jsopen nemen vnd ins wasser tuncken / vnd die Hütten besprengen vnd alle gerete / vnd alle Seelen die drinnen sind / Also auch den der eins Todten bein / oder Erschlagenen / oder Todten / oder Grab angerüret hat.
19 Es sol aber der Reine den Vnreinen am dritten tage vnd am siebenden tage besprengen vnd jn am siebenden tage entsündigen / Vnd sol seine Kleider wasschen vnd sich im wasser baden / so wird er am abend rein.
20 WElcher aber vnrein sein wird / vnd sich nicht entsündigen wil / des Seele sol ausgerottet werden aus der Gemeine / Denn er hat das Heiligthum des HERRN verunreinigt / vnd ist mit Sprengwasser nicht besprenget / darumb ist er vnreine.
21 Vnd dis sol jnen ein ewiges Recht sein. Vnd der auch / der mit dem Sprengwasser gesprenget hat / sol seine Kleider wasschen. Vnd wer das Sprengwasser anrüret / der sol vnrein sein bis an den abend.
22 Vnd alles was er anrüret / wird vnreine werden / Vnd welche Seele er anrüren wird / sol vnreine sein bis an den abend.


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